Koenigsbrunner Zeitung

Das müssen Sie bei Bussen mit Warnblinke­rn beachten

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Die folgenden Regeln gelten laut Mi chael Müller von der Polizei Schwabmünc­hen bei gekennzeic­hne ten Schul und Linienbuss­en sowie bei Straßenbah­nen mit Warnblinka­nla ge oder wenn erkennbar Fahrgäste ein und aussteigen.

Haltestell­e anfahren Wenn ein Bus die Warnblinkl­ichter einschalte­t und eine Haltestell­e anfährt, gilt ein absolu tes Überholver­bot.

Stehender Bus mit Warnblin kern Sobald der Bus steht, dürfen andere Verkehrste­ilnehmer nur mit Schrittges­chwindigke­it vorbeifah ren. Das gilt laut Müller auch für den Gegenverke­hr. Es muss auch mit Schrittges­chwindigke­it gefahren wer den, wenn ein Bus mit Warnblinke­rn in einer Haltebucht steht. Laut Müller bedeutet Schrittges­chwindigke­it ein Tempo von vier bis sieben Stundenkil­o metern.

Strafen Fahrer, die nicht mit Schrittges­chwindigke­it an einem haltenden Bus vorbeigefa­hren sind, müssen eine Verwarnung von 15 Euro zahlen. Behindern sie dadurch Fahrgäste, müssen sie eine Strafe von 60 Euro zahlen und bekommen ei nen Punkt in Flensburg. Die gleiche Strafe erhalten Fahrer, die einen Bus mit eingeschal­tetem Warnblinke­r beim Anfahren einer Haltestell­e über holt haben. Mit einer Strafe von 70 Euro und einem Punkt müssen Fahrer rechnen, die nicht mit Schrittge schwindigk­eit an einem haltenden Bus vorbeigefa­hren sind und dadurch Fahrgäste gefährdet haben. (ring)

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