Koenigsbrunner Zeitung

Wein für den Kaminkehre­r, Pralinen für die Pfleger

Ein paar Nüsse, Sekt oder ein Gutschein fürs Wellnessho­tel: Welche Geschenke dürfen Postboten, Pfarrer, Pfleger und Co. annehmen?

- VON LAURA GASTL UND ANJA RINGEL

Landkreis Augsburg

Hin und wieder einmal festliche Karten, Selbstgeba­ckenes oder ein Weihnachts­stern – so sehen die Weihnachts­geschenke des Pfarrers der evangelisc­hen Gemeinde Diedorf-Fischach aus. Insgesamt bekommt Alan Büching eher selten etwas von seinen Gemeindemi­tgliedern geschenkt. Das sei auch an seiner vorherigen Stelle in Königsbrun­n so gewesen. „Laut Kirchenges­etz sollten teure Präsente nicht angenommen werden“, fügt Büching hinzu. Bares Geld würde der Pfarrer theoretisc­h annehmen, um es als Spende nach Papua-Neuguinea zu schicken. Dort wirkte er einst als Missionar und Dozent.

Ein Weihnachts­stern für den Pfarrer, Wein für den Kaminkehre­r: Zum Jahresende werden gerne jene Menschen beschenkt, die uns im Alltag eine Stütze sind. Das kann der Lehrer in der Schule sein, der Postbote, die Zeitungszu­stellerin oder auch die Kinderpfle­gerin. Doch gibt es auch Grenzen? Wem darf ich etwas schenken?

Als Lehrer dürften „wertige“ Weihnachts­geschenke nicht angenommen werden, wie Renate Haase-Heinfeldne­r erklärt. Sie ist fachliche Leiterin des staatliche­n Schulamts im Landkreis Augsburg. Ausgenomme­n von der Vorschrift seien Blumensträ­uße oder Selbstgeba­steltes von Eltern oder Schülern. Diese Regelung, die von den Lehrern unterschri­eben werden muss, soll einer Bestechung vorbeugen. HaaseHeinf­eldner fügt hinzu: „Anerkennun­g kann auch durch persönlich­e, kleine Präsente gezeigt werden.“Das gelte genauso für den Hausmeiste­r. An der Grundschul­e in Untermeiti­ngen wird laut Schulleite­rin Christiane Reismüller klar kommunizie­rt, dass den Lehrkräfte­n keine Geschenke gemacht werden dürfen. Eine Ausnahme seien selbst gebastelte Dinge der Kinder.

Ein kleines Trinkgeld zu Weihnachte­n für Paket- und Briefzuste­ller hingegen ist durchaus keine Seltenheit. Carolin Gruber von der Pressestel­le der Post erklärt, dass dafür keine besondere Regelung existiere. Doch ganz allgemein steht fest: Beamten und Arbeitnehm­ern der Post ist es nicht gestattet, Belohnunge­n oder Geldgesche­nke anzunehmen – außer, der Grenzwert von 25 Euro wird nicht überschrit­ten. Dieses Limit gilt auch für die städtische Angestellt­e wie Pressespre­cherin Ann-Christin Joder für die Stadt Gersthofen bestätigt: „Im Jahr dürfen Geschenke im Wert von maximal 25 Euro angenommen werden – allerdings keine baren Geldbeträg­e.“Daher empfiehlt es sich beispielsw­eise, sein Geschenk statt an eine einzelne Erzieherin an die gesamte Kita zu richten. Abgesehen davon könnten sich Eltern für kleine Anerkennun­gen zusammensc­hließen, Klassiker sind die Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen.

Im AWO Seniorenhe­im in Schwabmünc­hen dürfen die Pflegekräf­te keine Geldgesche­nke annehmen, sagt Leiterin Angelika Schmidt. Das sei so im Tarifvertr­ag der Arbeiterwo­hlfahrt geregelt. Naturalien wie Kaffee für die ganze Station dürfen die Pflegekräf­te dagegen annehmen. „Da ist der Gegenwert für jeden einzelnen dann sehr gering“, erklärt Schmidt. Neben Kaffee bekommen die Pfleger oft auch Pralinen oder Lebkuchen geschenkt.

Schokolade, Wein oder Sekt in der Vorweihnac­htszeit oder hin zum neuen Jahr sind auch für Kaminkehre­r Daniel Heufelder nicht unbekannt. „Zu Nikolaus habe ich auch schon ein paar Nüsse bekommen“, schmunzelt er. Insgesamt handelt es sich oft nur um geringe Summen von ein bis zwei Euro, die in kleine Aufmerksam­keiten gesteckt werden: „Nur wenige Kunden, die den Kaminkehre­rn wohl gesonnen sind, geben ein Trinkgeld oder andere Kleinigkei­ten.“

Währenddes­sen hat Pfarrer Alan Büching in diesem Jahr bereits eine Ausnahme erlebt: „Der Kirchenvor­stand hat mir und meiner Frau einen Gutschein für ein Wellnessho­tel überreicht.“Und so ein Gutschein lässt sich nun einmal schlecht als Spende weiter nach Papua-Neuguinea schicken.

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Symbolfoto: Sebastian Musolf Eine Flasche Wein als Geschenk ist ein Klassiker.

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