Keine mobilen Häuser in Langerringen
Warum sich das Gremium gegen die transportablen Wohneinheiten entscheidet. Ein anderes Bauvorhaben erhält dagegen mehr Zuspruch
Langerringen Selten wurde eine Bauvoranfrage nach kurzer Beratung im Langerringer Gemeinderat so deutlich abgelehnt wie die zur Aufstellung von sogenannten Mobile Homes. Erwärmen konnte sich der Gemeinderat allerdings für ein größeres Bauvorhaben direkt an der Ortsdurchfahrtsstraße in Langerringen, das im Rahmen der innerörtlichen Entwicklung durch einen Investor entstehen soll.
Mobile Homes – eine Art überdimensionierte Wohnwagen auf speziellen Untergestellen – sind in etlichen europäischen Ländern und besonders in Nordamerika als Hausersatz längst Normalität, bieten sie doch ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität. In Deutschland hingegen sind sie die Ausnahme. Der Voranfrage nach sollten zwei dieser mobilen Gebäude mit einem Außenmaß von je zweieinhalb auf sieben Metern leicht versetzt nebeneinander angeordnet werden. Nachdem für das betreffende Grundstück im Ortsteil Schwabmühlhausen aber gültiger Bebauungsplan existiert, hätten für das Vorhaben zahlreiche Ausnahmen von den Bauauflagen beschlossen werden müssen.
In den Augen des Gemeinderates hätte das wiederum direkte Auswirkungen auf künftige Entscheidungen bei vergleichbaren Anfragen gehabt, nämlich eine Vorfestlegung bedeutet. Damit würde ein bestehender Bebauungsplan ohnehin ad absurdum geführt. Eine Einhaltung der Auflagen wie der Dachneigung würde beispielsweise die sinnvolle Nutzung der Dachgauben bei dem vier Meter hohen Home unmöglich machen. „Wie weit gehen wir?“, fragte Bürgermeister Konrad Dobler eher rhetorisch, denn der Gemeinderat sah sich vor eine schwierige Entscheidung gestellt. Nach Aussage Doblers sei durch die Antragstellerin eine Nutzungsdauer von etwa zehn Jahren angedacht. Er wies das Gremium aber gleichzeitig darauf hin, dass dies durchaus kürzer oder aber auch dauerhaften Bestand haben könne. Marcus Knoll, sein Vertreter, tat sich „unheimlich schwer, denn für das Gebiet entsteht ein anderer Charakter“. Die Bauvoranfrage wurde einstimmig abgelehnt.
Ganz anders die Beratung über ein konkretes Bauvorhaben in einer zentralen Ortslage. Direkt an der Hauptstraße neben der Raiffeisenbank gelegen besitzt die Gemeinde ein Grundstück, das seit Jahren als innerdörflicher Parkplatz genutzt wird. Hier möchte ein Investor 13 Wohnungen samt Tiefgarage errichten. Im Rahmen der Beratung schlug Herbert Graßl vor, auch die zuständige Kirchenverwaltung in den weiteren Ablauf einzubinden, da sich in unmittelbarer Nähe des Grundstückes eine Kapelle befindet. Insgesamt umfasst der Bauantrag neben den Wohnungen 23 Tiefgaragensowie sieben Außenparkplätze.
Dobler räumt ein, dass das Vorhaben an dieser Stelle optisch relativ prägend sei, da das Objekt in Form zweier giebelständiger Häuser und rückwärtigem Verbindungsbauein werk entstehen soll, von der Höhe her mit erstem Stock und Dachgeschoss. Einig waren sich die Räte, dass es sich nicht nur um eine gefällige Bauweise handle, sondern auch der Bedarf vorhanden sei. Entsprechend positiv fiel das Votum aus. Allerdings sind die konkreten Grundstücksmodalitäten noch offen. Diese sollen in einer nicht öffentlichen Sitzung beraten werden.
Was nicht kommt, ist ein beschließender Bauausschuss. Wie bereits berichtet, hatten die Freien Wähler die Wiedereinsetzung eines solchen Gremiums vorgeschlagen, das zu Beginn der Legislaturperiode aufgelöst worden war. Nachdem gerade in Zeiten reger Bauaktivitäten diese Themen einen überproportionalen Anteil an den Sitzungen haben, schien diese Forderung aus Sicht der FW-Fraktion nur konsequent. Nicht so bei den Vertretern der CSU im Gemeinderat. Nach kontroverser Diskussion fand der Vorschlag mit drei zu neun Stimmen keine Mehrheit.