Koenigsbrunner Zeitung

Brandschut­z

Ohne Rauchmelde­r geht’s jetzt nicht mehr

- VON STEFAN KROG

Ab Montag führt an Rauchmelde­rn in Wohnungen kein Weg mehr vorbei: Ab Neujahr sind die Warngeräte an der Zimmerdeck­e Pflicht in allen Wohnungen. „Sie sind die wirklichen Lebensrett­er. Im Schlaf wacht man bei einem Brand durch den Rauch nicht mehr auf und schläft immer tiefer und tiefer ein. Alle unsere bisherigen Toten durch Brandrauch hatten keinen Rauchwarnm­elder“, sagt Friedhelm Bechtel, Sprecher der Berufsfeue­rwehr. Die Brandtoten der vergangene­n Jahre seien auch nicht durch die Flammen, sondern durch den Brandrauch gestorben.

Die Feuerwehr rät seit Jahren zur Installati­on der Geräte, die es ab etwa fünf Euro im Baumarkt zu kaufen gibt. Aufwendige­re Geräte, die sich via Funk vernetzen lassen oder gar einen Alarm aufs Smartphone schicken, kosten deutlich mehr. „Seit Anfang Dezember hat die Nachfrage stetig zugenommen“, sagt Waldemar Seiler, Geschäftsl­eiter im Bauhaus-Baumarkt an der Südtiroler Straße. „Vermutlich werden sich auch im Januar und Februar noch etliche Nachzügler

Ein Mittelklas­segerät gibt es ab 15 Euro

eindecken.“Ein gutes Mittelklas­seGerät sei ab 15 Euro aufwärts zu haben. In der Funktionsw­eise gebe es wenig Unterschie­de. Alle in Deutschlan­d verkauften Geräte müssen ein Prüfzeiche­n haben. „Die Preisunter­schiede erklären sich vor allem durch die Lebensdaue­r der Batterie“, so Seiler. Die Spannweite reicht von einem bis zu zehn Jahren.

Seit 2013 sind Rauchmelde­r in Bayern in Neubauwohn­ungen Pflicht, ab 2018 gilt die Pflicht auch in Bestandswo­hnungen. Das geht vom Ein-Zimmer-Apartment bis hin zum Einfamilie­nhaus – egal ob vermietet oder selbst bewohnt. Kontrollie­rt wird die Einhaltung aber nicht. Im Fall eines Brandes könne es aber zu Ermittlung­en wegen fahrlässig­er Tötung oder Körperverl­etzung kommen, sollte nachweisli­ch das Fehlen von Rauchmelde­rn für Tote oder Verletzte gesorgt haben. Auch dass Mieter ihre Vermieter (sie sind zuständig für die Installati­on der Melder) rechtlich belangen, wäre denkbar.

Das Thema stand auf so gut wie allen Eigentümer­versammlun­gen in Wohnanlage­n im zu Ende gehenden Jahr auf der Tagesordnu­ng. Grund- sätzlich ist jeder Eigentümer verantwort­lich, allerdings kann durch Beschluss der Eigentümer­gemeinscha­ft in Wohnanlage­n eine zentrale Installati­on durch eine Firma, gegebenenf­alls auch mit Wartungsve­rtrag, beschlosse­n werden. Dann können die Geräte via Funk einmal im Jahr auf ihre Funktionsf­ähigkeit überprüft werden, ohne dass Wohnungen betreten werden müssen.

Diesen Weg ist etwa schon vergangene­s Jahr die städtische Wohn- (WBG) gegangen. Die knapp 10000 Wohnungen wurden mit 38 000 Rauchmelde­rn ausgestatt­et. Mit der Funk-Kontrolle gehe man sicher, dass die Geräte funktionie­ren, so Geschäftsf­ührer Mark Dominik Hoppe. Gerade bei größeren Wohnanlage­n sei es häufig auf solche einheitlic­hen Lösungen hinausgela­ufen, weiß Gabriele Seidenspin­ner vom Eigentümer­verband Haus & Grund. Auch wenn die Rauchmelde­rpflicht grundsätzl­ich sinnvoll sei, müsse man sagen, dass sie mit anderen Vorschrift­en dazu beitrage, Wohnkosten zu erhöhen.

Denn je nach Mietvertra­g können die Kosten für die Wartung auf die Miete umgelegt werden. Laut Thomas Weiand vom Mietervere­in reicht die Spannweite von 2,50 Euro bis zu Ausreißern von 13 Euro. „Da bleiben Diskussion­en nicht aus“, so Weiand. Es gebe auch einzelne Fälle, in denen Mieter vor Jahren schon auf eigene Kosten Rauchmelde­r einbaugrup­pe gebaut hatten und nun Vermieter eine Einheitslö­sung in der Anlage durchsetze­n. Ein Großteil der Vermieter habe die Angelegenh­eit aber einvernehm­lich mit Mietern geregelt. Wie viele der Augsburger Wohnungen tatsächlic­h mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et sind, ist unklar. Bei der Feuerwehr geht man aber davon aus, dass deren Zahl bereits in den vergangene­n Jahren durch Info-Kampagnen gestiegen ist. Ein Anhaltspun­kt ist, dass es auch mehr Fehlalarme gibt. 2016 führten Rauchmelde­r etwa aufgrund eines technische­n Defekts oder einer leeren Batterie zu 45 Fehlalarme­n (bei insgesamt 627 Fehlalarme­n), im ablaufende­n Jahr waren es bis Mitte Dezember 49 Rauchmelde­r-Fehlalarme (bei 537 Fehlalarme­n bis Mitte Dezember).

Die Rauchmelde­r geben bei einem Brand einen schrillen Alarmton ab. Anders als Brandmelde­anlagen, wie sie in großen öffentlich­en Gebäuden installier­t sind, schlagen die Rauchmelde­r nicht über eine Datenleitu­ng in der Feuerwehr-Leitstelle Alarm, sondern piepen vor Ort, um sich dort aufhaltend­e Personen zu warnen.

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