Koenigsbrunner Zeitung

Metzger geht mit Messer auf Kontrahent­en los

- VON ANJA RINGEL

Das Opfer erleidet Schnittwun­den an beiden Armen. Was der Angeklagte zu der Attacke zu sagen hat

Landkreis Augsburg Ein 55-Jähriger unterhält sich mit einem Kollegen, plötzlich betritt ein anderer Mann das Zimmer und ohrfeigt ihn. Die Situation eskaliert, der Geohrfeigt­e greift nach einem Messer und verletzt sein Gegenüber an beiden Armen. Der 55-Jährige musste sich nun wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t Augsburg verantwort­en. Der Mann aus dem Landkreis Augsburg erzählte vor Gericht, dass sein Opfer ihn schon vor der Ohrfeige öfter geschlagen habe.

Er wollte eigentlich nur fragen, warum er das mache. Der Angeklagte ist aus Rumänien, arbeitet als Metzger und wohnt nach eigener Aussage seit sieben bis acht Jahren in Deutschlan­d. Er spricht kaum Deutsch, weshalb eine Dolmetsche­rin für ihn übersetzte. Staatsanwa­lt Daniel Grimm sagte in der Anklage, dass das Opfer acht bis zehn Zentimeter lange Schnittwun­den an beiden Armen gehabt habe. Es seien klaffende Wunden gewesen. Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidige­r Moritz Bode erklären, dass er die Tat einräumt. Er sei betrunken gewesen und es kam aus Nichtigkei­ten zum Streit. Er bereue die Tat.

Der Angeklagte sagte, dass er am Tattag im Januar circa 200 Milliliter Schnaps und zwei Bier getrunken habe. Er habe getrunken, weil er wollte, dass die Zeit vergeht. Der 55-Jährige räumte ein, öfter betrunken zu sein, er habe jedoch kein Alkoholpro­blem. Er trinke an den Wochenen- den Alkohol, zum Beispiel beim Schachspie­len mit Freunden. Richterin Kerstin Wagner sagte, dass ein Bluttest vier Stunden nach der Tat 1,79 Promille ergab. Nachdem das Opfer und ein weiterer Zeuge nicht vor Gericht erschienen sind, verzichtet­e Richterin Wagner in Absprache mit Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng auf die Vernehmung der Zeugen. Staatsanwa­lt Grimm sagte in seinem Plädoyer, dass der 55-Jährige der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig sei. Er forderte eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und acht Monaten. Zudem solle der Angeklagte 3500 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen. Der Angeklagte könne aufgrund des Alkoholkon­sums zur Tatzeit vermindert schuldhaft gewesen sein. Grimm wertete zugunsten des Angeklagte­n, dass dieser geständig war und Reue zeigte. Der 55-Jährige hat zudem keine Vorstrafen. Da das Opfer nicht als Zeuge vor Gericht erschien, sah es der Staatsanwa­lt als erwiesen an, dass es kein Strafverfo­lgungsinte­resse hat. Grimm sagte aber auch, dass das Opfer erhebliche Verletzung­en erlitten habe. „Das hätte schlimmere Folgen haben können.“Als gelernter Metzger wisse der 55-Jährige doch, wie man mit einem Messer umgehen soll.

Verteidige­r Bode sagt, dass sein Mandant alkoholbed­ingt enthemmt gewesen sei. Er betonte außerdem, dass der 55-Jährige freiwillig ein Geständnis ablegte. Für Bode war das Strafmaß der Staatsanwa­ltschaft zu hoch. Er forderte stattdesse­n eine Bewährungs­strafe unter einem Jahr und eine Geldstrafe, die nicht höher als 1000 Euro ist.

Richterin Wagner verurteilt­e den 55-Jährigen wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Mann muss außerdem 2000 Euro an den Verein Brücke in Augsburg zahlen.

Zur Tatzeit habe er circa 2,6 bis 2,8 Promille gehabt, weshalb die Strafe geringer ausfalle. Eine der Wunden sei jedoch ein richtig tiefer Schnitt gewesen. Es sei extrem gefährlich, mit einem Messer auf den Körper eines anderen Menschen loszugehen. Der 55-Jährige und auch die Staatsanwa­ltschaft akzeptiert­en das Urteil.

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Foto: Gresei, fotolia Mit einem Messer ist ein Metzger auf einen Kol legen losgegange­n.

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