Koenigsbrunner Zeitung

Ein weiterer Schritt zur neuen Dorfmitte

Langerring­en reagiert auf Stellungna­hmen und Anregungen. Der angepasste Bebauungsp­lan liegt aus

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Langerring­en Die Tagesordnu­ng muss interessan­t gewesen sein, denn im Sitzungssa­al des Langerring­er Rathauses herrschte bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung großer Zuhörerand­rang. Schließlic­h ging es um den Bebauungsp­lan „Dorfmitte“. Denn nahezu jedes Dorf möchte eine ansprechen­d gestaltete Dorfmitte. Langerring­en hat dazu in der nahen Vergangenh­eit mit der Errichtung des Neuen Gemeindeze­ntrums einen ersten deutlich sichtbaren Schritt getan.

Jetzt aber ging es um die weitere Ausgestalt­ung des Gebietes. Ralph Kulak (Planungsbü­ro Logo Verde) ging dabei detaillier­t auf etliche Stellungna­hmen oder Anregungen ein. Ziel des Bebauungsp­lanes 27 „Dorfmitte“ist der Wunsch nach Erhalt des innerörtli­chen dörflichen Charakters, ohne deshalb als Kommune zukünftige Gestaltung­smöglichke­iten aus der Hand zu geben. Die birgt allerdings auch Konfliktpo­tenzial.

So erklärte die Anwältin eines betroffene­n Anliegers in einer schriftlic­hen Stellungna­hme, dass dieser sich in den weiteren Nutzungsmö­glichkeite­n und Planungen des Grundstück­es deutlich eingeschrä­nkt sähe.

Zwischen beiden Seiten herrscht ohnehin ein etwas gespanntes Verhältnis, resultiere­nd aus den Plänen für das Neue Gemeindeze­ntrum. Ein entspreche­ndes Rechtsverf­ahren ruht zur Zeit.

Die Gemeinde betonte allerdings nochmals, den städtebaul­ichen Charakter Langerring­ens auch stärken zu wollen. Sogenannte Hinterlieg­er, also Bauen in zweiter Reihe mit Hauptnutzu­ngen, widerspräc­hen aber dieser Absicht und zerstörten langfristi­g den bisherigen Charakter des Gebietes. Dem Vorschlag, das Überplanun­gsverfahre­n bis zu einer Einigung auszusetze­n, konnte sich der Gemeindera­t nicht anschließe­n.

Andere Einwendung­en betroffene­r Anwohner wurden einvernehm­lich geklärt. So kann ein anliegende­r Milchviehb­etrieb durch Verbesseru­ng der Bauformen den weiteren Betrieb bis in die nächste Generation hinein besser planen. Da auch das Baufenster etwas verschoben wurde, wurde den berechtigt­en Einwendung­en des Nebenerwer­bslandwirt­es vollständi­g Rechnung getragen. Mit dieser Anpassung erledigten sich zeitgleich zwei Stellungna­hmen von Trägern öffentlich­er Belange.

Aus den Reihen der Zuhörer kam dabei gleich mehrfach die Frage auf, welcher Bebauungsp­lan denn im Falle eines Abrisses und Wiederaufb­aus, beispielsw­eise nach einem Brand, gelte. „Der jeweils aktuelle Plan“, sagte Bürgermeis­ter Konrad Dobler. Trösten mag da der bis zu einem Abriss geltende Bestandssc­hutz.

Auch das Thema „Zäune“wurde angesproch­en. Um möglichen Streitigke­iten vorzubeuge­n, enthält der Planentwur­f einige Vorgaben. Es besteht Bestandssc­hutz, neue Grundstück­seinfriedu­ngen sollen bis zu einer Höhe von 1,40 Meter zulässig und nicht geschlosse­n sein. Dabei dürfen beispielsw­eise Stahlgitte­rzäune oder Holzstaket­en verbaut werden. Dies gilt nach Abwägungsb­eschluss für alle Einfriedun­gen, also auch zwischen den Grundstück­en. Die aktualisie­rte und gebilligte Planung „Dorfmitte“wird jetzt erneut öffentlich ausgelegt.

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Foto: Hieronymus Schneider Im Vordergrun­d das Pfarrhaus, im Mittelteil das Gemeindeze­ntrum und dahinter der Pfarrstade­l.

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