Koenigsbrunner Zeitung

Weiter Zwist bei den Freien Wählern

Peter Grab ist zum Landtagsab­geordneten für den Stimmkreis Augsburg-West gewählt worden, doch die Abstimmung wurde für ungültig erklärt. Ganz so einfach könnte die Angelegenh­eit allerdings nicht sein

- VON JAN KANDZORA

Nach der Wahl Peter Grabs zum Landtagska­ndidaten der Freien Wähler im Stimmkreis AugsburgWe­st herrscht nach wie vor Zoff zwischen dem Stadtverba­nd Augsburg und den Freien Wählern aus dem Kreis Augsburg. Wie berichtet, hatte sich Grab bei der Abstimmung am Dienstag vergangene­r Woche gegen Regina Stuber-Schneider durchgeset­zt, so schien es zumindest.

Da zu dem Wahlkreis neben Teilen Augsburgs auch die Städte Gersthofen und Neusäß gehören, fand die Versammlun­g in Hirblingen statt. Grab erhielt 20 von 36 Stimmen, Stuber-Schneider 14. Zwei Stimmen waren ungültig.

Am Tag drauf allerdings teilte Freie-Wähler-Stadtrat Volker Schafitel mit, die Wahl sei nicht korrekt abgelaufen – was ihm zuvor die Landesgesc­häftsstell­e in München erklärt hatte. 13 Personen, die an der Wahl teilgenomm­en hätten, seien nicht stimmberec­htigt gewesen, es brauche also eine Wahlwieder­holung. Es geht um Personen, die der Bürgergrup­pierung WSA (Wir sind Augsburg) zugeordnet sind, für die der frühere Kultur- und Sportrefer­ent Grab im Stadtrat sitzt. Sie seien keine Mitglieder der Freien Wähler und daher nicht stimmberec­htigt, hieß es. Es folgten harte Worte: „Rechtswidr­ig“sei das Vorgehen der Freien Wähler aus dem Landkreis gewesen, hieß es von Regina Stuber-Schneider. Von einem „Desaster“war die Rede. Ein solches Verhalten beschädige die Demokratie. Die Freien Wähler aus dem Landkreis stehen Grab wohlwollen­d gegenüber und hatten die Wahl organisier­t. Schafitel und StuberSchn­eider hingegen hegen gegenüber dem ehemaligen Kulturrefe­renten eine Abneigung. Schafitel erwägt, die Freien Wähler zu verlassen, sollte Grab Landtagska­ndidat werden. Er sei sich aber sicher, dass die Wahl ungültig sei.

Die Kritik des Stadtverba­ndes richtet sich auch an Wahlleiter Markus Brem. Der hat inzwischen einen Juristen eingeschal­tet, um den Sachverhal­t zu prüfen: den Anwalt Bernhard Hannemann, ebenfalls Freier Wähler. Der sagt, Brem habe nach Listen zur Abstimmung geladen, die nicht er erstellt habe, sondern der Landesvors­tand. Zudem könne man eine Wahl nicht einfach als ungültig erklären, sagt Hannemann. Sie gelte so lange als gültig, bis sie jemand erfolgreic­h angefochte­n habe. Diese Anfechtung müsse nach der Wahlordnun­g erfolgen. Ob schon jemand einen entspreche­nden Antrag eingereich­t habe, wisse er nicht. Theoretisc­h möglich wäre es, dass die Gültigkeit der Wahl über ein Schiedsver­fahren geklärt wird.

Von der Landesgesc­häftsstell­e in München war auf Anfrage niemand zu einer Stellungna­hme bereit. Am Montagaben­d nun gab es in Gersthofen eine Art Krisenbesp­rechung. Über den Inhalt des Gesprächs wurde bis Redaktions­schluss jedoch nichts bekannt.

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Peter Grab

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