Nazi Bilder verschickt: 32 Jähriger in Haft
Der Mann verteilt über WhatsApp grausame Bilder. Dann entdeckt die Polizei auch noch jede Menge Waffen in seiner Wohnung, in der er mit Freundin und Baby lebt
Es sind grausame, abstoßende und ekelerregende Bilder, die die Richterin da auf ihrem Tisch liegen hat. Sie zeigen brutal hingerichtete Menschen und Motive aus der Nazi-Zeit. Zwei Männer aus dem nördlichen Landkreis haben sie über den Nachrichtendienst WhatsApp verteilt. Ein
20-Jähriger und ein 32-Jähriger mussten sich deshalb gestern vor dem Schöffengericht verantworten. Der Vorwurf: unter anderem Verbreitung von Gewaltdarstellungen und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Der 20-Jährige hatte im März
2016 eine WhatsApp-Gruppe mit dem Titel „SHAH“erstellt, was „Sieg Heil Adolf Hitler“bedeuten sollte, und wählte als Gruppenbild ein Hitlerfoto. Ein Mitglied der Gruppe meldete sich schließlich bei der Polizei. So kamen die Ermittlungen ins Rollen. Die Kripo stellte schnell fest, dass ein weiteres Mitglied der Gruppe, der 32-Jährige, sich einiges hatte zuschulden kommen lassen. Er verschickte nämlich in diesem Chat und an mehrere Einzelpersonen grausame und gewaltverherrlichende Bilder, die verbotene Nazi- und IS-Symbole enthielten. „Furchtbar und grässlich“nannte Richterin Ortrun Jelinek diese.
Und es kam noch schlimmer: Als die Polizisten seine Wohnung durchsuchten, fanden sie mehrere Waffen, Munition und Chemikalien. Sie lagen teilweise offen in der Wohnung herum, in der er mit seiner damaligen Freundin und dem gemeinsamen Baby wohnte. Ein Kellerabteil hatte er umgebaut, um dort Schießübungen mit dem Luftgewehr zu machen. Die Augsburger Polizisten riefen damals Kollegen des Landeskriminalamts hinzu, weil sie selbst nicht einschätzen konnten, wie gefährlich die Stoffe tatsächlich sind. Die Experten aus München stellten dann auch eine ganze Liste an verbotenen Dingen fest, vom Schlagringmesser über Patronen bis zum Treibladungspulver. Besonders gravierend: Vier Munitionskartuschen verstießen sogar gegen das Kriegswaffengesetz – ein Verbrechenstatbestand, der besonders hart bestraft wird.
Die Beweise gegen die beiden Männer aus dem nördlichen Landkreis waren also erdrückend. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht gaben sie gestern alle Vorwürfe zu.
Der 20-Jährige, der die WhatsApp-Gruppe gegründet hatte, hatte sich bisher noch nichts zu Schulden kommen lassen. Seine Strafe fiel dann auch recht mild aus: Er wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt und muss an fünf Beratungsgesprächen zum Thema Demokratie und Toleranz teilnehmen.
Die Vorsitzende Richterin wollte von ihm wissen, wie er auf die Idee gekommen war, diesen Namen und dieses Profilbild zu verwenden. „Ihr hättet eure Gruppe doch irgendwie nennen können, zum Beispiel Musketiere oder Glorreiche Sieben“, meint Jelinek. „Sie wissen doch, dass das alles verboten ist.“Der 20-Jährige saß wie ein Häufchen Elend auf der Anklagebank, sprach wortkarg und leise. „Ich weiß nicht, wie ich darauf gekommen bin“, meinte er. Er habe damals Probleme gehabt und Freunde gesucht. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bestätigte das: Der Angeklagte sei auf der Suche nach Anerkennung und Zugehörigkeit gewesen. „Er ist dankbar, dass die Polizei ihn davon abgehalten hat, weiter nach rechts abzudriften.“
Anders sah es bei dem 32-Jährigen aus. Er ist mit rechtem Gedankengut, Juden- und Ausländerfeindlichkeit aufgewachsen – erst durch Großvater und Mutter, dann auch durch Freunde. Die „Flüchtlingswelle“habe ihn animiert, die Fotos zu verschicken. „Das war sehr dumm von mir, ich hätte es besser wissen müssen“, meint er. Und beteuert, er habe nun eine neue Freundin und ein neues Umfeld und sich von rechten Ideologien abgewandt. Das glaubten ihm Richter und Staatsanwalt nicht ganz.
Eine Bewährungsstrafe, wie von Verteidiger Rüdiger Prestel gefordert, kam für sie nicht infrage. Der 32-Jährige hat nämlich schon vier Vorstrafen, zweimal ist er bereits einschlägig zu Geldstrafen verurteilt worden. Außerdem stand er unter offener Bewährung, als er die Handybilder verschickte und die Polizei bei ihm die Waffen fand. So verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Verhandlung wurde deutlich, dass die beiden Männer zwar Meinungen, aber kein fundiertes Wissen über historische und gesellschaftliche Zusammenhänge haben. Beide besuchten eine Förderschule und verließen die Schule nach der achten Klasse ohne Abschluss. Richterin Jelinek wunderte sich mehrfach, dass die Angeklagten durch Schule oder Medien praktisch nichts über die grausamen Verbrechen und Geschehnisse der Nazizeit wussten. Die Äußerungen der beiden Männer waren diffus und unreflektiert. „Wahrscheinlich können sie nicht mal erklären, warum das hier verboten ist“, meinte Ortrun Jelinek. „Es ist sehr bedauerlich, dass das in der Schule nicht nachhaltig durchgenommen wird.“
Er wuchs mit rechtem Gedankengut auf