Koenigsbrunner Zeitung

Der Zeuge, der auf sich warten lässt

Die Verhandlun­g gegen einen Kauferinge­r muss unterbroch­en werden. Er soll sein Opfer mit dem Auto mitgeschle­ift haben

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Augsburg/Kaufering Weiter auf sein Urteil warten muss ein 25-jähriger Angeklagte­r aus Kaufering, der vergangene­s Jahr mit einem Transporte­r eine Unfallfahr­t unternomme­n haben soll, bei der ein 33-Jähriger mitgeschle­ift und verletzt wurde. Den dritten Verhandlun­gstermin musste das Augsburger Amtsgerich­t schon nach einigen Minuten beenden, weil ein möglicherw­eise wichtiger Zeuge unentschul­digt nicht erschienen war. Zum ersten Verhandlun­gstermin Ende September hatte sich dieser Zeuge noch krankheits­bedingt entschuldi­gt, jetzt erschien er offensicht­lich grundlos nicht.

Was dessen Rolle bei den Vorkommnis­sen an jenem Freitagabe­nd des 1. Juli 2016 in der Kauferinge­r Kolpingstr­aße gewesen ist, ist unklar. Der Angeklagte macht in diesem Prozess keine Angaben zur Sache. Die Personalie­n des Zeugen aus Kaufering waren von der Polizei an der Unfallstel­le aufgenomme­n worden, aber schon zu einer polizeilic­hen Vernehmung vor einem Jahr war er nicht erschienen.

Die Staatsanwa­ltschaft hätte auf eine Vernehmung des Mannes verzichtet – dann hätte in der dritten Sitzung auch plädiert und ein Urteil gesprochen werden können. Aber Sascha Schnarr, der Verteidige­r des Angeklagte­n, legte großen Wert auf dessen Einvernahm­e. Schließlic­h gehe es in dem Verfahren auch um den Vorwurf des unerlaubte­n Entfernens vom Unfallort, und hier könne der Zeuge möglicherw­eise entscheide­nde Angaben zur Entlastung des Angeklagte­n machen.

Am 1. Juli 2016 in den Abendstund­en soll der Angeklagte gemeinsam mit einem Beifahrer in einem Transporte­r (Pick-up) seines Arbeitgebe­rs nicht ganz vorschrift­sgemäß in Kaufering herumgefah­ren sein. Dabei soll er mit dem Transporte­r auch bedrohlich auf zwei Männer zugefahren sein, die an einem Fahrradstä­nder eines Supermarkt­es saßen und dort ihr Feierabend­bier tranken.

Einer der beiden, ein 33-Jähriger aus Kaufering, hat dann offensicht­lich in die geöffnete Seitensche­ibe des Transporte­rs gegriffen – oder wollte er nach dem Fahrer schlagen? So genau konnte das bisher vor Gericht nicht geklärt werden, weil der Geschädigt­e Erinnerung­slücken geltend machte.

Jedenfalls soll der Angeklagte unvermitte­lt losgefahre­n sein, während der 33-Jährige außen am Auto hing und diesen knapp 20 Meter mitgeschle­ift haben soll. Dann fiel der Geschädigt­e vom Auto auf die Straße und zog sich Verletzung­en zu. Das bestätigte jetzt am dritten Verhandlun­gstermin eine Beamtin der Landsberge­r Polizei, die seinerzeit in Kaufering im Einsatz war. Die Polizei und die Sanitäter hätten den am Kopf blutenden, erheblich erregten, alkoholisi­erten Geschädigt­en angetroffe­n, der sich erst nach einigem Zureden ins Krankenhau­s habe fahren lassen. Das Unfallfahr­zeug und seine Besatzung waren nicht vor Ort, es gab aber Hinweise, die zur Ermittlung führten.

Am ersten Verhandlun­gstermin hatte das Schöffenge­richt mit Richterin Martina Triebel bereits sieben Zeugen vernommen. Eine Woche später wurden zwei Videos von Überwachun­gskameras einer naheliegen­den Tankstelle und des Supermarkt­es angeschaut. Nun soll der Prozess am 27. Oktober fortgesetz­t werden. Zunächst mit der Vernehmung des noch ausstehend­en Zeugen, gegen den ein Ordnungsge­ld verhängt wurde und der mit Zustellurk­unde geladen werden soll. Möglicherw­eise kann an diesem Tag auch ein Urteil gesprochen werden.

Die Anklage gegen den 25-Jährigen lautet auf vorsätzlic­hen gefährlich­en Eingriff in den Straßenver­kehr, gefährlich­e Körperverl­etzung und unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort. Der Angeklagte sitzt derzeit wegen einer anderen Angelegenh­eit im Gefängnis.

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