Koenigsbrunner Zeitung

Keine gute Idee: Den Chef beleidigen

- VON FLORIAN EISELE

Wer sich im Ton vergreift, riskiert eine fristlose Kündigung. Aber nicht immer

Augsburg Mal ehrlich: Ohne Emotionen wäre alles nur halb so interessan­t. Nur folgericht­ig ist es, dass es auch am Arbeitspla­tz, wo viele ohnehin einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, an allen Ecken und Enden menschelt. Und mancher verliert eben im Job auch mal die Nerven. Den Chef oder die Kollegen zu beleidigen – das ist jedoch keine gute Idee. Ein verbaler Ausfall, egal ob im persönlich­en Gespräch oder in sozialen Netzwerken, kann sogar dazu führen, dass der Wüterich seinen Job verliert. Dabei muss der Arbeitgebe­r nicht einmal zuvor eine Abmahnung ausgesproc­hen haben, wie die Deutsche Anwaltsaus­kunft berichtet.

Das Rechtsport­al des Deutschen Anwaltvere­ins hat einige Fälle aufgeliste­t, in denen Beleidigun­gen am Arbeitspla­tz vor Gericht verhandelt worden sind. Überrasche­nd dabei: Nicht immer bedeutet ein verbaler Ausfall auch, dass der Arbeitnehm­er gekündigt werden durfte. So hatten die Beleidigun­gen „Speckrolle“und „Klugscheiß­er“sowie die Aussprüche „Da läuft er, der Psycho“und „Jawohl, mein Führer“zumindest nicht zur Folge, dass deren Urheber sich auf dem Arbeitsmar­kt neu orientiere­n mussten.

Wer hingegen seinen Chef oder seine Kollegen als „richtig fette Schlampe“oder „soziales Arschloch“betitelt, mit „Ich stech dich ab“droht oder der Meinung ist: „Arbeit macht frei“, kann seinen Arbeitspla­tz räumen.

In allen konkreten Beispielen führte der jeweilige Ausspruch zum Rausschmis­s für den Urheber. Wobei jeder Jurist an dieser Stelle wohl anfügen würde, dass es auch auf die genauen Umstände ankommt.

Eben jene Umstände wurden zum Beispiel einem 62-Jährigen zum Verhängnis. Der Mann war 23 Jahre lang bei einem kleinen Familienbe­trieb für Gas- und Wasserinst­allationen beschäftig­t – und verlor trotzdem seinen Job fristlos, weil er seinen Chef als „soziales Arschloch“bezeichnet hatte. Das Landesarbe­itsgericht Schleswig-Holstein entschied Anfang des Jahres, dass die Kündigung rechtens war.

In diesem speziellen Fall war es zunächst zwischen dem Mann und dem Vater des Geschäftsf­ührers zu einem Disput gekommen. Als der 62-Jährige tags darauf von seinem Chef zur Rede gestellt wurde, sagte der Angestellt­e: „Dann kündigt mich doch.“Der Geschäftsf­ührer antwortete daraufhin: „Damit wir als soziale Arschlöche­r dastehen.“Der folgenschw­ere Konter des Angestellt­en: Das sei die Firma ohnehin schon.

In der Verhandlun­g berief sich der Handwerker auf die Meinungsfr­eiheit. Das Gericht betonte aber, dass diese aber eben keine groben Beleidigun­gen decke. Dass er im Affekt, also aus der Emotion heraus gesprochen habe, nahmen ihm die Richter nicht ab: Schließlic­h lag zwischen den beiden Gesprächen eine Zeitspanne von 16 Stunden. Und da sollte sich eben auch der größte Hitzkopf wieder beruhigt haben.

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Foto: Patrick Pleul, dpa Wer seinen Chef oder Kollegen beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen. Al lerdings kommt es jeweils auf den Ein zelfall an.

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