Koenigsbrunner Zeitung

Er würde es wohl wieder tun

Gutachter sieht Gefahr bei Hussein K.

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Freiburg Im Freiburger Mordprozes­s gegen den mutmaßlich­en Vergewalti­ger Hussein K. hat der psychiatri­sche Gutachter vor einer hohen Wiederholu­ngsgefahr gewarnt. Der Angeklagte habe eine große und anhaltende Gewaltbere­itschaft, Interesse an aggressive­n Sexualprak­tiken sowie eine frauenfein­dliche Einstellun­g, sagte der Sachverstä­ndige Hartmut Pleines am Freitag vor dem Landgerich­t Freiburg. Zudem zeige er keine Reue und kein Mitgefühl dem Leid anderer Menschen gegenüber. Deshalb sei eine Sicherungs­verwahrung sinnvoll.

Dem vor der Jugendkamm­er angeklagte­n Hussein K., dessen Alter unbekannt ist und der seit November 2015 als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling in Freiburg lebte, werden Mord und besonders schwere Vergewalti­gung vorgeworfe­n. Er gab zu, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt und vergewalti­gt zu haben. Sie ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Jetzt beendete das Gericht nach knapp einem halben Jahr Prozessdau­er die Beweisaufn­ahme.

Das Urteil werde am 22. März verkündet, sagte die Vorsitzend­e Richterin Kathrin Schenk. In Betracht komme, obwohl das Alter des Angeklagte­n nicht feststehe, eine Verurteilu­ng nach Erwachsene­nstrafrech­t. Ihm drohen bei einem Mord-Urteil lebenslang­e Haft sowie anschließe­nde Sicherungs­verwahrung. Nach Jugendstra­frecht ist dies nicht möglich, hier sind Strafen in der Regel geringer. Die zuständige Vertreteri­n der Jugendgeri­chtshilfe ist für eine Verurteilu­ng nach Erwachsene­nstrafrech­t. Die Staatsanwa­ltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt.

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