Stromdieb verurteilt
Bewährungsstrafe für 25-Jährigen. Vorher saß er schon im Gefängnis
Aus dem Gefängnis zur Verhandlung vor dem Amtsgericht gebracht worden ist jetzt ein 25-jähriger Mann, der laut Staatsanwaltschaft Strom im Wert von knapp 1400 Euro gestohlen hatte. Der Angeklagte saß aber nicht wegen des Delikts an sich in Untersuchungshaft, sondern war inhaftiert worden, weil er dem ersten Prozesstermin unentschuldigt fernblieb. Nach dem Urteilsspruch durfte er das Gefängnis wieder verlassen, eine Haftstrafe von vier Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt.
„Mittels verdrillten Aderdrahts“, so heißt es in der Anklage, habe der Angeklagte am Stromzähler die Energie für seine eigene Wohnung in einer Augsburger Hausgemeinschaft entnommen. Kosten von knapp 1400 Euro hatte sich der Angeklagte auf diese Weise „gespart“, bevor seine Installation entdeckt wurde und es eine Anzeige setzte.
Der Angeklagte begründete sein erstmaliges Fernbleiben damit, dass er seine Post nicht gelesen habe. Im zweiten Anlauf fand jetzt die Verhandlung vor Richter Dominik Wagner vor dem Amtsgericht statt. Der verurteilte den ohne Rechtsbeistand erschienenen Angeklagten laut Gerichtssprecher wegen der Entziehung von elektrischer Energie zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. Zudem muss der Angeklagte für den entzogenen Strom letztlich einen Wertersatz von knapp 770 Euro bezahlen. Als Bewährungsauflage erhielt er die Weisung, 160 Stunden Hilfsdienste zu leisten.