Neue Ideen am Hang
Die Planungen für Wertstoffhof und Vereinshalle in Langenneufnach sind nicht einfach. Entscheidung verschoben
Langenneufnach Verschoben haben die Gemeinderäte von Langenneufnach die Entscheidung, wie die Straßenund Kanalplanung zum Grundstück des neuen Wertstoffhofs aussehen soll. Bürgermeister Josef Böck und Planer Constantin Vogg erläuterten, wie die Aufteilung der Container am neuen Standort im Gewerbegebiet „Im Hohenlicht“vorgenommen werden könnte, wie der Untergrund befestigt werden müsste und dass ein Wendehammer sinnvoll wäre. Grund für die Verlegung ist die Umgestaltung des Rathausumfelds, wodurch der Wertstoffhof dort keinen Platz hat.
Direkt neben dem neuen Standort des Wertstoffhofes im Gewerbegebiet soll eine 40 mal 18 Meter große Vereinshalle errichtet werden, deren Planentwurf ebenso vorgestellt wurde. Nicht einfach gestalten sich allerdings die Planungen aufgrund der Hanglage des Grundstücks. In den Entwürfen wurde vom Planer daher bereits eine gut 50 Meter lange Stützmauer zwischen Wertstoffhof und der Vereinshalle eingezeichnet, die hohe Kosten verursachen wird. Nicht einfach ist auch das Problem der Entwässerung aufgrund der Hanglage zu lösen. Vogg empfahl, einen Drainagenkanal zu errichten. So schlug Dritter Bürgermeister Franz Wenninger vor, die Flächen für Wertstoffhof und Vereinshalle zu tauschen. Ratsmitglied Wolfgang Knoll brachte die Idee ein, die Vereinshalle um 90 Grad zu drehen.
Gemeinsam mit dem Planer diskutierten die Räte, ob diese Vorschläge sinnvoll wären und einigten sich, dass Vogg die Planentwürfe mit diesen Anregungen überarbeiten wird, damit bei der nächsten Sitzung abgestimmt werden kann. Denn die Zeit drängt. Bereits im Frühjahr soll die Verlegung des Wertstoffhofes stattfinden. Ein weiteres Thema war die Kostenübernahme für Ergänzungsfahrten der Buslinie 604 an Wochenenden. Der AVV hatte vorgeschlagen, vier zusätzliche Fahrten über Langenneufnach zwischen Fischach und Mittelneufnach jeweils samstags durchzuführen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Anliegergemeinden mit 40 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen. Die anteiligen Kosten für die Gemeinde betragen circa 525 Euro. Ohne Gegenstimme genehmigten die Räte diese Ergänzungsfahrten.
Zugestimmt haben die Räte dem Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. Wichtigster Punkt ist, dass die Reinigungsfläche für die Kreisund Staatsstraßen von 0,5 Metern auf 0,25 Metern verringert wurde, damit ein gefahrloses Kehren vom Fußweg aus noch möglich ist.