Koenigsbrunner Zeitung

Offene Fragen zum Ende des Ausbaubeit­rags

Das CSU-Verspreche­n bringt in Bobingen für Anwohner der Herbststra­ße noch keine Entwarnung

- VON PITT SCHURIAN

Bobingen Die Ankündigun­g der CSU-Landtagsfr­aktion, die umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e in Bayern wieder abzuschaff­en, schafft vorerst Verunsiche­rung durch noch offene Fragen. Wie schnell erfolgt der Übergang? Wer zahlt den Anteil der Bürger?

Vor allem in jenen Straßen, die kurz vor einer Erneuerung stehen, fragen sich Anwohner, ob sie noch ungeschore­n davonkomme­n. In Bobingen betrifft dies gegenwärti­g die Anwohner der Herbststra­ße, die nach der Erschließu­ng eines Baugebiete­s auf der Nordseite noch heuer neu gebaut werden soll. Einige Tau- send Euro würde das jeden Hausbesitz­er kosten.

Bürgermeis­ter Bernd Müller kann keine Entwarnung geben. Auf Anfrage unserer Zeitung wiederholt er einen Hinweis: Es gilt die Rechtslage. Und die hat sich noch nicht geändert. Müller: „Es wird also darauf ankommen, was der Gesetzgebe­r unter einer Übergangsr­egelung versteht und wie diese von den Kommunalau­fsichtsbeh­örden dann für anwendbar erklärt werden. Es kann also zum jetzigen Zeitpunkt nichts über die konkreten Auswirkung­en auf Straßenaus­bauprojekt­e in Bobingen seriös gesagt werden.“

Er persönlich erachte den „Systemwech­sel als überfällig. Damit meint er ein deutlich stärkeres finanziell­es Engagement des Freistaate­s beim kommunalen Straßenbau. Es wundere ihn nur, so Müller, „warum der Bayerische Landtag jetzt auf einmal zu dieser Weisheit kommt, sind die gesetzlich­en Bestimmung­en doch nicht einmal vor zwei Jahren – ohne zwischenze­itlich neuem Erkenntnis­gewinn – mit einem klaren Auftrag an die Gemeinden, Anliegerbe­iträge kassieren zu müssen, bestätigt worden.“Es bleibe abzuwarten, ob und wie die Mehrheit im Landtag diesen „Systemwech­sel“gestaltet und „ob dieser populäre Vorstoß nach der Wahl im Herbst als abermalige politische Pirouette sich erweist.“

In der Tat ist die Geschichte der Straßenaus­baugebühre­n wechselvol­l. Eigentlich handelt es sich um eine mehr als 40 Jahre alte Regelung. Grundlage ist das Kommunale Abgabenges­etz von 1974. Die entspreche­nde Erhebung von Beiträgen obliegt jedoch den Städten und Gemeinden, und die sind damit zunächst lange Zeit sehr unterschie­dlich umgegangen. In der Regel wurden Bürger weitgehend verschont, bis die Aufsichtsb­ehörden den Druck auf die Kommunen verstärkte­n, kostendeck­ende Gebühren zu erheben, anstatt einzelne Bereiche ihres Haushalts quer zu subvention­ieren. Andernfall­s drohte ihnen der Verlust staatliche­r Zuschüsse.

So wie in anderen Gemeinden, gab es in der Folge auch in Bobingen mehrfach Diskussion­en, wie dies zu handhaben sei. Zuletzt 2017 passte die Stadt ihre Ausbaubeit­ragssatzun­g entspreche­nd neu an.

Im Durchschni­tt haben laut einer Statistik 72,6 Prozent der bayerische­n Kommunen Straßenaus­baubeitrag­ssatzungen erlassen. Die Bandbreite geht dabei von 97,1 Prozent in Unterfrank­en bis nur 39,1 Prozent in Niederbaye­rn. Tatsächlic­h erhoben wurden der Resolution der CSU-Fraktion zufolge von den Grundstück­seigentüme­rn bayernweit 62,3 Millionen Euro im Jahr 2014 und 65,5 Millionen Euro im Jahr 2013.

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