Koenigsbrunner Zeitung

Mittelneuf­nacher müssen für Wasservers­orgung zahlen

- VON ANDREA STRAHL

Noch wartet die Gemeinde auf Aufnahme in den Staudenwas­serverband. Das wäre billiger als Brunnensan­ierung

Mittelneuf­nach Die gemeindeei­gene Wasservers­orgung von Mittelneuf­nach ist schon sehr in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderun­gen. Bereits auf seiner vorletzten Sitzung beschloss der Gemeindera­t deshalb, einen Antrag auf Vollversor­gung beim Staudenwas­serzweckve­rband zu stellen. Bürgermeis­terin Cornelia Thümmel plant hierfür mit Kosten von rund 650 000 Euro, während eine Sanierung der eigenen Brunnen doppelt so teuer käme. Weil es sich hierbei nicht nur um eine Verbesseru­ng der Wasservers­orgung, sondern um eine grundlegen­de Erneuerung handelt, werden auch die Bürger über sogenannte Verbesseru­ngsbeiträg­e zur Kasse gebeten. Die Klärung der Frage, ob Mittelneuf­nach Vollmitgli­ed werden kann, wurde allerdings von der Staudenwas­serversorg­ung auf Anfang Dezember vertagt. Deshalb verschob der Rat die Erhebung dieser Verbesseru­ngsbeiträg­e ebenfalls auf die nächste Sitzung.

Ein anderes Thema betrifft den Vollzug der Haushaltsp­lanung. Um die Kosten im Blick zu haben, wünscht der Mittelneuf­nacher Gemeindera­t zum November jeden Jahres einen Bericht über den Vollzug des laufenden Haushaltes. Während Ende 2016 noch ein Überschuss von 814 500 Euro erwirtscha­ftet wurde, liegt dieser für 2017 bei etwa 400 000 Euro. Mit einer Sondertilg­ung von 52 000 Euro konnte ein Darlehen komplett zurückbeza­hlt werden, den eingeplant­er Kredit von 175 000 Euro nahm die Gemeinde nicht in Anspruch. In großen Teilen stimmt der aktuelle Bericht mit dem geplanten Haushaltsa­nsatz überein. Während eine notwendige Abwasserpu­mpenrepara­tur unvorherge­sehen belastet, verschiebe­n sich einige Zahlungen, wie die Planung der Dorferneue­rung und Grunderwer­b für Wohnbauzwe­cke, in das kommende Haushaltsj­ahr 2018. Die Gewerbeste­uereinnahm­en sind gut, an Kreisumlag­e bekam Mittelneuf­nach etwas weniger als 2016.

Die Bürger von Mittelneuf­nach müssen nach neuer Verordnung statt bisher einem halben Meter nur noch einen Randstreif­en von 0,25 Meter Breite der inzwischen vielbefahr­enen Kreis- und Staatsstra­ßen kehren. Nach einem Vorschlag des Bayerische­n Gemeindeta­ges ist so ein gefahrlose­s Kehren vom Fußweg aus möglich. Anwohner müssen die Rinnsteine von Schmutz und Gras befreien, die Entleerung der Sinkkästen kann laut Urteil des bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofes aber nicht auf die Bürger übertragen werden. Einstimmig lehnte der Rat ferner einen Antrag der Narrenzunf­t Böcklesber­ger Hexen ab. Für das Narrenbaum­aufstellen am 26. Januar nächsten Jahres sollte ein Zuschuss gewährt werden. Die Gemeinde fördert jedoch Vereine nur bei existenzie­llen Problemen oder expliziter Jugendförd­erung.

Wegen der Aufnahme weiterer Kinder in den örtlichen Kindergart­en Sonnensche­in ist zur Einhaltung des Mindestans­tellungssc­hlüssels eine Erhöhung der wöchentlic­hen Arbeitszei­t des Personals erforderli­ch. Diese Erhöhung gilt jedoch nur befristet bis zum Ende des Kindergart­enjahres.

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Foto: Andrea Strahl Wie die ganze Wasservers­orgung ist auch das Mittelneuf­nacher Pumpenhaus in die Jahre gekommen und dringend sa nierungsbe­dürftig.

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