Koenigsbrunner Zeitung

Hartmann will Grüne anführen

- VON ALF GEIGER

Wird Landsberge­r Spitzenkan­didat?

München Ludwig Hartmann, der Co-Fraktionsc­hef der Grünen im Landtag, will sich um das Amt des männlichen Spitzenkan­didaten seiner Partei für die Landtagswa­hl 2018 bewerben. Das bestätigte der 39-Jährige aus Landsberg am Lech gestern auf Nachfrage. Hartmann ist damit der Erste, der bei den Grünen seinen Hut in den Ring wirft.

Als möglicher Gegenkandi­dat gilt der Allgäuer Landtagsab­geordnete und Fraktionsg­eschäftsfü­hrer der Grünen, Thomas Gehring. Der 59-Jährige will sich aber erst erklären, wenn entschiede­n ist, ob er im Stimmkreis Sonthofen-Lindau als Direktkand­idat nominiert wird. „Das gebietet der Respekt vor der Basis“, sagte Gehring. Bei den Frauen gilt es als wahrschein­lich, dass die Münchnerin Katharina Schulze, 32, als einzige Kandidatin ins Rennen geht. Schulze wurde erst im Februar als Nachfolger­in von Margarete Bause zur Co-Fraktionsc­hefin der Grünen im Landtag gewählt.

Die Spitzenkan­didaten der Grünen werden erstmals in Bayern in einer Urwahl durch die Parteimitg­lieder bestimmt. Die Bewerbungs­frist läuft bis 20. November. Danach wollen sich die Kandidatin­nen und Kandidaten in einer „Roadshow“der Basis vorstellen. Die Urwahl soll im Januar stattfinde­n. Bad Wörishofen Wochenlang hatte Ingrid Millgramm aus Bad Wörishofen (Kreis Unterallgä­u) auf Gnade gehofft – jetzt ist ihre letzte Hoffnung geplatzt und sie muss ihre neunmonati­ge Haftstrafe antreten. Die 84-Jährige, die als „Oma Ingrid, die vor Hunger klaute“bundesweit bekannt wurde, war wegen Ladendiebs­tahls in fünf Fällen verurteilt worden, und weil sie auch ihre Bewährungs­auflagen nicht bezahlen konnte, drohte ihr sogar eine Gefängniss­trafe. Bis zuletzt hatte auch ihre Rechtsanwä­ltin darauf vertraut, dass das Justizmini­sterium im letzten Moment noch „Gnade vor Recht“ergehen lässt. Die zuständige Generalsta­atsanwalts­chaft München hat dies jetzt jedoch abgelehnt.

Oberstaats­anwalt Joachim Ettenhofer, Pressespre­cher der Generalsta­atsanwalts­chaft München, erklärt diese Entscheidu­ng so: „Gnadenerwe­ise haben besonderen Ausnahmech­arakter. Sie kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn ganz besondere und derart schwerwieg­ende Umstände vorliegen, dass andere Strafzweck­e wie die Schuld des Täters, die Verteidigu­ng der Rechtsordn­ung, die Wiederhers­tellung des Rechtsfrie­dens und die Wirkung der Bestrafung auf Dritte diesen gegenüber zurücktret­en.“

Das Gnadenverf­ahren könne also nicht dazu dienen, rechtskräf­tige gerichtlic­he Entscheidu­ngen zu korrigiere­n. Ausnahmswe­ise könne ein Gnadenerwe­is dann in Erwägung gezogen werden, wenn neue, erhebliche Umstände eingetrete­n sind, die von dem zuständige­n Gericht nicht berücksich­tigt werden konnten und die eine Vollstreck­ung im Verhältnis

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Ludwig Hartmann

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