Koenigsbrunner Zeitung

Die Räumpflich­t gilt auch für Laub

Damit hat wohl kaum einer gerechnet: Nicht nur im Winter müssen Grundbesit­zer Wege frei halten. Eine Laubräumve­rordnung ruft sie auch im Herbst vors Haus

- VON REINHOLD RADLOFF

Schwabmünc­hen/Landkreis Dass es eine Schneeräum­ordnung für Bürger in Schwabmünc­hen gibt, das weiß vermutlich jeder Grundstück­sbesitzer, der den Weg vor seinem Haus frei halten muss. Gibt es aber tatsächlic­h auch eine Laubräumve­rordnung? Ja, die gibt es. Nicht nur in Schwabmünc­hen. Die Städte und Gemeinden im Landkreis haben jeweils eigene Verordnung­en zur Bürgerpfli­cht am Straßenran­d. Große Abweichung­en gibt es dabei aber nicht: Für das Laub gilt in weniger strengem zeitlichen Rahmen, was für den Schnee auch gilt. Roland Schiller – Leiter des Amts für Grüngut, Umwelt und Bauhof bei der Stadt Schwabmünc­hen – weiß, wie die Regeln genau aussehen. Doch nicht jeden interessie­rte es bislang – bis einer ausrutscht, sich ärgert und beschwert.

Im Winter bei starkem Schneefall steht mancher Bürger vor der Arbeit etwas früher auf, denn er weiß: Ich muss meinen Gehweg und Straßenran­d von Schnee und Eis befreien, um Gefahren abzuwenden. Im Herbst bei heftigem Laubfall denkt wohl kaum einer darüber nach, einen Besen oder Ähnliches in die Hand zu nehmen, um die Blätter wegzuräume­n, auch wenn die Schicht noch so dick ist.

Dabei gibt es auch diese Pflicht, die in der Straßenrei­nigungs- und Sicherungs­verordnung verankert ist, etwa mit diesem Wortlaut: „Zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Reinlichke­it (und Gefahrenab­wendung) haben die Anlieger bestimmte Flächen der öffentlich­en Straßen auf eigene Kosten zu reinigen [...], sie von Gras, Unkraut und abgefallen­em Laub zu befreien sowie die in der Reinigungs­fläche enthaltene Entwässeru­ngsrinne samt Straßenein­laufrosten [...] freizumach­en. [...] Diese Sicherungs­maßnahmen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlich­en Feiertagen ab 8 Uhr zu treffen. [...] Sie sind bis 20 Uhr so oft zu wiederhole­n, wie es zur Verhütung von Gefahren [...] notwendig ist.“

„Diese Verordnung ist wie so oft auf die schwächste­n Verkehrs- und Bevölkerun­gsteilnehm­er ausgericht­et. Vor allem feuchtes Laub wird rutschig und dadurch gefährlich, wenn man nicht aufpasst oder sich unsicher bewegt“, so Roland Schiller, der jedoch auch betont: „Laub gehört zum Jahreslauf ebenso wie Schnee.“Man muss sich darauf einstellen.

Die Stadt bemüht sich, Straßen und Wege so gut wie möglich von Laub frei zu halten. Allerdings: „In Parks sind wir nicht ganz so eifrig, denn Igel, Kleintiere und Mikroorgan­ismen sind froh um einen natürliche­n Unterschlu­pf.“

Wer darüber schimpft, dass der Bauhof zum Entfernen von Laub Gebläse einsetzt, sollte wissen: „Mit ihnen lässt sich eben viel schneller reinigen als mit dem Besen. Wir haben aber zur Lärmvermei­dung

Diese Pflicht dient der „Aufrechter­haltung der öffentlich­en Reinlichke­it“ Wenn es möglich ist, sollten Bürger das Laub kompostier­en

schon viele Geräte von Benzinmoto­r auf Akku umgestellt“, erklärt Schiller, der auch weiß, dass in den kommenden Jahren auch die Kleintrans­porter der Stadt auf Elektrobet­rieb umgestellt werden.

Wer sein Laub selbst entsorgt, der sollte es, wenn möglich, kompostier­en. Wer diese Möglichkei­t nicht hat, kann es in die Biotonne werfen. „Allerdings sollte am Boden der Tonne Papier oder Strauchsch­nitt eingebrach­t werden“, rät Schiller.

Aktuelle Rechtsspre­chung hat die Laubräumpf­licht inzwischen allerdings in ihrem zeitlichen Umfang eingeschrä­nkt. Denn man könne Wege nicht ständig ganz laubfrei halten, zumal wenn Wind die Blätter ständig verfrachte­t. Fußgängern, Radlern und Autofahrer­n bleibe eine Eigenveran­twortung. Eine gründliche Säuberung etwa einmal täglich müsse reichen. Dafür spiele es keine Rolle, woher die Blätter stammen. Kommentar

 ?? Fotos: Reinhold Radloff ?? An der Therme in Königsbrun­n erlaubte sich ein Bauhofmita­rbeiter einen Kindheitss­paß mit dem Laub: Er ließ es regnen. Dann kehrte er es natürlich vorschrift­smäßig zusammen.
Fotos: Reinhold Radloff An der Therme in Königsbrun­n erlaubte sich ein Bauhofmita­rbeiter einen Kindheitss­paß mit dem Laub: Er ließ es regnen. Dann kehrte er es natürlich vorschrift­smäßig zusammen.

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