Wein für den Kaminkehrer, Pralinen für die Pfleger
Ein paar Nüsse, Sekt oder ein Gutschein fürs Wellnesshotel: Welche Geschenke dürfen Postboten, Pfarrer, Pfleger und Co. annehmen?
Landkreis Augsburg
Hin und wieder einmal festliche Karten, Selbstgebackenes oder ein Weihnachtsstern – so sehen die Weihnachtsgeschenke des Pfarrers der evangelischen Gemeinde Diedorf-Fischach aus. Insgesamt bekommt Alan Büching eher selten etwas von seinen Gemeindemitgliedern geschenkt. Das sei auch an seiner vorherigen Stelle in Königsbrunn so gewesen. „Laut Kirchengesetz sollten teure Präsente nicht angenommen werden“, fügt Büching hinzu. Bares Geld würde der Pfarrer theoretisch annehmen, um es als Spende nach Papua-Neuguinea zu schicken. Dort wirkte er einst als Missionar und Dozent.
Ein Weihnachtsstern für den Pfarrer, Wein für den Kaminkehrer: Zum Jahresende werden gerne jene Menschen beschenkt, die uns im Alltag eine Stütze sind. Das kann der Lehrer in der Schule sein, der Postbote, die Zeitungszustellerin oder auch die Kinderpflegerin. Doch gibt es auch Grenzen? Wem darf ich etwas schenken?
Als Lehrer dürften „wertige“ Weihnachtsgeschenke nicht angenommen werden, wie Renate Haase-Heinfeldner erklärt. Sie ist fachliche Leiterin des staatlichen Schulamts im Landkreis Augsburg. Ausgenommen von der Vorschrift seien Blumensträuße oder Selbstgebasteltes von Eltern oder Schülern. Diese Regelung, die von den Lehrern unterschrieben werden muss, soll einer Bestechung vorbeugen. HaaseHeinfeldner fügt hinzu: „Anerkennung kann auch durch persönliche, kleine Präsente gezeigt werden.“Das gelte genauso für den Hausmeister. An der Grundschule in Untermeitingen wird laut Schulleiterin Christiane Reismüller klar kommuniziert, dass den Lehrkräften keine Geschenke gemacht werden dürfen. Eine Ausnahme seien selbst gebastelte Dinge der Kinder.
Ein kleines Trinkgeld zu Weihnachten für Paket- und Briefzusteller hingegen ist durchaus keine Seltenheit. Carolin Gruber von der Pressestelle der Post erklärt, dass dafür keine besondere Regelung existiere. Doch ganz allgemein steht fest: Beamten und Arbeitnehmern der Post ist es nicht gestattet, Belohnungen oder Geldgeschenke anzunehmen – außer, der Grenzwert von 25 Euro wird nicht überschritten. Dieses Limit gilt auch für die städtische Angestellte wie Pressesprecherin Ann-Christin Joder für die Stadt Gersthofen bestätigt: „Im Jahr dürfen Geschenke im Wert von maximal 25 Euro angenommen werden – allerdings keine baren Geldbeträge.“Daher empfiehlt es sich beispielsweise, sein Geschenk statt an eine einzelne Erzieherin an die gesamte Kita zu richten. Abgesehen davon könnten sich Eltern für kleine Anerkennungen zusammenschließen, Klassiker sind die Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen.
Im AWO Seniorenheim in Schwabmünchen dürfen die Pflegekräfte keine Geldgeschenke annehmen, sagt Leiterin Angelika Schmidt. Das sei so im Tarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt geregelt. Naturalien wie Kaffee für die ganze Station dürfen die Pflegekräfte dagegen annehmen. „Da ist der Gegenwert für jeden einzelnen dann sehr gering“, erklärt Schmidt. Neben Kaffee bekommen die Pfleger oft auch Pralinen oder Lebkuchen geschenkt.
Schokolade, Wein oder Sekt in der Vorweihnachtszeit oder hin zum neuen Jahr sind auch für Kaminkehrer Daniel Heufelder nicht unbekannt. „Zu Nikolaus habe ich auch schon ein paar Nüsse bekommen“, schmunzelt er. Insgesamt handelt es sich oft nur um geringe Summen von ein bis zwei Euro, die in kleine Aufmerksamkeiten gesteckt werden: „Nur wenige Kunden, die den Kaminkehrern wohl gesonnen sind, geben ein Trinkgeld oder andere Kleinigkeiten.“
Währenddessen hat Pfarrer Alan Büching in diesem Jahr bereits eine Ausnahme erlebt: „Der Kirchenvorstand hat mir und meiner Frau einen Gutschein für ein Wellnesshotel überreicht.“Und so ein Gutschein lässt sich nun einmal schlecht als Spende weiter nach Papua-Neuguinea schicken.