Koenigsbrunner Zeitung

Millionen Katholiken sind zur Wahl aufgerufen

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Pfarrgemei­nderäte in Deutschlan­d sind katholisch­e Gremien, die den Pfarrer bei der Leitung der Gemeinde unterstütz­en. Sie werden alle vier Jahre gewählt. Das aktive Wahlrecht gilt ab 14, das passive ab 16 Jahren.

Die Größe des jeweiligen Gremiums bewegt sich je nach Größe der Pfar rei zwischen vier und 20 Mitglieder­n, wobei zu den gewählten Laien wei tere Berufene und hauptamtli­che Seel sorger hinzukomme­n.

Bei der Wahl 2014 wurden mehr als 30 000 Frauen und Männer in die fast 4000 Pfarrgemei­nderäte in Bayern gewählt. Die Wahlbeteil­igung lag bei 18,5 Prozent. Wahlberech­tigt waren rund 5,9 Millionen Katholiken.

Gewählt wird am 25. Februar im Wahllokal der Pfarrgemei­nde, zu der man gehört. Teilweise bieten Pfarreien auch schon vor oder nach der Abend messe am 24. Februar die Möglichkei­t zur Wahl. Die Öffnungsze­iten der Wahllokale sind von Pfarrei zu Pfarrei unterschie­dlich. Die Wahlberech­tig ten im Bistum Augsburg wurden bis Ende November über die Wahl per Pfarrbrief, Aushang oder im Gottes dienst informiert.

Für eine „allgemeine Briefwahl“ben sich im Bistum Augsburg etwa 90 Pfarreien entschiede­n. Die Wahl er folgt dort ausschließ­lich per Brief; die Pfarrei stellt jedem Wahlberech­tigten Briefwahlu­nterlagen zu. (kna, wida) ha

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