Verkehrte Welt
Zum Artikel „Ärger um Parküberwacher am Klinikum“vom 29. März:
Ich habe diesen Artikel wie immer aufmerksam gelesen. Als Erstes möchte ich anmerken: Ausgewiesene Behindertenparkplätze sind nur für berechtigte Personen mit einem gültigen Behindertenparkausweis.
Ich habe lange darum kämpfen müssen und beteilige mich auch fleißig daran, jedem ohne Ausweis eine Karte an die Windschutzscheibe zu heften. Sie haben meinen Parkplatz, wollen Sie auch meine Behinderung?
In dem im Artikel geschilderten Fall konnte natürlich niemand sehen, dass der Mann seinen kranken Vater transportiert hat. Ich rege mich auch über jeden Parker auf, der die Behindertenparkplätze belegt ohne sichtbaren Ausweis. Allerdings musste ich kürzlich auch zum Klinikum. Dort parkte ich mit Behindertenausweis auf den bezeichneten Plätzen.
Normalerweise bekomme ich dann freie Ausfahrt. Nachdem ich aber ewig nicht mehr im Klinikum war, sind die Daten meines Behindertenparkausweises nicht mehr gespeichert gewesen. Als ich dann im Klinikumgebäude nachgefragt habe, hieß es, ich solle mich doch beim nächsten Mal auf einen normalen Parkplatz stellen und dann meinen Ausweis im Klinikum einlesen lassen. Was? Verkehrte Behindertenwelt ... Melanie Mayr, Gessertshausen hatte und bereits 81 Jahre alt war, konnte sie bei der Entlassung nur mit viel Schmerzen gehen. Ich fuhr bei der Abholung in die Tiefgarage, sah dort die Rollstühle und die Parkplätze. Ich parkte dort und holte meine Schwiegermutter mit einem Rollstuhl ab. Bei der Rückkehr war ein Knöllchen an der Windschutzscheibe.
Ich nahm mit der Parküberwachungsfirma Kontakt auf und schilderte meine Umstände. Auf einem Antwortschreiben stand, dass auf eine Verfolgung verzichtet wird. Nach einigen Wochen bekam ich von einer Inkassofirma ein Mahnschreiben. Da ich mit dem Auto meines Schwiegervaters gefahren bin und auch er dieses Inkassoschreiben bekam, hat er geantwortet, dass der an diesem Tag nicht gefahren ist. Seitdem haben wir von der Firma kein Schreiben mehr bekommen.
Das Übel liegt darin, dass es am Klinikum keine Parkplätze für das Abholen von Patienten gibt, welche mit einem schweren Unfall eingeliefert werden, oder welche eine schwere Operation hinter sich hatten und nicht mehr gehfähig sind. Die Parkplätze im Klinikum können nur von Personen genutzt werden, die schon vor der Einlieferung einen Behindertenausweis hatten, oder von Personen mit einem Behindertenausweis, welche als Besucher ins Klinikum kommen. In einem Krankenhaus wie dem Klinikum sollte es Parkplätze geben, an welchen nicht mehr gehfähige Patienten mit einem Rollstuhl abgeholt werden können. Franz Eichinger, » Dinkelscherben