Neuer Platz auch für Doppelhäuser
Bobingen arrangiert Flächen im Neubaugebiet in der Siedlung etwas anders und macht damit Kosteneinsparung möglich. Auch an anderer Stelle wird gebaut
Bobingen Die Weiterentwicklung des Neubaugebietes an der Herbststraße in der Siedlung stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Bobinger Bauausschusses. Demnach rückt der zweite Abschnitt an die Weidenstraße heran und soll über eine Ringstraße erschlossen werden. Grundlage der Planung sind ein Dutzend Bauplätze für Einfamilienhäuser in einer Größe bis zu 773 Quadratmeter.
Auf einen unschönen Lärmschutzwall will man auch deshalb verzichten, weil er die Sicht der Verkehrsteilnehmer einschränken würde. Stattdessen soll ein größerer Abstand zur Weidenstraße gewährleisten, dass die Richtwerte eingehalten werden. Im Baufeld zwischen dieser Grünfläche und den Einfamilienhäusern wäre im zweiten Abschnitt noch Platz für Doppelhäuser.
Diese wollte Christian Burkhard (SPD) auch im ersten Bauabschnitt realisiert sehen, der ursprünglich nur 27 Einfamilienhäuser vorsah. Wie berichtet, hat die SPD nach einer Versammlung in der Vorwoche einen entsprechenden Antrag angekündigt. Dazu gab es keinen Widerspruch.
Wenn man die großen Grundstücke ein wenig reduziere, so Thomas Hauser (CSU), wäre leicht Platz für Doppelhäuser. Nach einer kurzen Diskussion kündigte Stadtbaumeister Rainer Thierbach an, man werde die Planung entsprechend ändern und dem Bauausschuss eine neue Lösung in seiner Novembersitzung präsentieren.
Dagegen lehnten die Mitglieder zwei weitere Anträge ab. Es ging um die Bebauung eines knapp 800 Quadratmeter großen Grundstücks an der Krumbacher Straße mit einem Einfamilienhaus und Doppelgarage. „Das Vorhaben beeinträchtigt öffentliche Belange, denn an dieser Stelle widerspricht es einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“, sagte Barbara Tugemann von der Bauverwaltung.
Bei mehreren Gesprächen mit dem Antragsteller habe man ihm deutlich gemacht, dass das bestehende Baurecht ausgereizt worden sei.
Beim zweiten Vorbescheidsantrag ging es um den Bau von fünf Einfamilienhäusern an der Max-Fischer-Straße. Eines sollte in ein Doppelhaus umgewandelt werden, wodurch laut Tugemann eine städtebaulich völlig andere Struktur entstünde; außerdem befürchtete sie durch die Zulassung des Doppelhauses einen Präzedenzfall.
Unterschiedliche Ansichten gibt es zwischen der Stadt Bobingen und dem Landratsamt über die Nutzungsänderung einer Nutzfahrzeuggarage am Singoldanger. Dort sollen künftig Bauelemente zur Montage zwischengelagert werden.
Der Handwerksbetrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet auch dann nicht zulässig, wenn er die Immissionsrichtwerte einhalte, so das Amt.
Dem hielt Bürgermeister Bernd Müller entgegen, dass die Situation schon seit vielen Jahren unverändert und eine Ablehnung des Änderungsantrags deshalb schwierig sei. Darum erteilte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen, das vom Landratsamt jedoch ersetzt werden kann.