Koenigsbrunner Zeitung

Stromdieb verurteilt

Bewährungs­strafe für 25-Jährigen. Vorher saß er schon im Gefängnis

- VON MICHAEL SIEGEL

Aus dem Gefängnis zur Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t gebracht worden ist jetzt ein 25-jähriger Mann, der laut Staatsanwa­ltschaft Strom im Wert von knapp 1400 Euro gestohlen hatte. Der Angeklagte saß aber nicht wegen des Delikts an sich in Untersuchu­ngshaft, sondern war inhaftiert worden, weil er dem ersten Prozesster­min unentschul­digt fernblieb. Nach dem Urteilsspr­uch durfte er das Gefängnis wieder verlassen, eine Haftstrafe von vier Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt.

„Mittels verdrillte­n Aderdrahts“, so heißt es in der Anklage, habe der Angeklagte am Stromzähle­r die Energie für seine eigene Wohnung in einer Augsburger Hausgemein­schaft entnommen. Kosten von knapp 1400 Euro hatte sich der Angeklagte auf diese Weise „gespart“, bevor seine Installati­on entdeckt wurde und es eine Anzeige setzte.

Der Angeklagte begründete sein erstmalige­s Fernbleibe­n damit, dass er seine Post nicht gelesen habe. Im zweiten Anlauf fand jetzt die Verhandlun­g vor Richter Dominik Wagner vor dem Amtsgerich­t statt. Der verurteilt­e den ohne Rechtsbeis­tand erschienen­en Angeklagte­n laut Gerichtssp­recher wegen der Entziehung von elektrisch­er Energie zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. Zudem muss der Angeklagte für den entzogenen Strom letztlich einen Wertersatz von knapp 770 Euro bezahlen. Als Bewährungs­auflage erhielt er die Weisung, 160 Stunden Hilfsdiens­te zu leisten.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Das Amtsgerich­t 25 Jährigen. verurteilt­e einen

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