Metzger geht mit Messer auf Kontrahenten los
Das Opfer erleidet Schnittwunden an beiden Armen. Was der Angeklagte zu der Attacke zu sagen hat
Landkreis Augsburg Ein 55-Jähriger unterhält sich mit einem Kollegen, plötzlich betritt ein anderer Mann das Zimmer und ohrfeigt ihn. Die Situation eskaliert, der Geohrfeigte greift nach einem Messer und verletzt sein Gegenüber an beiden Armen. Der 55-Jährige musste sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Der Mann aus dem Landkreis Augsburg erzählte vor Gericht, dass sein Opfer ihn schon vor der Ohrfeige öfter geschlagen habe.
Er wollte eigentlich nur fragen, warum er das mache. Der Angeklagte ist aus Rumänien, arbeitet als Metzger und wohnt nach eigener Aussage seit sieben bis acht Jahren in Deutschland. Er spricht kaum Deutsch, weshalb eine Dolmetscherin für ihn übersetzte. Staatsanwalt Daniel Grimm sagte in der Anklage, dass das Opfer acht bis zehn Zentimeter lange Schnittwunden an beiden Armen gehabt habe. Es seien klaffende Wunden gewesen. Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger Moritz Bode erklären, dass er die Tat einräumt. Er sei betrunken gewesen und es kam aus Nichtigkeiten zum Streit. Er bereue die Tat.
Der Angeklagte sagte, dass er am Tattag im Januar circa 200 Milliliter Schnaps und zwei Bier getrunken habe. Er habe getrunken, weil er wollte, dass die Zeit vergeht. Der 55-Jährige räumte ein, öfter betrunken zu sein, er habe jedoch kein Alkoholproblem. Er trinke an den Wochenen- den Alkohol, zum Beispiel beim Schachspielen mit Freunden. Richterin Kerstin Wagner sagte, dass ein Bluttest vier Stunden nach der Tat 1,79 Promille ergab. Nachdem das Opfer und ein weiterer Zeuge nicht vor Gericht erschienen sind, verzichtete Richterin Wagner in Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Vernehmung der Zeugen. Staatsanwalt Grimm sagte in seinem Plädoyer, dass der 55-Jährige der gefährlichen Körperverletzung schuldig sei. Er forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Zudem solle der Angeklagte 3500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Angeklagte könne aufgrund des Alkoholkonsums zur Tatzeit vermindert schuldhaft gewesen sein. Grimm wertete zugunsten des Angeklagten, dass dieser geständig war und Reue zeigte. Der 55-Jährige hat zudem keine Vorstrafen. Da das Opfer nicht als Zeuge vor Gericht erschien, sah es der Staatsanwalt als erwiesen an, dass es kein Strafverfolgungsinteresse hat. Grimm sagte aber auch, dass das Opfer erhebliche Verletzungen erlitten habe. „Das hätte schlimmere Folgen haben können.“Als gelernter Metzger wisse der 55-Jährige doch, wie man mit einem Messer umgehen soll.
Verteidiger Bode sagt, dass sein Mandant alkoholbedingt enthemmt gewesen sei. Er betonte außerdem, dass der 55-Jährige freiwillig ein Geständnis ablegte. Für Bode war das Strafmaß der Staatsanwaltschaft zu hoch. Er forderte stattdessen eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr und eine Geldstrafe, die nicht höher als 1000 Euro ist.
Richterin Wagner verurteilte den 55-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Mann muss außerdem 2000 Euro an den Verein Brücke in Augsburg zahlen.
Zur Tatzeit habe er circa 2,6 bis 2,8 Promille gehabt, weshalb die Strafe geringer ausfalle. Eine der Wunden sei jedoch ein richtig tiefer Schnitt gewesen. Es sei extrem gefährlich, mit einem Messer auf den Körper eines anderen Menschen loszugehen. Der 55-Jährige und auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil.