Was der Lufthansa Streik für Reisende heißt
Die Fluggesellschaft streicht 800 Verbindungen. Die Folge sind lange Wartezeiten
Berlin/München
Wer am heutigen Dienstag in ein Flugzeug der Lufthansa steigen will, strandet womöglich am Flughafen. Grund dafür sind die Warnstreiks im Öffentlichen Dienst: Verdi und der Beamtenbund fordern für die bundesweit 2,3 Millionen Beschäftigten sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. An den einstmals staatlich betriebenen Flughäfen arbeiten noch zahlreiche Beschäftigte der Kommunen. Bestreikt werden zum Beispiel die Gepäckabfertigung oder das Sicherheitspersonal. Wir fassen zusammen, was das für Reisende bedeutet:
Wie viele Flüge fallen aus?
Eine Lufthansa-Sprecherin sagte am Montag, dass die Fluggesellschaft alleine in München 240 Flüge gestrichen habe. Betroffen seien sowohl Inlands- als auch Auslandsverbindungen. Ob und inwiefern auch Flüge anderer Gesellschaften betroffen sind, konnte ein Sprecher des Münchner Flughafens zunächst nicht sagen. Insgesamt hat die Lufthansa wegen der Warnstreiks 800 Flüge gestrichen. Das entspreche der Hälfte aller ursprünglich geplanten Flüge, teilte das Unternehmen mit. Unter anderem fallen 58 Interkontinentalflüge aus. Von den Streichungen seien rund 90 000 Passagiere betroffen. Neben München wird in Frankfurt am Main, Köln und Bremen gestreikt.
Wie können sich Passagiere informieren, ob ihr Flug ausfällt?
Die Lufthansa veröffentlichte auf ihrer Website einen Ersatzflugplan. Fluggäste werden gebeten, sich über den Status ihres Flugs zu informieren. Das ist im Internet unter der Adresse www.lufthansa.com/de/de/ Ankunft und Abflug
möglich. Dort ist aufgelistet, welche Flüge regulär stattfinden und welche bereits vorab annulliert worden sind.
Erhalte ich eine Ersatzfahrkarte oder kann ich kostenlos umbuchen?
Der Luftfahrtkonzern erklärte, dass Kunden einmalig ihren Flug kostenfrei umbuchen können. Das betrifft alle Passagiere, die einen Flug von oder über Frankfurt und München gebucht haben. Diesen können sie laut der Fluggesellschaft innerhalb der kommenden sieben Tage kostenlos umbuchen. Auf innerdeutschen Strecken können Reisende zudem Züge der Deutschen Bahn nutzen.
Habe ich ein Recht auf Entschädigung?
Ein Streik des Bodenpersonals am Flughafen ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber nur, wenn die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgeben und bekommt sein Geld zurück.