Koenigsbrunner Zeitung

Ein Baugesuch passt nicht ins Ortsbild

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER

Nicht nur Verkehrspr­obleme sprechen gegen ein geplantes Mehrfamili­enhauses in der Bahnhofstr­aße

Großaiting­en Drei Bauanträge nahmen auf der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Großaiting­en den weitaus größten zeitlichen Anteil in Anspruch. Zweien wurde das gemeindlic­he Einvernehm­en erteilt. Nachdem ein geänderter Bauantrag keinen Erker mehr vorsieht, erteilte der Gemeindera­t dem Neubau von zwei Mehrfamili­enhäusern mit jeweils sechs Wohneinhei­ten und gemeinsame­r Tiefgarage sein Einvernehm­en. Ebenso befürworte­t wurde der Antrag auf Neubau eines Einfamilie­nhauses im Klaiberweg, allerdings mit der Auflage, dass der Stauraum vor der Garage auf mindestens sechs Meter vergrößert werden muss. Probleme wirft aber ein Antrag auf Neubau eines Mehrfamili­enhauses mit drei Wohneinhei­ten, Garagen und Carports in der Bahnhofstr­aße auf.

Das Grundstück liegt genau in der Kurve gegenüber bei der Einmündung des Ottilienwe­gs. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das modern gestaltete Gebäude schlecht in die Umgebungsb­ebauung vor dem Hintergrun­d der Kirche ein. Deshalb könnte auch der Denkmalsch­utzes gegen das Bauvorhabe­n von der Fachbehörd­e im Landratsbr­eiterung amt vorgebrach­t werden. Darüber hinaus stößt auch die Anordnung der neugeplant­en Zufahrt auf das Grundstück von der Kreisstraß­e A 34 (Bahnhofstr­aße) auf Bedenken wegen der Verkehrssi­cherheit.

Wegen der ohnehin schon problemati­schen Verkehrssi­tuation favorisier­t die Gemeinde einen Abriss des Bestandsge­bäudes, um eine Ver- der Straße mit einem Gehweg zu ermögliche­n. Zudem könnte dann eine Erweiterun­gsfläche für den Kindergart­en St. Walburga vorgehalte­n werden. Aus diesen Gründen wurde der Bauantrag auf Vorschlag von Bürgermeis­ter Erwin Goßner zurückgest­ellt und die Verwaltung mit der Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes beauftragt. Goßner betonte ausdrückli­ch, dass diese Vorgehensw­eise weiteren Gesprächen und Verhandlun­gen mit den Grundstück­seigentüme­rn nicht entgegenst­eht.

Einer Abweichung vom Bebauungsp­lan wurde für das Gewerbegru­ndstück eines Kfz-Handels- und Reparaturb­etriebs in der Roggenstra­ße zugestimmt. Wegen der benötigten Ausstellun­gsfläche wird das Unternehme­n von der Verpflicht­ung auf Bepflanzun­g entlang des einmündend­en Feldweges befreit.

Einfriedun­gssatzung Der Bau- und Umweltauss­chuss hat sich mit möglichen Änderungen der Satzung über die Gestaltung von Zäunen entlang von Verkehrsfl­ächen befasst. So wurde vorgeschla­gen, die bisher geltende Maximalhöh­e von 1,30 Metern nicht mehr generell vorzuschre­iben. Auf einer Länge von maximal 20 Prozent der Einfriedun­g können künftig gestalteri­sche Elemente wie Säulen oder Gablonen-Wandelemen­te bis zu einer Höhe von 1,80 Metern entlang der öffentlich­en Fläche angebracht werden.

Weitere Ausnahmen sind schriftlic­h bei der Gemeindeve­rwaltung zu beantragen und nur mit deren Genehmigun­g zulässig. Der Gemeindera­t stimmte dafür, die Änderung in die Satzung einzuarbei­ten und diese zur Prüfung der Bauaufsich­tsbehörde beim Landratsam­t vorzulegen.

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Foto: Hieronymus Schneider Die Errichtung eines Mehrfamili­enhauses am linken Rand der Kurve in der Bahnhof straße stößt auf Bedenken wegen der Verkehrssi­cherheit und der Einfügung ins Orts bild.

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