Koenigsbrunner Zeitung

Frau verklagt nach Sturz in Heim die Stadt

Eine Bewohnerin des Jakobsstif­ts fällt hin und bricht sich die Schulter. War daran eine alte Schwingtür schuld – und hat sie deshalb Anrecht auf ein Schmerzens­geld?

- VON JÖRG HEINZLE

Nach einem Sturz in einem städtische­n Pflegeheim fordert eine ehemalige Bewohnerin eine Entschädig­ung von rund 20000 Euro. Die Frau hat deshalb die Stadt verklagt. In dem Zivilproze­ss vor dem Landgerich­t Augsburg geht es um die Frage, ob eine Schwingtür für den Sturz der leicht gehbehinde­rten Frau verantwort­lich ist – und ob die Stadt als Trägerin des Heims dafür haften muss.

Der Unfall ereignete sich bereits im April 2014 im Sankt-JakobsStif­t. Die Pflegestat­ion dort gibt es seit Ende des Jahres 2016 nicht mehr. Das von der städtische­n Altenhilfe betriebene Heim hatte die vom Gesetzgebe­r vorgeschri­ebenen baulichen Kriterien nicht mehr erfüllen können. Die Bewohner zogen deshalb in einen neu sanierten Trakt des Hospitalst­ifts um.

Die ehemalige Bewohnerin ist überzeugt davon, dass auch die Schwingtür, an der sie gestürzt ist, nicht den Anforderun­gen für ein Pflegeheim entsprach. Die Frau erzählt, sie wollte durch die Tür – eine Schwingtür mit zwei Flügeln – zu den Briefkäste­n gehen, die sich dahinter befanden. Sie stützte sich beim Gehen auf einen Stock. Die andere Hand befand sich wegen eines anderen Sturzes in einer Schiene. Sie habe mit einer Hand einen Flügel der Tür aufgeschob­en und mit dem anderen Arm den zweiten Flügel etwas nach hinten gedrückt. Als sie weitergega­ngen sei, sei dieser Türflügel zurückgesc­hnellt und habe ihr einen Stoß in den Rücken versetzt. So heftig, dass sie nach vorne gestürzt sei und sich die rechte Schulter brach. Sie sagt: „Ich lag etwa eine Viertelstu­nde da, bis zufällig jemand vom Personal vorbeikam und mir half.“

Die Stadt will das eingeforde­rte Schmerzens­geld von 20000 Euro bislang nicht zahlen. Der Anwalt der Stadt sagt, man sei nicht überzeugt davon, dass der Sturz wirklich durch die Tür ausgelöst wurde. Die Tür sei nur einige Jahr alt gewesen und habe korrekt funktionie­rt. Das wiederum will die Klägerin so nicht stehen lassen.

Die Tür sei alt. Als sie sich schon ein halbes Jahr vor dem Unfall an die Heimleitun­g gewandt und Bedenken wegen der Tür vorgebrach­t habe, habe man ihr gesagt, man könne daran leider nichts ändern – wegen des Denkmalsch­utzes.

Richter Christoph Kern will es jetzt genau wissen. Er möchte sich selbst ein Bild vom Zustand und der Funktionsw­eise der Tür machen. Deshalb hat er – was bei der Justiz nicht allzu oft vorkommt – einen Ortstermin in dem ehemaligen Heim angesetzt. Die Türe gibt es auch nach dem Auszug der Pflegestat­ion noch. Erst nach diesem Ortstermin soll dann entschiede­n werden, wie es in dem Verfahren weitergeht.

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