Warum wechselnde Stadträte ihr Amt behalten dürfen
In der Gemeindeordnung ist laut Stadt genau geregelt, wann ein Politiker sein Mandat verliert
Alexander Süßmair hat es getan – acht andere Mitglieder des Augsburger Stadtrats haben diesen Schritt zuvor gemacht. Sie alle verließen diejenige Partei oder Gruppierung, für die sie bei der Kommunalwahl im März 2014 angetreten waren. Das Stadtratsmandat haben sie behalten. Es besteht keine rechtliche Handhabe, dass Stadträte den Platz für einen Nachrücker frei machen. Birgit Drechsel, Leiterin des städtischen Hauptamtes, verweist auf das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz.
Demnach verliert ein Stadtrat sein Amt nur, wenn er nicht mehr im Stadtgebiet lebt, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat im Gefängnis sitzt oder wenn ihm ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wird. Der Austritt aus einer Partei, für die ein Stadtrat ursprünglich kandidiert hat, fällt nicht darunter. Das hängt laut Gesetz damit zusammen, dass die Zugehörigkeit zu einer Partei keine Voraussetzung für die Wählbarkeit ist.
Im Unterschied zu früher kann ein Stadtrat allerdings das Amt niederlegen, ohne Gründe dafür anzugeben. Das steht ebenfalls im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Dieser Passus wurde im Jahr 2012 geändert. Zuvor mussten die Betroffenen einen wichtigen Grund nennen, um ihr Amt aufgeben zu dürfen. Etwa eine schwere Krankheit, den Beruf, die Familie oder das Alter. Hört ein Stadtrat auf, ersetzt ihn ein Nachrücker derjenigen Partei, für die der Ausscheidende bei der Wahl angetreten war.