Finanzdebakel: Folgt jetzt ein juristischer Streit?
Amtsleiterin Sabine Nölke-Schaufler könnte gegen ihre Abberufung klagen. Viel wird davon abhängen, welche Ergebnisse ein Treffen mit der Stadtspitze bringt. Dabei geht es sicherlich auch ums Thema Geld
Die verwaltungsinterne und politische Aufarbeitung des 28-Millionen-Euro-Finanzdebakels im städtischen Jugendamt zieht Kreise. Die Stadtspitze hat Amtsleiterin Sabine Nölke-Schaufler von ihrem Aufgabenbereich entbunden. Ihr wird eine andere adäquate Stelle im Sozialreferat, dem das Jugendamt zugeordnet ist, angeboten.
Die Amtsleitung wird kommissarisch betreut. Dies ist seit Dienstag bekannt, als die Stadt diese Informationen öffentlich gemacht und entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigt hatte. Nun stellen sich Fragen. Wird die Amtsleiterin die Absetzung finanziell spüren? Welche Aufgabe soll sie wahrnehmen? Wie sieht die Nachfolge im Amt aus? Antworten könnten Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) und Sozialreferent Stefan Kiefer (SPD) geben, die die Verhandlungsposition der Stadt innehaben. Auf der anderen Seite könnte natürlich auch die bisherige Amtsleiterin antworten. Es wird jedoch geschwiegen. Dafür dürfte es eine Erklärung geben: Die Angelegenheit ist nicht in trockenen Tüchern. Die Stadt Augsburg hat erst einmal angekündigt, dass man mit Sabine Nölke-Schaufler das Gespräch führen werde. Ein Termin wurde nicht genannt. Man kann davon ausgehen, dass bei diesem ersten Treffen exakt jene Punkte angesprochen werden, die auch die Öffentlichkeit interessieren. Wie sieht es aus mit dem Geld? Welche neue Tätigkeit könnte die Sozialpädagogin übernehmen? Bisherige Aussagen lassen den Schluss zu, dass von der Stadtspitze die Verantwortung für den gravierenden Verwaltungsfehler eindeutig bei der Amtsleiterin gesehen wird. Die näheren Umstände reichten jedoch keineswegs aus, um der Amtsleiterin im schlimmsten Fall zu kündigen.
Die Jugendamtsleiterin könnte darauf beharren, weiterhin die Chefposition zu bekleiden. Die Frage wird sein, wie der Verwaltungsfehler zu bewerten ist. Reicht die verpasste Frist aus für eine Abberufung Nölke-Schauflers? Die Amtsleiterin dürfte sich juristischen Beistand holen. Das wird nicht anders aussehen, wenn es um ihre arbeitsrechtliche Stellung geht. Klarer wird man wohl sehen, so ist zu hören, sobald das erste Treffen stattgefunden hat. Dann wäre womöglich absehbar, ob Sabine Nölke-Schaufler mit ihrer Abberufung einverstanden ist.
Ist sie es nicht, liegt eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht im Bereich des Möglichen. Vorerst wird Sabine Nölke-Schaufler jedoch nicht auf ihre Amtsleiterstelle zurückkehren. Dazu müsste sie gegen die Stadt Augsburg klagen. Aktuell, so ist zu hören, ist die bisherige Leiterin des Jugendamtes nicht im Dienst.