Koenigsbrunner Zeitung

Urteil gegen Bauunterne­hmer aufgehoben

- VON STEFAN REINBOLD

Fall um angebliche­n Betrug muss neu verhandelt werden

Thannhause­n Das vom Landgerich­t Augsburg im Sommer 2016 verhängte Urteil gegen den Thannhause­r Bauunterne­hmer Peter Leitenmaie­r ist, wie jetzt bekannt wurde, bereits im Sommer dieses Jahres vom Bundesgeri­chtshof (BGH) wieder aufgehoben worden. Damals verhängte die 10. Strafkamme­r des Landgerich­ts Augsburg um Richter Wolfgang Natale eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, weil sie es als erwiesen ansah, dass der Unternehme­r die Sozialkass­en geprellt habe. Eine andere Strafkamme­r des Augsburger Landgerich­ts muss den Fall nun erneut verhandeln.

Für Leitenmaie­r, der auch um seinen Ruf kämpft, ist das ein wichtiger Etappensie­g. Vehement wehrte sich der bis dato unbescholt­ene Bauunterne­hmer im Verlauf des Prozesses dagegen, im Gegenzug für ein Geständnis eine Bewährungs­strafe für sich auszuhande­ln. Auf den Beschluss des Bundesgeri­chtshofs reagierte er mit Erleichter­ung, jedoch wolle er sich erst dann zu den Umständen des Falles in der Öffentlich­keit äußern, wenn das Verfahren abgeschlos­sen sei, teilt er unserer Zeitung mit.

Sein Rechtsanwa­lt Dr. Florian Engert von der Kanzlei Willi und Janocha sieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens positiv entgegen. Wenn es erneut zu einer Verurteilu­ng kommen sollte, dann sei die zu erwartende Strafe „weit unter dem, was jetzt verhängt wurde“, prophezeit er.

Abgesehen davon sehe er „jede Menge rechtliche Probleme“, die einer erneuten Verurteilu­ng im Wege stünden. Er habe „noch einige Pfeile im Köcher“, sagt Engert und deutet eine Überprüfun­g des infrage kommenden Strafgeset­zparagrafe­n 266 a durch das Bundesverf­assungsger­icht an.

Wann das Verfahren in Augsburg erneut aufgerollt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch unklar. In diesem Jahr geschehe dies sicher nicht mehr, heißt es auch vonseiten des Augsburger Landgerich­ts.

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