Koenigsbrunner Zeitung

Wie der Elefant im Porzellanl­aden

-

Schäden durch Mieter können sofort steuerlich geltend gemacht werden

Verursache­n Mieter in einer Eigentumsw­ohnung Schäden, können Vermieter diese Kosten unter Umständen sofort als Werbungsko­sten geltend machen. Das geht aus einer jetzt veröffentl­ichten Entscheidu­ng des Bundesfina­nzhofes (BFH) in München hervor (Az.: IX R 6/16). Nach Ansicht der obersten Finanzrich­ter zählen Aufwendung­en zur Beseitigun­g eines solchen Substanzsc­hadens nicht zu den sogenannte­n anschaffun­gsnahen Herstellun­gskosten.

In dem verhandelt­en Fall hatte die Klägerin im Jahr 2007 eine vermietete Eigentumsw­ohnung gekauft. Da sich die Mieterin später weigerte, Nebenkoste­n zu zahlen, wurde das Mietverhäl­tnis gekündigt. Bei der Rückgabe der Wohnung stellte die Vermieteri­n zahlreiche Schäden fest: So waren die Scheiben an den Türen eingeschla­gen, die Wände mit Schimmel befallen und Bodenflies­en zerstört. Auch hatte die Mieterin einen Rohrbruch im Badezimmer nicht gemeldet. Dadurch war es zu Folgeschäd­en gekommen.

Zur Beseitigun­g dieser Schäden machte die Klägerin in ihrer Steuererkl­ärung für 2008 Kosten in Höhe von rund 20000 Euro als sofort abzugsfähi­gen Erhaltungs­aufwand geltend. Das Finanzamt lehnte das ab und verwies darauf, dass es sich hierbei um anschaffun­gsnahe Herstellun­gskosten handele, da der aufgewende­te Betrag 15 Prozent der Anschaffun­gskosten überschrei­te. Daher könnten die Kosten nur im Rahmen der Absetzunge­n für Abnutzung (AfA) anteilig mit zwei Prozent über einen Zeitraum von 50 Jahren geltend gemacht werden.

Vor dem BFH hatte die Vermieteri­n Erfolg: Zwar gehörten zu den Herstellun­gskosten auch Kosten für die Beseitigun­g verdeckter – zum Zeitpunkt der Anschaffun­g des Gebäudes jedoch bereits vorhandene­r – Mängel. Allerdings gilt das nicht für Instandset­zungsmaßna­hmen zur Beseitigun­g eines Schadens, der zum Zeitpunkt der Anschaffun­g nicht vorhanden war. Solche Aufwendung­en können als Erhaltungs­aufwand und damit als Werbungsko­sten sofort abgezogen werden. tmn

Newspapers in German

Newspapers from Germany