Offene Fragen zum Gewerbe und Baugebiet
In Mittelneufnach sollen sich bald ein Supermarkt und bauwillige Familien ansiedeln dürfen. Rechtliche Themen sind allerdings noch zu klären
Mittelneufnach Nochmals überarbeitet hat die Gemeinde den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet im Norden von Mittelneufnach. Der Grund: Die anzuhörenden Behörden, Ämter und Verbände hatten während der öffentlichen Auslegung einige Punkte im Bebauungsplan kritisiert. Viel Zeit nahmen sich die Räte für die Bearbeitung aller Stellungnahmen. Bis Mitternacht saßen sie während der jüngsten Sitzung zusammen.
Bürgermeisterin Cornelia Thümmel und Peter Nardo vom Ingenieurbüro Tremel erläuterten unter anderem eine Anmerkung durch die Regierung von Schwaben. Konkret geht es hier um die geplante Verkaufsfläche des Supermarktes, der sich im neuen Gewerbegebiet ansiedeln will. Denn die genaue Verkaufsfläche ist ausschlaggebend dafür, ob das Gewerbegebiet als Sondergebiet ausgewiesen werden muss. Daher wird die Gemeinde nochmals mit dem Investor die genaue Flächengröße abklären. Bisher war das Gewerbegebiet als Mischgebiet ausgewiesen worden. Auch ein entsprechendes Schallschutzgutachten für das neue Gewerbegebiet als auch vom bereits bestehenden Metall verarbeitenden Betrieb verlangt das Landratsamt.
Die Aufgabe, eine Lösung für einen Gehweg zu suchen, wurde an den Arbeitskreis Dorferneuerung delegiert. Einig waren sich die Räte schließlich, dass das Ortsschild Richtung Norden verschoben werden solle, damit die Einfahrt ins Gewerbegebiet innerhalb des Ortes liegt. Offen ist hingegen noch die Wasserversorgung zum Gewerbegebiet, da hier eine sehr veraltete Leitung in das Areal führt. Es müssen also noch etliche Punkte von der Gemeinde abgeklärt werden, bis sich Gewerbebetriebe ansiedeln können.
Ähnlich viel Diskussionsbedarf hatte das Gremium für das neue Baugebiet „Im Riedle“. Auch hier fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans statt. Das Landratsamt monierte die Verkleinerung des Baugebiets, denn die Gemeinde konnte den Eigentümern bisher noch nicht alle Flächen innerhalb des Areals abkaufen. Die Gemeinde will hier nochmals abklären, ob alle benötigen Grundstücke in das geplante Baugebiet aufgenommen werden können. Einstimmig dafür ausgesprochen haben sich die Räte, dass im neuen Baugebiet Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 Meter sowie Hecken mit Ausnahme von Mauern zur Einfriedung erlaubt werden. Vorstellen können sich die Räte auch, Bauanträge mit Häusern im sogenannten Toskana-Stil auf den innen liegenden Baugrundstücken zu genehmigen, obwohl sich der Kreisbaumeister gegen diesen Baustil ausgesprochen hat.
Diskutiert haben die Räte schließlich mit Josef Tremel vom beteiligten Ingenieurbüro über die Möglichkeiten für die Entwässerung des in Hanglage liegenden Baugebiets.
Hier sprach sich das Gremium für eine reguläre Entwässerung ohne Berücksichtigung von Kellergeschossen aus. Wie hoch die Erschließungskosten dann sind, muss der Ingenieur nochmals berechnen. Auch für die neuen Bauplätze müssen noch etliche Punkte geklärt werden, bis mit der Ausweisung des Baugebiets begonnen werden kann.
Wie hoch sind die Erschließungskosten?