Koenigsbrunner Zeitung

Polizei geht immer von echten Schusswaff­en aus

In Fischach schießt ein 16-Jähriger mit einer Spielzeugp­istole – was erlaubt ist und was nicht

- VON MAXIMILIAN CZYSZ UND LAURA GASTL

Fischach Mit einer Spielzeugw­affe verletzte ein 16-Jähriger am Sonntagnac­hmittag ein achtjährig­es Kind am Hals. Laut Polizei hatte der Jugendlich­e mit der Waffe, die legal erworben werden kann, aus einigen Metern Entfernung geschossen. Eine kleine Kugel traf den Achtjährig­en und verletzte ihn leicht. Der Vorfall hätte auch ein anderes Ende nehmen können: Neben einer schweren Verletzung wäre ein größerer Polizeiein­satz denkbar gewesen. So wie drei Tage zuvor in Augsburg-Oberhausen.

Eine Passantin alarmierte die Polizei, nachdem sie auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurant­s im Gablinger Weg einen Mann beobachtet hatte, der offen erkennbar mit einer Pistole hantierte. Sofort wurden mehrere Streifen nach Oberhausen geschickt. Die Polizisten trafen dort auf einen 22-jährigen Mann, der eine Schrecksch­usspistole bei sich hatte.

Wie sich herausstel­lte, traf sich der 22-Jährige auf dem Parkplatz mit einem gleichaltr­igen Freund – beide wollten sich gegenseiti­g in aller Öffentlich­keit ihre Waffen zeigen. Auch der Freund hatte nämlich drei täuschend echt aussehende Softairwaf­fen bei sich. Das hätte ins Auge gehen können: Die Polizei geht nämlich generell davon aus, dass es sich um scharfe Waffen handelt. „Alles andere wäre fahrlässig“, sagt Michael Jakob vom Polizeiprä­sidium Schwaben Nord. Für die Einsatzkrä­fte sei schließlic­h zunächst nicht zu erkennen, ob es sich um Schrecksch­uss-, Softairode­r echte Schusswaff­en handelt. Die Polizei warnt deshalb eindringli­ch davor, mit täuschend echt aussehende­n Waffen in der Öffentlich­keit zu hantieren.

Die Ähnlichkei­t zu richtigen Schusswaff­en ist gerade bei Softair Pistolen der Fall. Diese speziellen Druckluftw­affen funktionie­ren mit Federdruck oder elektrisch über einen Motor mit Batterie oder Akku. Es gibt auch Modelle, die mit Gas betrieben werden. Laut Heidemarie Heuchler, Pressespre­cherin des Landratsam­ts Augsburg, gilt generell: In Deutschlan­d müssten Soft– airwaffen ab 14 Jahren eine maximale Geschossen­ergie unter 0,5 Joule aufweisen. Luftdruckw­affen, die eine Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule haben, sind erst ab 18 Jahren frei verkäuflic­h. Als Munition dienen meist kleine Kunststoff-Kügelchen. Für Schrecksch­usswaffen gilt: Sie dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Das Führen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsr­äume oder des befriedete­n Besitztums seit 2003 den sogenannte­n kleinen Waffensche­in.

Gegen die beiden 22-jährigen Männer aus Oberhausen wird wegen Ordnungswi­drigkeiten nach dem Waffengese­tz ermittelt. Der 16-Jährige, der auf dem Supermarkt­parkplatz in Fischach abseits des Marktsonnt­ags mit der Softair Pistole geschossen hatte, wird unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angezeigt. Die Polizei geht von einer „jugendtypi­schen Verfehlung“aus: So schätzt der Leiter der Polizei in Zusmarshau­sen, Raimund Pauli, den Vorfall ein.

 ?? Symbolfoto: Alexander Kaya ?? Bei einem Einsatz ist es für Poli zisten schwer, eine Softair waffe von einer echten Waffe zu unterschei­den.
Symbolfoto: Alexander Kaya Bei einem Einsatz ist es für Poli zisten schwer, eine Softair waffe von einer echten Waffe zu unterschei­den.

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