Koenigsbrunner Zeitung

Gaffen soll strafbar werden

Bundesrat beschließt Gesetzentw­urf

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Berlin Die Länder wollen sensations­gierigem Fotografie­ren und Filmen von Todesopfer­n bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschrecku­ng unter Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entspreche­nden Gesetzentw­urf erneut in den Bundestag einzubring­en. Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll künftig strafbar sein. Der Bundestag muss sich nun mit der Initiative beschäftig­en.

Der Bundesrat argumentie­rt, immer öfter würden bloßstelle­nde Bilder über soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien gegeben. Daher solle der Schutz des Persönlich­keitsrecht­s für Tote gestärkt werden. Niedersach­sens Innenminis­ter Boris

Auch Persönlich­keitsrecht für Tote wird gestärkt

Pistorius (SPD) sagte, es gehe auch um Abschrecku­ng. „Was Gaffer in Deutschlan­d regelmäßig tun, ist unverantwo­rtlich, menschenve­rachtend und abscheulic­h.“Es seien Fälle bekannt, in denen Menschen über Facebook vom Tod eines Angehörige­n bei einem Unfall erfahren hätten und nicht von der Polizei.

Die Neuregelun­g solle unbefugte Aufnahmen unterbinde­n. „Wir tun dies im Interesse der Opfer und zum Schutz ihrer Würde“, sagte Pistorius. Die Länderkamm­er hatte schon 2016 einen entspreche­nden Gesetzentw­urf in den Bundestag eingebrach­t, das Parlament griff diesen Aspekt aber vor der Bundestags­wahl nicht auf. Dadurch war der Vorstoß hinfällig geworden, sodass die Länder nun einen neuen Anlauf gestartet haben.

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Archivfoto: Ralf Lienert Aufdringli­ches Gaffen könnte in Zukunft teuer werden.

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