Offene Fragen zum Ende des Ausbaubeitrags
Das CSU-Versprechen bringt in Bobingen für Anwohner der Herbststraße noch keine Entwarnung
Bobingen Die Ankündigung der CSU-Landtagsfraktion, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Bayern wieder abzuschaffen, schafft vorerst Verunsicherung durch noch offene Fragen. Wie schnell erfolgt der Übergang? Wer zahlt den Anteil der Bürger?
Vor allem in jenen Straßen, die kurz vor einer Erneuerung stehen, fragen sich Anwohner, ob sie noch ungeschoren davonkommen. In Bobingen betrifft dies gegenwärtig die Anwohner der Herbststraße, die nach der Erschließung eines Baugebietes auf der Nordseite noch heuer neu gebaut werden soll. Einige Tau- send Euro würde das jeden Hausbesitzer kosten.
Bürgermeister Bernd Müller kann keine Entwarnung geben. Auf Anfrage unserer Zeitung wiederholt er einen Hinweis: Es gilt die Rechtslage. Und die hat sich noch nicht geändert. Müller: „Es wird also darauf ankommen, was der Gesetzgeber unter einer Übergangsregelung versteht und wie diese von den Kommunalaufsichtsbehörden dann für anwendbar erklärt werden. Es kann also zum jetzigen Zeitpunkt nichts über die konkreten Auswirkungen auf Straßenausbauprojekte in Bobingen seriös gesagt werden.“
Er persönlich erachte den „Systemwechsel als überfällig. Damit meint er ein deutlich stärkeres finanzielles Engagement des Freistaates beim kommunalen Straßenbau. Es wundere ihn nur, so Müller, „warum der Bayerische Landtag jetzt auf einmal zu dieser Weisheit kommt, sind die gesetzlichen Bestimmungen doch nicht einmal vor zwei Jahren – ohne zwischenzeitlich neuem Erkenntnisgewinn – mit einem klaren Auftrag an die Gemeinden, Anliegerbeiträge kassieren zu müssen, bestätigt worden.“Es bleibe abzuwarten, ob und wie die Mehrheit im Landtag diesen „Systemwechsel“gestaltet und „ob dieser populäre Vorstoß nach der Wahl im Herbst als abermalige politische Pirouette sich erweist.“
In der Tat ist die Geschichte der Straßenausbaugebühren wechselvoll. Eigentlich handelt es sich um eine mehr als 40 Jahre alte Regelung. Grundlage ist das Kommunale Abgabengesetz von 1974. Die entsprechende Erhebung von Beiträgen obliegt jedoch den Städten und Gemeinden, und die sind damit zunächst lange Zeit sehr unterschiedlich umgegangen. In der Regel wurden Bürger weitgehend verschont, bis die Aufsichtsbehörden den Druck auf die Kommunen verstärkten, kostendeckende Gebühren zu erheben, anstatt einzelne Bereiche ihres Haushalts quer zu subventionieren. Andernfalls drohte ihnen der Verlust staatlicher Zuschüsse.
So wie in anderen Gemeinden, gab es in der Folge auch in Bobingen mehrfach Diskussionen, wie dies zu handhaben sei. Zuletzt 2017 passte die Stadt ihre Ausbaubeitragssatzung entsprechend neu an.
Im Durchschnitt haben laut einer Statistik 72,6 Prozent der bayerischen Kommunen Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen. Die Bandbreite geht dabei von 97,1 Prozent in Unterfranken bis nur 39,1 Prozent in Niederbayern. Tatsächlich erhoben wurden der Resolution der CSU-Fraktion zufolge von den Grundstückseigentümern bayernweit 62,3 Millionen Euro im Jahr 2014 und 65,5 Millionen Euro im Jahr 2013.