Mittelneufnacher müssen für Wasserversorgung zahlen
Noch wartet die Gemeinde auf Aufnahme in den Staudenwasserverband. Das wäre billiger als Brunnensanierung
Mittelneufnach Die gemeindeeigene Wasserversorgung von Mittelneufnach ist schon sehr in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Bereits auf seiner vorletzten Sitzung beschloss der Gemeinderat deshalb, einen Antrag auf Vollversorgung beim Staudenwasserzweckverband zu stellen. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel plant hierfür mit Kosten von rund 650 000 Euro, während eine Sanierung der eigenen Brunnen doppelt so teuer käme. Weil es sich hierbei nicht nur um eine Verbesserung der Wasserversorgung, sondern um eine grundlegende Erneuerung handelt, werden auch die Bürger über sogenannte Verbesserungsbeiträge zur Kasse gebeten. Die Klärung der Frage, ob Mittelneufnach Vollmitglied werden kann, wurde allerdings von der Staudenwasserversorgung auf Anfang Dezember vertagt. Deshalb verschob der Rat die Erhebung dieser Verbesserungsbeiträge ebenfalls auf die nächste Sitzung.
Ein anderes Thema betrifft den Vollzug der Haushaltsplanung. Um die Kosten im Blick zu haben, wünscht der Mittelneufnacher Gemeinderat zum November jeden Jahres einen Bericht über den Vollzug des laufenden Haushaltes. Während Ende 2016 noch ein Überschuss von 814 500 Euro erwirtschaftet wurde, liegt dieser für 2017 bei etwa 400 000 Euro. Mit einer Sondertilgung von 52 000 Euro konnte ein Darlehen komplett zurückbezahlt werden, den eingeplanter Kredit von 175 000 Euro nahm die Gemeinde nicht in Anspruch. In großen Teilen stimmt der aktuelle Bericht mit dem geplanten Haushaltsansatz überein. Während eine notwendige Abwasserpumpenreparatur unvorhergesehen belastet, verschieben sich einige Zahlungen, wie die Planung der Dorferneuerung und Grunderwerb für Wohnbauzwecke, in das kommende Haushaltsjahr 2018. Die Gewerbesteuereinnahmen sind gut, an Kreisumlage bekam Mittelneufnach etwas weniger als 2016.
Die Bürger von Mittelneufnach müssen nach neuer Verordnung statt bisher einem halben Meter nur noch einen Randstreifen von 0,25 Meter Breite der inzwischen vielbefahrenen Kreis- und Staatsstraßen kehren. Nach einem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages ist so ein gefahrloses Kehren vom Fußweg aus möglich. Anwohner müssen die Rinnsteine von Schmutz und Gras befreien, die Entleerung der Sinkkästen kann laut Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aber nicht auf die Bürger übertragen werden. Einstimmig lehnte der Rat ferner einen Antrag der Narrenzunft Böcklesberger Hexen ab. Für das Narrenbaumaufstellen am 26. Januar nächsten Jahres sollte ein Zuschuss gewährt werden. Die Gemeinde fördert jedoch Vereine nur bei existenziellen Problemen oder expliziter Jugendförderung.
Wegen der Aufnahme weiterer Kinder in den örtlichen Kindergarten Sonnenschein ist zur Einhaltung des Mindestanstellungsschlüssels eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit des Personals erforderlich. Diese Erhöhung gilt jedoch nur befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres.