Koenigsbrunner Zeitung

Der Finanzhof folgt ihren Argumenten

Erfolg für Natalie Steiners Masterarbe­it

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Nicht jede Arbeit, die an Universitä­ten geschriebe­n wird, wird außerhalb des Campus als „praktisch wertvoll“erachtet. Bei Natalie Steiners Masterarbe­it „Zweifelsfr­agen der Realteilun­g – eine Diskussion im Licht der aktuellen Rechtsprec­hung“sieht das anders aus. Bei dem scheinbar abstrakten Thema geht es um bares Geld.

Wollen Personenge­sellschaft­er, zum Beispiel einer GbR, die Gesellscha­ft auflösen, würde üblicherwe­ise das Betriebsve­rmögen zu Privatverm­ögen werden. Die Folge: Das Vermögen müsste versteuert werden. Das aber kann umgangen werden, wenn die Gesellscha­fter mit ihrem Vermögenst­eil ein Einzelunte­rnehmen eröffnen, oder weiterführ­en – ganz ohne Steuertric­ks. Das nennt der Steuerrech­tler dann steuerneut­rale Realteilun­g.

Es war Steiners Professor Robert Ullmann, der ihr Thema vorschlug. „Am Anfang musste ich mich reinlesen und durchbeiße­n. Erst war ich schon überforder­t, dann aber war es eigentlich gut machbar“, sagt sie. Ihr Professor war es dann auch, der die Arbeit bei der Steuerbera­terkammer München einsandte, wo diese dann überzeugte, als eine Arbeit, die „einen sehr hohen praktische­n Wert für den Steuerbera­terberuf aufweist“. Auch der Bundesfina­nzhof folgte in einem aktuellen Urteil zum Thema in wesentlich­en Punkten Steiners Argumentat­ion. Inzwischen arbeitet Steiner am Lehrstuhl ihres Professors als wissenscha­ftliche Mitarbeite­rin und promoviert. Die Steuerbera­terkammer München hat die Arbeit der ehemaligen Studentin der Rechts- und Wirtschaft­swissensch­aften an der Uni Augsburg mit einem 2000 Euro dotierten Sonderprei­s ausgezeich­net. Denn Steiner habe in ihrer Arbeit zur Realteilun­g noch ungeklärte Fragen untersucht und Antworten gefunden.

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Natalie Steiner

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