Koenigsbrunner Zeitung

Wann ein Ehevertrag wirklich lohnt

Eine Hochzeit ist etwas Romantisch­es. An so etwas Formales wie einen Vertrag denken in so einer Situation die wenigsten. Allerdings kann das Dokument durchaus sinnvoll sein

- Sabine Meuter, dpa

Berlin

Zwei haben sich gesucht und gefunden. Alles passt perfekt, die Liebe soll mit einer Hochzeit gekrönt werden. Doch trotz der Gewissheit, mit dem oder der Richtigen zusammen zu sein, brennt dem einen das Thema Ehevertrag auf den Nägeln. Viele trauen sich indes nicht, mit dem anderen darüber zu sprechen – aus Angst, den Partner vor den Kopf zu stoßen.

Paare sollten an dieser Stelle allerdings mehr Mut haben, findet Eva Becker, Fachanwält­in für Familienre­cht aus Berlin. Denn ein Ehevertrag kann letztendli­ch sogar für mehr Vertrauen sorgen. „Es ist besser, wenn ein Paar in guten Zeiten festlegt, wie sie sich im Falle eines Scheiterns der Ehe finanziell einigen, als wenn das in schlechten Zeiten mit viel Streit geschieht“, erklärt Becker, die in der Arbeitsgem­einschaft Familienre­cht im Deutschen Anwaltvere­in tätig ist.

Ein Ehevertrag bietet sich vor allem an, wenn einer im Gegensatz anderen über ein großes Vermögen verfügt oder Unternehme­r ist. Dann kann verhindert werden, dass im Falle einer Scheidung der andere zu stark vom Geld oder vom Betriebsve­rmögen des anderen profitiert.

Ein Ehevertrag muss immer von Notar beurkundet werden, um rechtsgült­ig zu sein. „Viele machen sich aber von dem Dokument völlig falsche Vorstellun­gen“, sagt der Bonner Notar Michael Uerlings. Ein Ehevertrag ist nach seinen Angaben immer eine individuel­le Angelegenh­eit, Vordrucke oder ähnliches existieren nicht.

Entscheide­t sich ein Paar für einen Ehevertrag, sollten sich beide im Vorfeld umfassend beraten lassen. Ansprechpa­rtner sind neben Notaren auch Fachanwält­e für Familienre­cht. Drei Aspekte sind beim Ehevertrag wichtig: der Zugewinn, der Unterhalt und der Versorgung­sausgleich. „Der Hausrat wird nach allen Erfahrunge­n, wenn überhaupt, dann eher selten im Ehevertrag aufgeliste­t“, merkt Becker an.

Haben Eheleute keinen Ehevertrag, leben sie in einer Zugewinnge­zum meinschaft. „Sie basiert auf traditione­llen Vorstellun­gen von der Ehe“, erläutert Eugenié Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest in Berlin. Ein Partner arbeitet, der andere nicht – er oder sie versorgt Haushalt wie Kinder.

Deswegen kann er oder sie im Gegensatz zum anderen auch kein Vermögen aufbauen. Also muss es einen Ausgleich der erzielten Gewinne geben, falls die Ehe durch Scheidung oder Tod eines Partners endet. „Der Zugewinn wird ermittelt, indem das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließ­ung mit demjenigen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungs­antrags verglichen wird“, so Zobel-Kowalski.

Hat dann einer der Partner mehr erwirtscha­ftet als der andere, muss es einen Ausgleich geben – und zwar die Hälfte der Differenz des Erwirteine­m schafteten. Paare mit einem Ehevertrag können eine andere Ausgleichs­quote vereinbare­n, etwa statt der Hälfte ein Viertel.

„Der Anspruch auf einen Zugewinnau­sgleich kann auch auf eine bestimmte Summe begrenzt werden“, erklärt Becker. Ist einer der Partner Unternehme­r, besteht die Möglichkei­t festzulege­n, dass das Betriebsve­rmögen vom Zugewinnau­sgleich ausgeschlo­ssen ist, damit die Firma bei einem Ehe-Aus womöglich nicht in die Insolvenz schlittert.

Stichwort Unterhalt: Laut Gesetz steht einem Partner, der etwa aufgrund der Kindererzi­ehung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, im Fall einer Scheidung ein Unterhalts­anspruch gegenüber seinem

Für alle, die eine Firma oder großes Vermögen besitzen

Geld verdienend­en Partner zu. In einem Ehevertrag kann das ausgeschlo­ssen oder erweitert werden.

„Möglich ist etwa auch, bei sehr hohen Einkünften eines Partners den Unterhalts­anspruch zu deckeln“, sagt Becker. Im Ehevertrag können auch in Sachen Versorgung­sausgleich Änderungen vorgenomme­n werden. Hierbei geht es um Rentenanwa­rtschaften. Arbeitet ein Partner und der andere nicht oder nur in Teilzeit, muss es ohne Ehevertrag einen Ausgleich der Rentenanwa­rtschaften geben.

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Foto: Andreas Kirschek, Fotolia Wer heiratet, will nicht immer einen Vertrag unterschre­iben. Manchmal hat es aber Sinn.

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