Die Räumpflicht gilt auch für Laub
Damit hat wohl kaum einer gerechnet: Nicht nur im Winter müssen Grundbesitzer Wege frei halten. Eine Laubräumverordnung ruft sie auch im Herbst vors Haus
Schwabmünchen/Landkreis Dass es eine Schneeräumordnung für Bürger in Schwabmünchen gibt, das weiß vermutlich jeder Grundstücksbesitzer, der den Weg vor seinem Haus frei halten muss. Gibt es aber tatsächlich auch eine Laubräumverordnung? Ja, die gibt es. Nicht nur in Schwabmünchen. Die Städte und Gemeinden im Landkreis haben jeweils eigene Verordnungen zur Bürgerpflicht am Straßenrand. Große Abweichungen gibt es dabei aber nicht: Für das Laub gilt in weniger strengem zeitlichen Rahmen, was für den Schnee auch gilt. Roland Schiller – Leiter des Amts für Grüngut, Umwelt und Bauhof bei der Stadt Schwabmünchen – weiß, wie die Regeln genau aussehen. Doch nicht jeden interessierte es bislang – bis einer ausrutscht, sich ärgert und beschwert.
Im Winter bei starkem Schneefall steht mancher Bürger vor der Arbeit etwas früher auf, denn er weiß: Ich muss meinen Gehweg und Straßenrand von Schnee und Eis befreien, um Gefahren abzuwenden. Im Herbst bei heftigem Laubfall denkt wohl kaum einer darüber nach, einen Besen oder Ähnliches in die Hand zu nehmen, um die Blätter wegzuräumen, auch wenn die Schicht noch so dick ist.
Dabei gibt es auch diese Pflicht, die in der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung verankert ist, etwa mit diesem Wortlaut: „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit (und Gefahrenabwendung) haben die Anlieger bestimmte Flächen der öffentlichen Straßen auf eigene Kosten zu reinigen [...], sie von Gras, Unkraut und abgefallenem Laub zu befreien sowie die in der Reinigungsfläche enthaltene Entwässerungsrinne samt Straßeneinlaufrosten [...] freizumachen. [...] Diese Sicherungsmaßnahmen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu treffen. [...] Sie sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren [...] notwendig ist.“
„Diese Verordnung ist wie so oft auf die schwächsten Verkehrs- und Bevölkerungsteilnehmer ausgerichtet. Vor allem feuchtes Laub wird rutschig und dadurch gefährlich, wenn man nicht aufpasst oder sich unsicher bewegt“, so Roland Schiller, der jedoch auch betont: „Laub gehört zum Jahreslauf ebenso wie Schnee.“Man muss sich darauf einstellen.
Die Stadt bemüht sich, Straßen und Wege so gut wie möglich von Laub frei zu halten. Allerdings: „In Parks sind wir nicht ganz so eifrig, denn Igel, Kleintiere und Mikroorganismen sind froh um einen natürlichen Unterschlupf.“
Wer darüber schimpft, dass der Bauhof zum Entfernen von Laub Gebläse einsetzt, sollte wissen: „Mit ihnen lässt sich eben viel schneller reinigen als mit dem Besen. Wir haben aber zur Lärmvermeidung
Diese Pflicht dient der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit“ Wenn es möglich ist, sollten Bürger das Laub kompostieren
schon viele Geräte von Benzinmotor auf Akku umgestellt“, erklärt Schiller, der auch weiß, dass in den kommenden Jahren auch die Kleintransporter der Stadt auf Elektrobetrieb umgestellt werden.
Wer sein Laub selbst entsorgt, der sollte es, wenn möglich, kompostieren. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann es in die Biotonne werfen. „Allerdings sollte am Boden der Tonne Papier oder Strauchschnitt eingebracht werden“, rät Schiller.
Aktuelle Rechtssprechung hat die Laubräumpflicht inzwischen allerdings in ihrem zeitlichen Umfang eingeschränkt. Denn man könne Wege nicht ständig ganz laubfrei halten, zumal wenn Wind die Blätter ständig verfrachtet. Fußgängern, Radlern und Autofahrern bleibe eine Eigenverantwortung. Eine gründliche Säuberung etwa einmal täglich müsse reichen. Dafür spiele es keine Rolle, woher die Blätter stammen. Kommentar