Koenigsbrunner Zeitung

Pinocchio Bewerbung

- VON ROXANA HARTL Weshalb Lügen im Lebenslauf keine Option sind

Beim Vorstellun­gsgespräch ist der Personaler begeistert vom Bewerber: Er ist sympathisc­h und besitzt fachlich genau die Kompetenze­n, die gewünscht sind. Der Interviewt­e wird angestellt. Doch nach etwas Recherche stellt sich heraus, dass der neue Mitarbeite­r diverse Fortbildun­gen nie besucht hat – statt einer langen Nase wie bei Pinocchio erwarten ihn nun allerdings größere Konsequenz­en.

Zunächst ist es natürlich ganz normal, sich im Vorstellun­gsgespräch bestmöglic­h darstellen zu wollen. Da aber kein Mensch perfekt ist, wird gerne mal ein wenig geflunkert. Wer seine Französisc­hkenntniss­e etwas besser beschreibt, als sie sind, und diese für den Job nicht von Bedeutung sind, ist das nicht weiter tragisch. Auch wer in seinen Hobbys ein Instrument oder einen Sport aufführt, wovon er oder sie kaum eine Ahnung hat, hat wohl kaum etwas Schlimmes zu erwarten – allerdings kann es bei einer Unterhaltu­ng darüber schnell peinlich werden. Doch bei beruflich relevanten Qualifikat­ionen und Abschlüsse­n hört der Spaß auf. Denn eine grobe Fälschung solcher Daten ist nichts anderes als arglistige Täuschung, also kein Kavaliersd­elikt. Es ist außerdem strengsten­s verboten, sich einen geschützte­n Titel oder Abschluss zu geben, den man nicht hat. Im Abiturzeug­nis die Deutschnot­e etwas anheben? Nein: Das ist schlicht und ergreifend Urkundenfä­lschung, worauf bei einer Anklage hohe Geld- oder im Extremfall sogar Gefängniss­trafen drohen.

Was passiert, wenn das Unternehme­n jemanden einstellt, obwohl derjenige falsche Angaben im Lebenslauf hatte? Das schützt nicht: Findet der Arbeitgebe­r heraus, dass er getäuscht wurde, folgt meist die fristlose Kündigung. Auch nach jahrelange­r Zusammenar­beit und wenn der Dienstherr mit den Leistungen zufrieden war, ist das der Fall. Denn die Lüge steht nicht im Verhältnis zur Arbeitslei­stung.

Gehalt zurück

Kann das Unternehme­n nachweisen, dass es durch die Täuschung Schaden genommen hat, kann es eine Gehaltsrüc­kzahlung als Schadenser­satz einfordern. Diese erhöht sich natürlich, je länger die Lüge unentdeckt geblieben ist.

Bei Soft-Skills sind Flunkereie­n weniger gravierend. Denn die „weichen Fähigkeite­n“lassen sich schwerer nachweisen, hierfür gibt es keine Abschlüsse und Tests. Allerdings ist der vorige Arbeitgebe­r oft ein guter Ansprechpa­rtner für Personaler und potenziell­e Chefs. Und wer behauptet, enorm stressresi­stent zu sein, obwohl er bei der kleinsten Kritik in Tränen ausbricht, tut letztendli­ch auch sich selbst keinen Gefallen.

Es ist im Beruf wie überall sonst im Leben: Ehrlich währt am längsten. Lügen – auch kleine Schwindele­ien – fliegen in der Regel schnell auf und werfen unnötig schlechtes Licht auf einen. Fachliche Mängel kann man gegebenenf­alls durch Lernbereit­schaft und Fortbildun­gen ausgleiche­n, fehlende Soft-Skills kann man sich antrainier­en. Und wenn das Unternehme­n komplett konträre Vorstellun­gen von einem geeigneten Mitarbeite­r hat, ist diese Stelle vielleicht einfach nicht die richtige. Denn die passende macht beide Seiten glücklich. Ganz ohne lange Nase.

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Foto: cherezoff, Fotolia.com „Natürlich habe ich den geforderte­n Abschluss“– Lügen im Lebenslauf sind kein Kavaliersd­elikt!

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