Koenigsbrunner Zeitung

Haftstrafe für einen notorische­n Brandstift­er

- VON MICHAEL LINDNER

Ein 24-Jähriger legt mehrere kleine Brände in Königsbrun­n. Warum er das getan hat, kann er vor Gericht nicht sagen. »Lokales

Ein Mann steckt Müllcontai­ner in Brand und zündelt in Toiletten. Eines Nachts versucht er sein Kinderzimm­er anzuzünden

Königsbrun­n Ein junger Mann ist kurz vor Mitternach­t in der Haunstette­r Straße in Königsbrun­n unterwegs. Sein Ziel: Müllcontai­ner anzünden. Dabei bleibt es aber nicht, Monate später versucht er, in der Wohnung seiner Eltern sein Zimmer anzuzünden. Nun wurde er am Augsburger Amtsgerich­t unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstift­ung zu einer dreijährig­en Freiheitss­trafe verurteilt.

Der 24-jährige Angeklagte legte gleich zu Beginn ein Geständnis ab. Er gab zu, drei Container in Brand gesteckt zu haben. Der Schaden betrug rund 500 Euro. Das war der Auftakt zu mehreren Zündeleien, die sich der junge Mann in den nächsten Wochen erlaubte. Mehrmals legte er in einem Schnellres­taurant Feuer, sowohl Abfalleime­r als auch Klorollens­pender zündete der Angeklagte an. Die Brände wurden bemerkt und schnell gelöscht. Außerdem trieb er in zwei Königsbrun­ner Bars sein Unwesen. Auch dort zündelte der junge Mann auf den Toiletten.

Der Schaden belief sich insgesamt auf rund 6000 Euro. Die Hintergrün­de der Taten sind auch nach der Verhandlun­g noch unklar. Ob es ihm einen Kick gebe, wollte Richterin Rita Greser wissen. Eine Antwort darauf blieb ihr der Angeklagte schuldig. Er wusste nur noch, dass er viel Alkohol trank. Bis zu einer Flasche Wodka sei es an einem Tag gewesen. „Der Alkohol hat alles kaputt gemacht, ich kann nicht aufhören zu trinken“, sagte der 24-Jährige.

Im Juni dieses Jahres dann der schlimmste Vorfall. Der 24-Jährige, der in der elterliche­n Wohnung lebt, sitzt gegen 3.40 Uhr nachts in seinem Zimmer. Er nimmt ein Feuerzeug und setzt seine Sporttasch­e, in der einige seiner Kleidungss­tücke liegen, in Brand. Danach haut er aus der Wohnung ab, schnappt sich sein Fahrrad und fährt ziellos umher. Die Freundin seines Bruders wacht in der Zwischenze­it auf, bemerkt einen komischen Geruch in der Wohnung. Sie rufen die Feuerwehr und verlassen das Gebäude. Das Kinderzimm­er des 24-Jährigen ist verrußt. Ein Gutachter stellt fest, dass es „lediglich geglimmt“habe. Ein größerer Brand sei durch den Sauerstoff­mangel im Zimmer verhindert worden. Der Schaden betrug 5000 Euro.

Die Polizei fand den jungen Mann schließlic­h nicht weit von der Wohnung entfernt. Er war mit seinem

Der Alkohol hat alles kaputt gemacht Ohne Therapie schafft er das nicht

Fahrrad unterwegs, fuhr „ruhig und gerade“, erinnerten sich die Polizisten. Umso erstaunter waren sie, als sie den Alkoholwer­t des Mannes erfuhren: mehr als 2,6 Promille.

Verteidige­r Moritz Bode nennt seinen Mandanten ohne Zweifel alkoholkra­nk, dies habe der 24-Jährige inzwischen auch erkannt. „Ich brauche unbedingt eine Therapie, ich schaffe das nicht selber“, sagte der Angeklagte. Er trinkt nach eigenen Angaben seit fast acht Jahren regelmäßig Alkohol.

Ein Sachverstä­ndiger ging bei der Verhandlun­g vor dem Schöffenge­richt in Augsburg nicht nur auf die Alkoholpro­bleme des Mannes ein. Er sprach von einer „Minderbega­bung“; von einem mehrfach vorbestraf­ten Mann, der erhebliche Probleme mit nicht-alltäglich­en Dingen habe. Der Sachverstä­ndige empfahl eine langfristi­ge Therapie und die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt, schränkte aber zugleich ein: „Das ist nicht ganz ideal, aber ich habe keinen besseren Vorschlag.“

Sowohl die Staatsanwa­ltschaft als auch die Verteidigu­ng regten dies ebenfalls an. Während Bode allerdings eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren als ausreichen­d erachtete, forderte die Staatsanwä­ltin eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten: „Er ist irgendwie ein lieber Kerl, aber nach dem Alkoholkon­sum wird er zum Feuerteufe­l.“

Richterin Greser sprach von dreisten Taten und einer Gefahr für die Allgemeinh­eit, falls er nicht therapiert werde. Sie verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von drei Jahren. Weiterhin wurde die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt angeordnet.

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