Einblicke ins Bauamt der Stadt
Die Mitarbeiter des Bauamts prüfen, ob geplante Bauwerke den Richtlinien entsprechen. Kein leichter Job, weil die Vorschriften sich teils schon von Straße zu Straße unterscheiden. Zudem kämpfen sie gegen Halbwahrheiten / Serie (3)
Königsbrunn Mythen und Legenden gibt es in jeder Stadt reichlich. Dass sich aber ausgerechnet der Chef und seine Mitarbeiter im Bauamt oft damit auseinandersetzen müssen, dürfte die meisten Bürger überraschen. Die Mythenbildung hat in diesem Fall nichts mit archäologischen Funden im Zusammenhang bei Neubauten zu tun, wie Rainhard Schöler mit einem Augenzwinkern erklärt: „Wenn es um Baugenehmigungen oder Änderungen geht, gibt es viele Irrtümer vonseiten der Bürger.“Das liegt zum großen Teil daran, dass wirklich jeder einzelne Fall anders und eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist. Nur wenn Margarete Kraushaar und ihr Kollege Jonas Kirschke alle nötigen Informationen haben, können sie eine verbindliche Aussage treffen. Dazu gehört immer, wo befindet sich das Objekt, worum es geht. „Je nach Lage gibt es nämlich in der Brunnenstadt die verschiedensten Regeln für eine Bebauung“, erklärt Kraushaar und verdeutlicht anhand eines großen Bebauungsplanes die Details. Da kann es beispielsweise passieren, dass in einer Straße rote Dachziegel vorgegeben sind und in der Straße nebenan schon nicht mehr. Dafür gibt es dort eine Vorgabe zum Thema Erker, was wiederum keine Rolle im Weg um die Ecke spielt.
Egal ob es sich um Neubauten, Änderungen oder Anbauten handelt, es macht immer für die Bürger Sinn, erst mal eine formlose Anfrage im Bauamt zu stellen. Die beiden Sachbearbeiter betonen, dass sie jeden einzelnen Fragesteller gerne beraten und ihnen die jeweilig baurechtlichen Bestimmungen zu Objekt und Standort erläutern. „Wer mag, kann auch gleich persönlich vorbeikommen mit den Plänen, wir schicken niemanden weg. Auch versuchen wir immer, nicht zu verhindern, sondern zu ermöglichen“, sagt Kraushaar.
Mancher Brunnenstädter baut natürlich auch drauf los und bekommt dann später Post vom Amt, dass er beispielsweise seinen Carport rückwirkend genehmigen lassen muss. „Da geistert der nicht totzukriegende Mythos von Luftaufnahmen, die eigens zum Zweck stattfinden würden, sogenannte Schwarzbauten aufzuspüren, durch Königsbrunn“, erzählt Schöler. Das sei aber falsch: „Die Luftaufnahmen werden gemacht, damit die Vermessungen immer wieder aktualisiert werden. Keiner prüft nach, ob etwas schwarz gebaut wurde.“Wenn tatsächlich ein Brief komme, dann weil sich höchstwahrscheinlich ein Nachbar gemeldet hat. Wobei Schöler gleich betont, dass das Amt nur tätig wird, wenn der Hinweisgeber seinen Namen angibt.
Keine Namensangaben erfolgen bei den öffentlichen Beratungen durch den Bauausschuss. Egal ob eine bekannte Baufirma oder ein privater Bürger den Antrag stellt, erfolgt die rechtliche Beurteilung durch den Ausschuss ohne Ansehen der Person. Damit wäre auch die Legende vom Tisch, dass der Sohn einer bekannten Persönlichkeit in der Stadt eine Genehmigung bekommt und der Sohn von Otto Normalverbraucher nicht.
Für viele sei oft verwirrend, dass es nicht nur die jeweiligen Bebauungspläne gibt, sondern auch viele rechtliche Bestimmungen, die einzuhalten sind, sagen die Experten vom Bauamt. Das sind oft Themenbereiche, die beispielsweise Wintergärten betreffen. Da gibt es Abstandsregelungen und es existiert eine Informationspflicht den Nachbarn gegenüber. Dass diese vorher immer eine Erlaubnis unterschreiben müssen, ist dagegen wieder ein Mythos und so nicht richtig. Wenn die Pläne allen Bestimmungen entsprechen, bekommt der Nachbar vom Landratsamt einen Abdruck der Genehmigung.
Gefällt ihm das nicht, muss er Klage einreichen. Wenn er das nicht innerhalb bestimmter Fristsetzungen macht, ist die Genehmigung bestandskräftig. Auf die Frage, ob die Königsbrunner eher zurückhaltend oder klagefreudig seien, antwortet der Chef: „Tendenziell sind sie etwas kritisch dem gegenüber, was der Nachbar macht, aber im verträglichen Maß. Vor Gericht gehen sie dann doch nicht so häufig.“
Häufige Fragen an Kraushaar und Kirschke betreffen auch die Bepflanzungen im Garten und die Hecken an den Zäunen. Da geben die beiden auch Auskunft, aber das gehört nicht zu den Baubestimmungen, sondern da greifen die privatrechtlichen Regeln, zu denen es eine eigene Broschüre gibt Im Übrigen macht nicht das Bauamt die Regeln für die oft als Hürden empfundenen Vorhaben, sondern sorgt dafür, dass die Bauherrn informiert sind und die Möglichkeit haben, die Regeln zu kennen und umzusetzen. „Vieles ist Geschmacks- und Ansichtssache, aber Eigentum verpflichtet“, ist sich das Team im Bauamt einig. I Weitere
Informationen unter www.koenigsbrunn.de, unter Stichpunkt Bürgerservice – und Formulare A– Z – finden Interessierte die Anträge der Bau verwaltung/Liegenschaften.