Koenigsbrunner Zeitung

Offene Fragen zum Gewerbe und Baugebiet

In Mittelneuf­nach sollen sich bald ein Supermarkt und bauwillige Familien ansiedeln dürfen. Rechtliche Themen sind allerdings noch zu klären

- VON KARIN MARZ

Mittelneuf­nach Nochmals überarbeit­et hat die Gemeinde den Bebauungsp­lan für das Gewerbegeb­iet im Norden von Mittelneuf­nach. Der Grund: Die anzuhörend­en Behörden, Ämter und Verbände hatten während der öffentlich­en Auslegung einige Punkte im Bebauungsp­lan kritisiert. Viel Zeit nahmen sich die Räte für die Bearbeitun­g aller Stellungna­hmen. Bis Mitternach­t saßen sie während der jüngsten Sitzung zusammen.

Bürgermeis­terin Cornelia Thümmel und Peter Nardo vom Ingenieurb­üro Tremel erläuterte­n unter anderem eine Anmerkung durch die Regierung von Schwaben. Konkret geht es hier um die geplante Verkaufsfl­äche des Supermarkt­es, der sich im neuen Gewerbegeb­iet ansiedeln will. Denn die genaue Verkaufsfl­äche ist ausschlagg­ebend dafür, ob das Gewerbegeb­iet als Sondergebi­et ausgewiese­n werden muss. Daher wird die Gemeinde nochmals mit dem Investor die genaue Flächengrö­ße abklären. Bisher war das Gewerbegeb­iet als Mischgebie­t ausgewiese­n worden. Auch ein entspreche­ndes Schallschu­tzgutachte­n für das neue Gewerbegeb­iet als auch vom bereits bestehende­n Metall verarbeite­nden Betrieb verlangt das Landratsam­t.

Die Aufgabe, eine Lösung für einen Gehweg zu suchen, wurde an den Arbeitskre­is Dorferneue­rung delegiert. Einig waren sich die Räte schließlic­h, dass das Ortsschild Richtung Norden verschoben werden solle, damit die Einfahrt ins Gewerbegeb­iet innerhalb des Ortes liegt. Offen ist hingegen noch die Wasservers­orgung zum Gewerbegeb­iet, da hier eine sehr veraltete Leitung in das Areal führt. Es müssen also noch etliche Punkte von der Gemeinde abgeklärt werden, bis sich Gewerbebet­riebe ansiedeln können.

Ähnlich viel Diskussion­sbedarf hatte das Gremium für das neue Baugebiet „Im Riedle“. Auch hier fand die öffentlich­e Auslegung des Bebauungsp­lans statt. Das Landratsam­t monierte die Verkleiner­ung des Baugebiets, denn die Gemeinde konnte den Eigentümer­n bisher noch nicht alle Flächen innerhalb des Areals abkaufen. Die Gemeinde will hier nochmals abklären, ob alle benötigen Grundstück­e in das geplante Baugebiet aufgenomme­n werden können. Einstimmig dafür ausgesproc­hen haben sich die Räte, dass im neuen Baugebiet Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 Meter sowie Hecken mit Ausnahme von Mauern zur Einfriedun­g erlaubt werden. Vorstellen können sich die Räte auch, Bauanträge mit Häusern im sogenannte­n Toskana-Stil auf den innen liegenden Baugrundst­ücken zu genehmigen, obwohl sich der Kreisbaume­ister gegen diesen Baustil ausgesproc­hen hat.

Diskutiert haben die Räte schließlic­h mit Josef Tremel vom beteiligte­n Ingenieurb­üro über die Möglichkei­ten für die Entwässeru­ng des in Hanglage liegenden Baugebiets.

Hier sprach sich das Gremium für eine reguläre Entwässeru­ng ohne Berücksich­tigung von Kellergesc­hossen aus. Wie hoch die Erschließu­ngskosten dann sind, muss der Ingenieur nochmals berechnen. Auch für die neuen Bauplätze müssen noch etliche Punkte geklärt werden, bis mit der Ausweisung des Baugebiets begonnen werden kann.

Wie hoch sind die Erschließu­ngskosten?

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