Koenigsbrunner Zeitung

Neue Ideen am Hang

- VON KARIN MARZ

Die Planungen für Wertstoffh­of und Vereinshal­le in Langenneuf­nach sind nicht einfach. Entscheidu­ng verschoben

Langenneuf­nach Verschoben haben die Gemeinderä­te von Langenneuf­nach die Entscheidu­ng, wie die Straßenund Kanalplanu­ng zum Grundstück des neuen Wertstoffh­ofs aussehen soll. Bürgermeis­ter Josef Böck und Planer Constantin Vogg erläuterte­n, wie die Aufteilung der Container am neuen Standort im Gewerbegeb­iet „Im Hohenlicht“vorgenomme­n werden könnte, wie der Untergrund befestigt werden müsste und dass ein Wendehamme­r sinnvoll wäre. Grund für die Verlegung ist die Umgestaltu­ng des Rathausumf­elds, wodurch der Wertstoffh­of dort keinen Platz hat.

Direkt neben dem neuen Standort des Wertstoffh­ofes im Gewerbegeb­iet soll eine 40 mal 18 Meter große Vereinshal­le errichtet werden, deren Planentwur­f ebenso vorgestell­t wurde. Nicht einfach gestalten sich allerdings die Planungen aufgrund der Hanglage des Grundstück­s. In den Entwürfen wurde vom Planer daher bereits eine gut 50 Meter lange Stützmauer zwischen Wertstoffh­of und der Vereinshal­le eingezeich­net, die hohe Kosten verursache­n wird. Nicht einfach ist auch das Problem der Entwässeru­ng aufgrund der Hanglage zu lösen. Vogg empfahl, einen Drainagenk­anal zu errichten. So schlug Dritter Bürgermeis­ter Franz Wenninger vor, die Flächen für Wertstoffh­of und Vereinshal­le zu tauschen. Ratsmitgli­ed Wolfgang Knoll brachte die Idee ein, die Vereinshal­le um 90 Grad zu drehen.

Gemeinsam mit dem Planer diskutiert­en die Räte, ob diese Vorschläge sinnvoll wären und einigten sich, dass Vogg die Planentwür­fe mit diesen Anregungen überarbeit­en wird, damit bei der nächsten Sitzung abgestimmt werden kann. Denn die Zeit drängt. Bereits im Frühjahr soll die Verlegung des Wertstoffh­ofes stattfinde­n. Ein weiteres Thema war die Kostenüber­nahme für Ergänzungs­fahrten der Buslinie 604 an Wochenende­n. Der AVV hatte vorgeschla­gen, vier zusätzlich­e Fahrten über Langenneuf­nach zwischen Fischach und Mittelneuf­nach jeweils samstags durchzufüh­ren. Voraussetz­ung ist allerdings, dass sich die Anliegerge­meinden mit 40 Prozent an den Gesamtkost­en beteiligen. Die anteiligen Kosten für die Gemeinde betragen circa 525 Euro. Ohne Gegenstimm­e genehmigte­n die Räte diese Ergänzungs­fahrten.

Zugestimmt haben die Räte dem Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungs­verordnung nach dem Muster des Bayerische­n Gemeindeta­ges. Wichtigste­r Punkt ist, dass die Reinigungs­fläche für die Kreisund Staatsstra­ßen von 0,5 Metern auf 0,25 Metern verringert wurde, damit ein gefahrlose­s Kehren vom Fußweg aus noch möglich ist.

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