Polizei geht immer von echten Schusswaffen aus
In Fischach schießt ein 16-Jähriger mit einer Spielzeugpistole – was erlaubt ist und was nicht
Fischach Mit einer Spielzeugwaffe verletzte ein 16-Jähriger am Sonntagnachmittag ein achtjähriges Kind am Hals. Laut Polizei hatte der Jugendliche mit der Waffe, die legal erworben werden kann, aus einigen Metern Entfernung geschossen. Eine kleine Kugel traf den Achtjährigen und verletzte ihn leicht. Der Vorfall hätte auch ein anderes Ende nehmen können: Neben einer schweren Verletzung wäre ein größerer Polizeieinsatz denkbar gewesen. So wie drei Tage zuvor in Augsburg-Oberhausen.
Eine Passantin alarmierte die Polizei, nachdem sie auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants im Gablinger Weg einen Mann beobachtet hatte, der offen erkennbar mit einer Pistole hantierte. Sofort wurden mehrere Streifen nach Oberhausen geschickt. Die Polizisten trafen dort auf einen 22-jährigen Mann, der eine Schreckschusspistole bei sich hatte.
Wie sich herausstellte, traf sich der 22-Jährige auf dem Parkplatz mit einem gleichaltrigen Freund – beide wollten sich gegenseitig in aller Öffentlichkeit ihre Waffen zeigen. Auch der Freund hatte nämlich drei täuschend echt aussehende Softairwaffen bei sich. Das hätte ins Auge gehen können: Die Polizei geht nämlich generell davon aus, dass es sich um scharfe Waffen handelt. „Alles andere wäre fahrlässig“, sagt Michael Jakob vom Polizeipräsidium Schwaben Nord. Für die Einsatzkräfte sei schließlich zunächst nicht zu erkennen, ob es sich um Schreckschuss-, Softairoder echte Schusswaffen handelt. Die Polizei warnt deshalb eindringlich davor, mit täuschend echt aussehenden Waffen in der Öffentlichkeit zu hantieren.
Die Ähnlichkeit zu richtigen Schusswaffen ist gerade bei Softair Pistolen der Fall. Diese speziellen Druckluftwaffen funktionieren mit Federdruck oder elektrisch über einen Motor mit Batterie oder Akku. Es gibt auch Modelle, die mit Gas betrieben werden. Laut Heidemarie Heuchler, Pressesprecherin des Landratsamts Augsburg, gilt generell: In Deutschland müssten Soft– airwaffen ab 14 Jahren eine maximale Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweisen. Luftdruckwaffen, die eine Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule haben, sind erst ab 18 Jahren frei verkäuflich. Als Munition dienen meist kleine Kunststoff-Kügelchen. Für Schreckschusswaffen gilt: Sie dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Das Führen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums seit 2003 den sogenannten kleinen Waffenschein.
Gegen die beiden 22-jährigen Männer aus Oberhausen wird wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz ermittelt. Der 16-Jährige, der auf dem Supermarktparkplatz in Fischach abseits des Marktsonntags mit der Softair Pistole geschossen hatte, wird unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Die Polizei geht von einer „jugendtypischen Verfehlung“aus: So schätzt der Leiter der Polizei in Zusmarshausen, Raimund Pauli, den Vorfall ein.