Koenigsbrunner Zeitung

Gericht: Privatwohn­ungen in Geschäftsh­aus unzulässig

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Räume in einem ausdrückli­ch als Geschäftsh­aus deklariert­en Gebäude dürfen nicht ohne weiteres in private Wohnungen umgewandel­t werden. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Freitag. Im vorliegend­en Fall ging es um ein Ärztehaus im Raum Dachau: Dort hatte der Eigentümer einer der früher als Arztpraxis genutzten Einheit diese umgebaut und die Räume als Privatwohn­ungen vermietet. Das sei nicht zulässig, entschied der BGH. Küchengerü­che, Kinderlärm oder Musik könnten den profession­ellen Charakter eines Ärztehause­s stören.

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