Rücknahmeverpflichtung durch Hersteller wäre nötig
Zum Artikel „Wie man weniger Plastik verbraucht“vom 8. März:
Dieser Artikel mit vielen praktischen Plastikvermeidungsideen lässt auf ein langsames Umdenken in der Bevölkerung zur Eindämmung der Plastikflut hoffen. Leider bauen diese Aktionen auf Freiwilligkeit auf, die global aber nur Tropfen auf den heißen Stein sind. Ohne rechtliche Rahmenbedingungen ist aber eine signifikante Reduzierung der Plastikabfallflut nicht zu erreichen.
Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat es versäumt, beim neuen Verpackungsgesetz, Produkt- und Verpackungs-Herstellern sowie den Handel und die Verbraucher in die Pflicht zu nehmen. Das Verbrennen von Plastik wird im Gesetz nicht verboten. Dringend notwendig wären Abgaben auf Einwegverpackungen, mit denen die Mehrwegverpackungen quersubventioniert werden.
Ebenso wäre eine sanktionierte Rücknahmeverpflichtung für Plastikabfälle durch die Verpackungshersteller nötig. Nur so entwickelt und verkauft die Verpackungsindustrie Mehrwegverpackungen. All diese Anforderungen an ein umweltfreundliches Verpackungsgesetz fordern Bund Naturschutz und das Bessere Müllkonzept Bayern seit Jahrzehnten.
Wenn man einen Blick in die gelben Tonnen/gelben Säcke wirft, ist klar, dass diese zur zweiten Restmülltonne verkommen sind. Das heutige System ist bequem und zu günstig. Ein Gutachten des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU) zeigt auf, dass nur rund fünf Prozent der Plastikabfälle mehrmals stofflich wiederverwendet werden, der Rest wird verbrannt.
Der massive Mengenanstieg der Plastikverpackungen in den letzten Jahren und die Weigerung Chinas und anderer Entwicklungsländer, unseren verschmutzten Plastikabfall abzunehmen, könnte den einstigen Umweltweltmeister Deutschland im Plastik ersticken lassen. Guten Appetit. Josef Metzger, Aktionsgemeinschaft Le bensraum Lechleite