Weiter Zwist bei den Freien Wählern
Peter Grab ist zum Landtagsabgeordneten für den Stimmkreis Augsburg-West gewählt worden, doch die Abstimmung wurde für ungültig erklärt. Ganz so einfach könnte die Angelegenheit allerdings nicht sein
Nach der Wahl Peter Grabs zum Landtagskandidaten der Freien Wähler im Stimmkreis AugsburgWest herrscht nach wie vor Zoff zwischen dem Stadtverband Augsburg und den Freien Wählern aus dem Kreis Augsburg. Wie berichtet, hatte sich Grab bei der Abstimmung am Dienstag vergangener Woche gegen Regina Stuber-Schneider durchgesetzt, so schien es zumindest.
Da zu dem Wahlkreis neben Teilen Augsburgs auch die Städte Gersthofen und Neusäß gehören, fand die Versammlung in Hirblingen statt. Grab erhielt 20 von 36 Stimmen, Stuber-Schneider 14. Zwei Stimmen waren ungültig.
Am Tag drauf allerdings teilte Freie-Wähler-Stadtrat Volker Schafitel mit, die Wahl sei nicht korrekt abgelaufen – was ihm zuvor die Landesgeschäftsstelle in München erklärt hatte. 13 Personen, die an der Wahl teilgenommen hätten, seien nicht stimmberechtigt gewesen, es brauche also eine Wahlwiederholung. Es geht um Personen, die der Bürgergruppierung WSA (Wir sind Augsburg) zugeordnet sind, für die der frühere Kultur- und Sportreferent Grab im Stadtrat sitzt. Sie seien keine Mitglieder der Freien Wähler und daher nicht stimmberechtigt, hieß es. Es folgten harte Worte: „Rechtswidrig“sei das Vorgehen der Freien Wähler aus dem Landkreis gewesen, hieß es von Regina Stuber-Schneider. Von einem „Desaster“war die Rede. Ein solches Verhalten beschädige die Demokratie. Die Freien Wähler aus dem Landkreis stehen Grab wohlwollend gegenüber und hatten die Wahl organisiert. Schafitel und StuberSchneider hingegen hegen gegenüber dem ehemaligen Kulturreferenten eine Abneigung. Schafitel erwägt, die Freien Wähler zu verlassen, sollte Grab Landtagskandidat werden. Er sei sich aber sicher, dass die Wahl ungültig sei.
Die Kritik des Stadtverbandes richtet sich auch an Wahlleiter Markus Brem. Der hat inzwischen einen Juristen eingeschaltet, um den Sachverhalt zu prüfen: den Anwalt Bernhard Hannemann, ebenfalls Freier Wähler. Der sagt, Brem habe nach Listen zur Abstimmung geladen, die nicht er erstellt habe, sondern der Landesvorstand. Zudem könne man eine Wahl nicht einfach als ungültig erklären, sagt Hannemann. Sie gelte so lange als gültig, bis sie jemand erfolgreich angefochten habe. Diese Anfechtung müsse nach der Wahlordnung erfolgen. Ob schon jemand einen entsprechenden Antrag eingereicht habe, wisse er nicht. Theoretisch möglich wäre es, dass die Gültigkeit der Wahl über ein Schiedsverfahren geklärt wird.
Von der Landesgeschäftsstelle in München war auf Anfrage niemand zu einer Stellungnahme bereit. Am Montagabend nun gab es in Gersthofen eine Art Krisenbesprechung. Über den Inhalt des Gesprächs wurde bis Redaktionsschluss jedoch nichts bekannt.