Laubbläsereinsatz nicht schuld am Autounfall
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Fürth wegen eines Laubbläsereinsatzes abgewiesen. Der Kläger habe nicht ausreichend nachweisen können, dass allein das von dem Gerät aufgewirbelte Laub zu einem Autounfall seiner Ehefrau geführt habe, heißt es in einer Gerichtsmitteilung vom Montag. Die Stadt müsse daher nicht für den bei dem Unfall verursachten Sachschaden von 4364 Euro aufkommen. Ganz schuldlos seien die Reinigungskräfte dennoch nicht: Um Gefahren für Dritte möglichst gering zu halten, hätten sie Schilder oder Warntafeln aufstellen müssen, bevor sie mit der Gehweg-Reinigung begannen. Da dies nicht geschehen sei, habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, schrieben die Richter den städtischen Behörden ins Stammbuch. Das Urteil ist rechtskräftig. ( Az.: O 6465/15, Hinweis des OLG vom 21. 7. 2016 Az.: 4 U 1149/16). Augsburg