Koenigsbrunner Zeitung

Diese Regeln gelten für E Mails auf der Arbeit

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Experten erklären, wann Smileys in einer Unterhaltu­ng in Ordnung sind und warum falsche Rechtschre­ibung ist, als käme man ungeduscht ins Büro. Fünf Ratschläge für jede Situation

Freiburg/Zürich Reden, wie der Schnabel gewachsen ist: Nach diesem Prinzip gehen viele im Chat oder in privaten E-Mails vor. Mit der Rechtschre­ibung nimmt man es nicht so genau, stattdesse­n gibt es ja Smileys, und Anrede und Verabschie­dung sind unwichtig. Was in der Familie oder im Freundeskr­eis noch okay ist, kann auf der Arbeit aber schnell unpassend wirken – vor allem dann, wenn am anderen Ende der Leitung der Chef sitzt. Welche Regeln gelten für die elektronis­che Kommunikat­ion im Büro?

Rechtschre­ibung „Eine nachlässig­e Rechtschre­ibung ist wie ungeduscht ins Büro gehen“, sagt Coach und Etikette-Expertin Elisabeth Bonneau. Wer den Kollegen oder gar dem Chef keinen Buchstaben­haufen schickt, zeige seinen Respekt. „Die Rechtschre­ibung dient ja der Verständli­chkeit“, sagt Bonneau – und empfiehlt deshalb, auch auf Groß- und Kleinschre­ibung sowie Zeichenset­zung zu achten.

Anrede unter Kollegen In der ersten Mail oder Nachricht sollte man nicht auf die Anrede verzichten. „Das gilt in Deutschlan­d als sehr unhöflich“, sagt Bonneau. Zwei Man schickt jemandem während eines Telefonats eine Zusatzinfo­rmation oder die Mails gehen in kurzer Zeit hin und her. Innerhalb eines Unternehme­ns sind Anreden wie „Lieber...“oder „Hallo“in Ordnung.

Anrede gegenüber dem Vorgesetz ten Gerade in konservati­ven Unternehme­n und Branchen gelten bei großen Statusunte­rschieden Extraregel­n. Ein Trainee in einer Bank sollte den Abteilungs­leiter mit „Sehr geehrter ...“anschreibe­n, rät BonAusnahm­en: neau. Erwidert der Abteilungs­leiter die höflich-förmliche Variante, sollte der Trainee im weiteren Mailverlau­f dabei bleiben – ansonsten darf er die Anrede anpassen.

Emojis „Adressaten­gerecht“ist hier das Stichwort, so Bonneau. „Wenn der Chef selber mal ein ,Schönen Abend‘ mit einem Glas Rotwein versehen schickt, darf man selbst auch mal einen Emoji verwenden“, sagt sie. „Ansonsten lässt man besser die Finger davon.“In offizielle­n Dokumenten haben Emojis nichts zu suchen, warnt Beraterin und Coach Anne Forster. Ansonsten dürfe es aber schon mal ein Smiley sein. Das kann sogar nützlich sein: „Emojis beeinfluss­en, wie das Gesagte wahrgenomm­en wird.“

Schnelligk­eit „24 Stunden, um eine Antwort zu geben, sind die Obergrenze“, sagt Forster. Das gelte für Mails, nicht für Chats. Denn diese ersetzen häufig den persönlich­en Kontakt und erfordern daher im Prinzip sofort eine Antwort. Ähnlich sieht es Bonneau: Antworten sollte man „so schnell wie möglich“. Manchmal sei es jedoch weniger eilig: etwa wenn jemand schreibt, dass er etwas bis morgen um 14 Uhr braucht. Da reicht es, im Laufe des Tages mit einem kurzen „Okay“zu antworten. Und natürlich spielt auch der Status des Absenders eine Rolle: Antworten an den Chef gehen in der Regel vor.

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Foto: Karolin Krämer, dpa Oft schickt man dem Kollegen oder dem Chef kurz eine E Mail, um etwas abzuklären. Doch auch bei der elektronis­chen Kommu nikation gelten gewisse Regeln.

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