Ein Baugesuch passt nicht ins Ortsbild
Nicht nur Verkehrsprobleme sprechen gegen ein geplantes Mehrfamilienhauses in der Bahnhofstraße
Großaitingen Drei Bauanträge nahmen auf der jüngsten Gemeinderatssitzung in Großaitingen den weitaus größten zeitlichen Anteil in Anspruch. Zweien wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nachdem ein geänderter Bauantrag keinen Erker mehr vorsieht, erteilte der Gemeinderat dem Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage sein Einvernehmen. Ebenso befürwortet wurde der Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses im Klaiberweg, allerdings mit der Auflage, dass der Stauraum vor der Garage auf mindestens sechs Meter vergrößert werden muss. Probleme wirft aber ein Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, Garagen und Carports in der Bahnhofstraße auf.
Das Grundstück liegt genau in der Kurve gegenüber bei der Einmündung des Ottilienwegs. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das modern gestaltete Gebäude schlecht in die Umgebungsbebauung vor dem Hintergrund der Kirche ein. Deshalb könnte auch der Denkmalschutzes gegen das Bauvorhaben von der Fachbehörde im Landratsbreiterung amt vorgebracht werden. Darüber hinaus stößt auch die Anordnung der neugeplanten Zufahrt auf das Grundstück von der Kreisstraße A 34 (Bahnhofstraße) auf Bedenken wegen der Verkehrssicherheit.
Wegen der ohnehin schon problematischen Verkehrssituation favorisiert die Gemeinde einen Abriss des Bestandsgebäudes, um eine Ver- der Straße mit einem Gehweg zu ermöglichen. Zudem könnte dann eine Erweiterungsfläche für den Kindergarten St. Walburga vorgehalten werden. Aus diesen Gründen wurde der Bauantrag auf Vorschlag von Bürgermeister Erwin Goßner zurückgestellt und die Verwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beauftragt. Goßner betonte ausdrücklich, dass diese Vorgehensweise weiteren Gesprächen und Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern nicht entgegensteht.
Einer Abweichung vom Bebauungsplan wurde für das Gewerbegrundstück eines Kfz-Handels- und Reparaturbetriebs in der Roggenstraße zugestimmt. Wegen der benötigten Ausstellungsfläche wird das Unternehmen von der Verpflichtung auf Bepflanzung entlang des einmündenden Feldweges befreit.
Einfriedungssatzung Der Bau- und Umweltausschuss hat sich mit möglichen Änderungen der Satzung über die Gestaltung von Zäunen entlang von Verkehrsflächen befasst. So wurde vorgeschlagen, die bisher geltende Maximalhöhe von 1,30 Metern nicht mehr generell vorzuschreiben. Auf einer Länge von maximal 20 Prozent der Einfriedung können künftig gestalterische Elemente wie Säulen oder Gablonen-Wandelemente bis zu einer Höhe von 1,80 Metern entlang der öffentlichen Fläche angebracht werden.
Weitere Ausnahmen sind schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen und nur mit deren Genehmigung zulässig. Der Gemeinderat stimmte dafür, die Änderung in die Satzung einzuarbeiten und diese zur Prüfung der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt vorzulegen.