Koenigsbrunner Zeitung

Es ist eine Frage der Gerechtigk­eit

- VON JÖRG HEINZLE

Wer nach Deutschlan­d kommt und Straftaten begeht, missbrauch­t sein Gastrecht. Er stößt jene vor den Kopf, die sich für Zuwanderer engagieren. Und er schadet allen, die hier Zuflucht suchen und sich an die Regeln halten. Im Grundsatz sind sich daher viele einig: Kriminelle auszuweise­n und abzuschieb­en, ist nicht unmenschli­ch, sondern konsequent. Die Betroffene­n haben das schließlic­h selbst zu verantwort­en.

Doch der Teufel sitzt im Detail: Wie ist es bei einem sonst anständige­n jungen Mann, der sich in der Hitze eines Streits einmal mit einem Gleichaltr­igen prügelt? Wie ist es bei einem, der beim Schwarzfah­ren erwischt wird und es bereut? Ist es angemessen, auch in solchen Fällen Menschen zurückzusc­hicken in gefährlich­e Länder? Es ist daher gut, dass die Behörden bei ihrer Entscheidu­ng einen Spielraum haben, um Einzelfäll­en gerecht werden zu können. Zu viel Rücksicht wäre aber falsch. Denn von einer drohenden Ausweisung geht auch ein abschrecke­ndes Signal aus.

Ärgerlich ist: Oft scheitert eine Ausweisung gar nicht am Willen der Behörden, sondern daran, dass die Herkunftsl­änder einen Straftäter nicht aufnehmen wollen. Den Behörden sind dann die Hände gebunden. Daraus entstehen Ungerechti­gkeiten, die nur schwer zu ertragen sind: Einem angehenden Krankenpfl­eger am Klinikum etwa droht die Abschiebun­g, obwohl man ihn dort gut brauchen könnte. Umgekehrt bleibt ein Drogenhänd­ler hier, weil ihn sein Heimatland nicht aufnehmen will.

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