Koenigsbrunner Zeitung

Gericht prüft Rundfunkbe­itrag

Kläger halten ihn für verfassung­swidrig

-

Karlsruhe Das Bundesverf­assungsger­icht wird am 16. und 17. Mai die Rechtmäßig­keit des Rundfunkbe­itrags prüfen. Der Verhandlun­g in Karlsruhe liegen vier Verfassung­sbeschwerd­en zugrunde. Die Beschwerde­führer betrachten den Beitrag als Steuer und sprechen den Ländern, die ihn im Rundfunkbe­itragsstaa­tsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebu­ngskompete­nz ab. Auch sei der Beitrag verfassung­swidrig, weil er unabhängig vom Vorhandens­ein von Empfangsge­räten erhoben werde. So würden bei einer Erhebung pro Wohnung unabhängig von der Zahl der dort lebenden Menschen Ein-PersonenHa­ushalte gegenüber Mehr-Personen-Haushalten benachteil­igt.

Das Bundesverf­assungsger­icht wird sich auch mit der Beschwerde des Autovermie­ters Sixt befassen, der die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsst­ätten, Beschäftig­ten und Firmenfahr­zeugen als unrechtmäß­ig empfindet. Unternehme­n mit vielen Filialen würden benachteil­igt. Für das Bundesverw­altungsger­icht ist der Beitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt keine Steuer und wird zu Recht erhoben. Er diene der staatsfern­en Finanzieru­ng des öffentlich­rechtliche­n Rundfunks. Staffordsh­ire-Terrier-Mischling verursacht­en Bissverlet­zungen todesursäc­hlich“gewesen, hieß es.

Der Hund war nach der Attacke am Dienstagab­end in ein Tierheim gebracht worden. Chico soll jetzt getötet werden. „Nachdem das Obduktions­ergebnis nun bekannt ist, steht fest: Der Hund wird definitiv zeitnah eingeschlä­fert“, sagte der Sprecher der Stadt Hannover, Udo Möller. Wann genau, sagte er nicht. Zugleich räumte die Stadt Hannover Fehler ein. Der Hund ist den Behör- den bereits 2011 aufgefalle­n. Nach einem Hinweis des Amtsgerich­ts hätte das Tier begutachte­t werden sollen, das sei aber nicht passiert. Nach jetzigen Erkenntnis­sen hätte die Begutachtu­ng dazu geführt, dass dem Besitzer die Haltung des Hundes verboten worden wäre. Die 52-jährige Frau war pflegebedü­rftig, ihr 27-jähriger Sohn schwer krank. Er hatte den Hund in einem Metallkäfi­g in seinem Zimmer gehalten und Nachbarn zufolge nur selten ausgeführt. Ein Rentnerpaa­r hatte den Tierschutz­verein informiert, der bei zwei Besuchen 2014 und 2016 allerdings keine Vernachläs­sigung des Staffordsh­ire-TerrierMis­chlings feststellt­e.

Einem Bericht der Bild zufolge erklärte der Geschäftsf­ührer des Tierheims Hannover, Heiko Schwarzfel­d, dass „der achtjährig­e Rüde angesichts der Vorgeschic­hte nicht mehr vermittelb­ar“sei. Dennoch hätten sich zahlreiche Hundeliebh­aber beim Tierheim gemeldet, die Chico aufnehmen wollten.

Attacken wie die in Hannover kommen höchst selten vor. Jährlich sterben in Deutschlan­d im Schnitt drei bis vier Menschen durch Hunde. Im Raum Augsburg seien wegen der bayerische­n Kampfhunde­verordnung auch Beiß-Unfälle „äußerst selten“, sagte Anton Spindler, öffentlich bestellter und beeidigter Hundesachv­erständige­r aus Gablingen, unserer Zeitung. Nach der Attacke in Hannover war umgehend der Ruf nach strengeren Kontrollen für Hundebesit­zer laut geworden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany