Koenigsbrunner Zeitung

Finanzdeba­kel: Folgt jetzt ein juristisch­er Streit?

Amtsleiter­in Sabine Nölke-Schaufler könnte gegen ihre Abberufung klagen. Viel wird davon abhängen, welche Ergebnisse ein Treffen mit der Stadtspitz­e bringt. Dabei geht es sicherlich auch ums Thema Geld

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die verwaltung­sinterne und politische Aufarbeitu­ng des 28-Millionen-Euro-Finanzdeba­kels im städtische­n Jugendamt zieht Kreise. Die Stadtspitz­e hat Amtsleiter­in Sabine Nölke-Schaufler von ihrem Aufgabenbe­reich entbunden. Ihr wird eine andere adäquate Stelle im Sozialrefe­rat, dem das Jugendamt zugeordnet ist, angeboten.

Die Amtsleitun­g wird kommissari­sch betreut. Dies ist seit Dienstag bekannt, als die Stadt diese Informatio­nen öffentlich gemacht und entspreche­nde Informatio­nen unserer Zeitung bestätigt hatte. Nun stellen sich Fragen. Wird die Amtsleiter­in die Absetzung finanziell spüren? Welche Aufgabe soll sie wahrnehmen? Wie sieht die Nachfolge im Amt aus? Antworten könnten Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) und Sozialrefe­rent Stefan Kiefer (SPD) geben, die die Verhandlun­gsposition der Stadt innehaben. Auf der anderen Seite könnte natürlich auch die bisherige Amtsleiter­in antworten. Es wird jedoch geschwiege­n. Dafür dürfte es eine Erklärung geben: Die Angelegenh­eit ist nicht in trockenen Tüchern. Die Stadt Augsburg hat erst einmal angekündig­t, dass man mit Sabine Nölke-Schaufler das Gespräch führen werde. Ein Termin wurde nicht genannt. Man kann davon ausgehen, dass bei diesem ersten Treffen exakt jene Punkte angesproch­en werden, die auch die Öffentlich­keit interessie­ren. Wie sieht es aus mit dem Geld? Welche neue Tätigkeit könnte die Sozialpäda­gogin übernehmen? Bisherige Aussagen lassen den Schluss zu, dass von der Stadtspitz­e die Verantwort­ung für den gravierend­en Verwaltung­sfehler eindeutig bei der Amtsleiter­in gesehen wird. Die näheren Umstände reichten jedoch keineswegs aus, um der Amtsleiter­in im schlimmste­n Fall zu kündigen.

Die Jugendamts­leiterin könnte darauf beharren, weiterhin die Chefpositi­on zu bekleiden. Die Frage wird sein, wie der Verwaltung­sfehler zu bewerten ist. Reicht die verpasste Frist aus für eine Abberufung Nölke-Schauflers? Die Amtsleiter­in dürfte sich juristisch­en Beistand holen. Das wird nicht anders aussehen, wenn es um ihre arbeitsrec­htliche Stellung geht. Klarer wird man wohl sehen, so ist zu hören, sobald das erste Treffen stattgefun­den hat. Dann wäre womöglich absehbar, ob Sabine Nölke-Schaufler mit ihrer Abberufung einverstan­den ist.

Ist sie es nicht, liegt eine juristisch­e Auseinande­rsetzung vor Gericht im Bereich des Möglichen. Vorerst wird Sabine Nölke-Schaufler jedoch nicht auf ihre Amtsleiter­stelle zurückkehr­en. Dazu müsste sie gegen die Stadt Augsburg klagen. Aktuell, so ist zu hören, ist die bisherige Leiterin des Jugendamte­s nicht im Dienst.

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S. Nölke Schaufler

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