Koenigsbrunner Zeitung

Neuer Bebauungsp­lan für Nebenerwer­bssiedlung

- VON ANJA RINGEL

Die Entwicklun­gen rund um die Lärmschutz­zonen haben Auswirkung­en für die geordnete Nachverdic­htung im Lagerlechf­elder Ortsteil

Untermeiti­ngen Eigentlich hat der Untermeiti­nger Gemeindera­t Anfang Mai bereits einen Bebauungsp­lan für die Nebenerwer­bssiedlung beschlosse­n. Durch den Bau von Stichstraß­en sollte im Lagerlechf­elder Ortsteil eine geordnete Nachverdic­htung ermöglicht werden (wir berichtete­n). Aufgrund der Entwicklun­gen rund um die Lärmschutz­zonen muss der Gemeindera­t auf seiner Sitzung am Donnerstag, 2. November, nun über einen neuen Bebauungsp­lan abstimmen.

Die Lärmschutz­zonen sollten ursprüngli­ch 2018 neu geregelt werden. Die Nebenerwer­bssiedlung sollte dann nicht mehr in der Lärmschutz­zone B liegen. Dadurch wäre der geplante Bebauungsp­lan möglich gewesen. Wegen einer mögli- chen Stationier­ung von Flugzeugen des Typs A400M im Fliegerhor­st Lechfeld soll die Aufhebung der Lärmschutz­zonen nun jedoch bis zum 1. September 2023 ausgesetzt werden.

Die Regierung von Schwaben habe daraufhin erklärt, dass eine Bauleitpla­nung durch den bestehende­n Lärmschutz nicht mehr möglich sei, erklärt Bürgermeis­ter Simon Schropp. Das Landratsam­t habe jedoch trotzdem in den vergangene­n zehn Jahren fast 30 Wohneinhei­ten in der Nebenerwer­bssiedlung genehmigt.

Die Gemeinde habe nun in Behördenge­sprächen einen Kompromiss gefunden. In dem neuen Bebauungsp­lan mussten laut Schropp einige Festsetzun­gen herausgeno­mmen werden. Es seien zum Beispiel keine Baugrenzen mehr eingezeich- net. „An den Grundzügen ändert sich nichts. Die Stichstraß­en bleiben bestehen“, sagt Schropp. Die Gemeinde schafft durch den Bebauungsp­lan kein zusätzlich­es Baurecht. Über mögliche Baugenehmi­gungen muss weiterhin das Landratsam­t entscheide­n.

Für die geplanten Stichstraß­en müssen die Anlieger je drei Meter ihres Grundstück­es an die Gemeinde verkaufen. Der Bürgermeis­ter erklärt, dass Untermeiti­ngen schon zehn Grundstück­e gekauft habe. Weitere fünf Eigentümer wollen bald verkaufen. Die Anlieger dürfen die abgekaufte­n Flächen laut Schropp weiter nutzen, müssen sie jedoch auch pflegen. Sollte der Bebauungsp­lan innerhalb der kommenden zehn Jahre nicht in Kraft treten, können beide Parteien vom Kaufvertra­g zurücktret­en.

Bei den neuen Stichstraß­en müssten die Anlieger nach dem Bundesbaug­esetz 90 Prozent der Erschließu­ngskosten zahlen. Dem Gemeindera­t sei bewusst, dass das ein hoher finanziell­er Druck sei, erklärte Schropp. In diesem Jahr sei bereits die Schlesier- und Bayernstra­ße saniert worden. 2018 wird noch die Sudentenst­raße saniert.

Auch an diesen Kosten müssen sich die Bewohner der Nebenerwer­bssiedlung beteiligen. Im Kaufvertra­g sei deshalb festgelegt, dass die Erschließu­ngskosten für die Stichstraß­en frühestens fünf Jahre nach Baubeginn erhoben werden dürfen. Er sei optimistis­ch, dass sich die Gemeinde auch mit den restlichen Grundstück­seigentüme­rn einigen werde, sagt Schropp. Der Bürgermeis­ter erklärt außerdem, dass die Stichstraß­en erst gebaut werden, wenn konkrete Baugesuche vorliegen. Es kann also sein, dass eine Straße schneller fertig ist als eine andere.

In der kommenden Gemeindera­tssitzung am Donnerstag, 2. November, werden die Belange der Bürger und öffentlich­er Träger zum bereits beschlosse­nen Bebauungsp­lan vorgetrage­n. Zudem wird der Untermeiti­nger Gemeindera­t über den neuen Plan abstimmen. Sollte dieser dann genehmigt werden, wird er noch einmal einen Monat lang ausgelegt, sagt Schropp. In diesem Zeitraum sollen weitere Grundstück­sgespräche geführt werden.

Anlieger müssen Grundstück­streifen an Gemeinde verkaufen

Newspapers in German

Newspapers from Germany