Neuer Bebauungsplan für Nebenerwerbssiedlung
Die Entwicklungen rund um die Lärmschutzzonen haben Auswirkungen für die geordnete Nachverdichtung im Lagerlechfelder Ortsteil
Untermeitingen Eigentlich hat der Untermeitinger Gemeinderat Anfang Mai bereits einen Bebauungsplan für die Nebenerwerbssiedlung beschlossen. Durch den Bau von Stichstraßen sollte im Lagerlechfelder Ortsteil eine geordnete Nachverdichtung ermöglicht werden (wir berichteten). Aufgrund der Entwicklungen rund um die Lärmschutzzonen muss der Gemeinderat auf seiner Sitzung am Donnerstag, 2. November, nun über einen neuen Bebauungsplan abstimmen.
Die Lärmschutzzonen sollten ursprünglich 2018 neu geregelt werden. Die Nebenerwerbssiedlung sollte dann nicht mehr in der Lärmschutzzone B liegen. Dadurch wäre der geplante Bebauungsplan möglich gewesen. Wegen einer mögli- chen Stationierung von Flugzeugen des Typs A400M im Fliegerhorst Lechfeld soll die Aufhebung der Lärmschutzzonen nun jedoch bis zum 1. September 2023 ausgesetzt werden.
Die Regierung von Schwaben habe daraufhin erklärt, dass eine Bauleitplanung durch den bestehenden Lärmschutz nicht mehr möglich sei, erklärt Bürgermeister Simon Schropp. Das Landratsamt habe jedoch trotzdem in den vergangenen zehn Jahren fast 30 Wohneinheiten in der Nebenerwerbssiedlung genehmigt.
Die Gemeinde habe nun in Behördengesprächen einen Kompromiss gefunden. In dem neuen Bebauungsplan mussten laut Schropp einige Festsetzungen herausgenommen werden. Es seien zum Beispiel keine Baugrenzen mehr eingezeich- net. „An den Grundzügen ändert sich nichts. Die Stichstraßen bleiben bestehen“, sagt Schropp. Die Gemeinde schafft durch den Bebauungsplan kein zusätzliches Baurecht. Über mögliche Baugenehmigungen muss weiterhin das Landratsamt entscheiden.
Für die geplanten Stichstraßen müssen die Anlieger je drei Meter ihres Grundstückes an die Gemeinde verkaufen. Der Bürgermeister erklärt, dass Untermeitingen schon zehn Grundstücke gekauft habe. Weitere fünf Eigentümer wollen bald verkaufen. Die Anlieger dürfen die abgekauften Flächen laut Schropp weiter nutzen, müssen sie jedoch auch pflegen. Sollte der Bebauungsplan innerhalb der kommenden zehn Jahre nicht in Kraft treten, können beide Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten.
Bei den neuen Stichstraßen müssten die Anlieger nach dem Bundesbaugesetz 90 Prozent der Erschließungskosten zahlen. Dem Gemeinderat sei bewusst, dass das ein hoher finanzieller Druck sei, erklärte Schropp. In diesem Jahr sei bereits die Schlesier- und Bayernstraße saniert worden. 2018 wird noch die Sudentenstraße saniert.
Auch an diesen Kosten müssen sich die Bewohner der Nebenerwerbssiedlung beteiligen. Im Kaufvertrag sei deshalb festgelegt, dass die Erschließungskosten für die Stichstraßen frühestens fünf Jahre nach Baubeginn erhoben werden dürfen. Er sei optimistisch, dass sich die Gemeinde auch mit den restlichen Grundstückseigentümern einigen werde, sagt Schropp. Der Bürgermeister erklärt außerdem, dass die Stichstraßen erst gebaut werden, wenn konkrete Baugesuche vorliegen. Es kann also sein, dass eine Straße schneller fertig ist als eine andere.
In der kommenden Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 2. November, werden die Belange der Bürger und öffentlicher Träger zum bereits beschlossenen Bebauungsplan vorgetragen. Zudem wird der Untermeitinger Gemeinderat über den neuen Plan abstimmen. Sollte dieser dann genehmigt werden, wird er noch einmal einen Monat lang ausgelegt, sagt Schropp. In diesem Zeitraum sollen weitere Grundstücksgespräche geführt werden.
Anlieger müssen Grundstückstreifen an Gemeinde verkaufen