Koenigsbrunner Zeitung

Verkehrte Welt

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Zum Artikel „Ärger um Parküberwa­cher am Klinikum“vom 29. März:

Ich habe diesen Artikel wie immer aufmerksam gelesen. Als Erstes möchte ich anmerken: Ausgewiese­ne Behinderte­nparkplätz­e sind nur für berechtigt­e Personen mit einem gültigen Behinderte­nparkauswe­is.

Ich habe lange darum kämpfen müssen und beteilige mich auch fleißig daran, jedem ohne Ausweis eine Karte an die Windschutz­scheibe zu heften. Sie haben meinen Parkplatz, wollen Sie auch meine Behinderun­g?

In dem im Artikel geschilder­ten Fall konnte natürlich niemand sehen, dass der Mann seinen kranken Vater transporti­ert hat. Ich rege mich auch über jeden Parker auf, der die Behinderte­nparkplätz­e belegt ohne sichtbaren Ausweis. Allerdings musste ich kürzlich auch zum Klinikum. Dort parkte ich mit Behinderte­nausweis auf den bezeichnet­en Plätzen.

Normalerwe­ise bekomme ich dann freie Ausfahrt. Nachdem ich aber ewig nicht mehr im Klinikum war, sind die Daten meines Behinderte­nparkauswe­ises nicht mehr gespeicher­t gewesen. Als ich dann im Klinikumge­bäude nachgefrag­t habe, hieß es, ich solle mich doch beim nächsten Mal auf einen normalen Parkplatz stellen und dann meinen Ausweis im Klinikum einlesen lassen. Was? Verkehrte Behinderte­nwelt ... Melanie Mayr, Gessertsha­usen hatte und bereits 81 Jahre alt war, konnte sie bei der Entlassung nur mit viel Schmerzen gehen. Ich fuhr bei der Abholung in die Tiefgarage, sah dort die Rollstühle und die Parkplätze. Ich parkte dort und holte meine Schwiegerm­utter mit einem Rollstuhl ab. Bei der Rückkehr war ein Knöllchen an der Windschutz­scheibe.

Ich nahm mit der Parküberwa­chungsfirm­a Kontakt auf und schilderte meine Umstände. Auf einem Antwortsch­reiben stand, dass auf eine Verfolgung verzichtet wird. Nach einigen Wochen bekam ich von einer Inkassofir­ma ein Mahnschrei­ben. Da ich mit dem Auto meines Schwiegerv­aters gefahren bin und auch er dieses Inkassosch­reiben bekam, hat er geantworte­t, dass der an diesem Tag nicht gefahren ist. Seitdem haben wir von der Firma kein Schreiben mehr bekommen.

Das Übel liegt darin, dass es am Klinikum keine Parkplätze für das Abholen von Patienten gibt, welche mit einem schweren Unfall eingeliefe­rt werden, oder welche eine schwere Operation hinter sich hatten und nicht mehr gehfähig sind. Die Parkplätze im Klinikum können nur von Personen genutzt werden, die schon vor der Einlieferu­ng einen Behinderte­nausweis hatten, oder von Personen mit einem Behinderte­nausweis, welche als Besucher ins Klinikum kommen. In einem Krankenhau­s wie dem Klinikum sollte es Parkplätze geben, an welchen nicht mehr gehfähige Patienten mit einem Rollstuhl abgeholt werden können. Franz Eichinger, » Dinkelsche­rben

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