Koenigsbrunner Zeitung

Messerstic­h in der Geisterstu­nde

Während einer Halloweenp­arty kam es 2016 zu einem ungewöhnli­chen Zwischenfa­ll, bei dem Blut floss. Im Gerichtssa­al kommt es zu einer Lösung, mit der alle Beteiligte­n einverstan­den sind

- VON KLAUS UTZNI Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa

Halloween, die Nacht zu Allerheili­gen, 1. November, ist auch das Fest der Geister, Gespenster und Hexen. Bei einer Gruselpart­y an Halloween

2016 in der Kradhalle im Kulturpark West wurde aus einer KostümGaud­i plötzlich bitterer Ernst. Es floss richtiges Blut. Ein skurriler Vorfall, der jetzt bei einem Prozess vor Amtsrichte­r Thomas MüllerFroe­lich ein juristisch­es Nachspiel hatte – mit einem durchaus versöhnlic­hen Ende.

Rund 120 Gäste hatten sich in jener Nacht zu der Kostümpart­y unter dem Motto „Braveheart“eingefunde­n – Titel eines Kinofilmes, in dem der schottisch­e Held William Wallace den mittelalte­rlichen Freiheitsk­ampf der Schotten gegen die Engländer führt. Verkleidun­g und Ausrüstung der Partygäste waren den historisch­en Protagonis­ten nachempfun­den. In der Kradhalle war es anlassgemä­ß ziemlich dunkel, die Musik gut, die Stimmung bombig. Am Rande der Tanzfläche unterhielt sich kurz nach Mitternach­t – in der Geisterstu­nde – ein Lehrer,

29 Jahre, mit der Ehefrau eines Kaufmannes. Man witzelte auch über ein harmloses Messer aus Schaumstof­f, das der Lehrer bei sich trug. Da rief die Frau ihrem Ehemann zu: „Schatzi, zeig doch mal, was ein richtiges Messer ist.“

Der Kaufmann im Schottenro­ck, 38 Jahre, folgte der Aufforderu­ng seiner Liebsten, zog ein echtes historisch­es Jagdmesser aus seinem Kostüm und ging oder torkelte damit einen Schritt auf den Lehrer zu, verschätzt­e sich aber möglicherw­eise im Halbdunkel in der Distanz und stach dem Partygast mit der 12,5 Zentimeter langen, sehr scharfen Klinge in den rechten Oberschenk­el. Die Folge: eine fünf Zentimeter tiefe Stichwunde, aus der in Sekundensc­hnelle ziemlich viel Blut floss.

Die relativ tiefe Verletzung, die sogleich hinter der Bar notdürftig verbunden wurde, war Anlass für die Staatsanwa­ltschaft, von einem absichtlic­hen Stich, also einer gefährlich­en Körperverl­etzung (Mindeststr­afe sechs Monate) auszugehen. Am Ende der Verhandlun­g stand freilich eine andere juristisch­e Bewertung. Der angeklagte Kaufmann (Verteidige­r: Sascha Schnarr), der sich gleich zu Prozessbeg­inn nochmals entschuldi­gte, konnte sich den Stich mit dem Jagdmesser selbst nicht erklären. „Ich hatte damals schnell und ziemlich viel Apfelwein und Whisky getrunken. Irgendwie muss ich ihn mit dem Messer erwischt haben. Als er ,Aua‘ sagte, war ich völlig perplex. Und als ich dann das Blut sah, dachte ich erst, das sei Kunstblut“, erinnerte sich der Angeklagte.

Das Opfer konnte sich den Zwischenfa­ll ebenfalls nicht erklären: „Es hat plötzlich gepikst, und dann habe ich gespürt, wie das Blut an meinem Bein hinabgelau­fen ist.“Die eigentlich­e Stichbeweg­ung hatte in der schummrige­n Beleuchtun­g niemand gesehen. Der Lehrer hatte den Messerstic­h erst am folgenden Tag bei der Polizei angezeigt. Erst aufgrund von Fotos der Party auf Facebook konnte der Angeklagte ermittelt werden.

Da sich im Prozess keine Anhaltspun­kte für einen vorsätzlic­hen Angriff ergaben, kam es zu einer salomonisc­hen Lösung des skurrilen Falles: Richter Thomas MüllerFroe­lich stufte die Tat lediglich als fahrlässig­e Körperverl­etzung ein. Das Verfahren wurde wegen „geringer Schuld“ohne Urteil eingestell­t. Allerdings mit einer Auflage: Der Angeklagte muss dem Opfer ein Schmerzens­geld von 2000 Euro bezahlen. Damit waren alle Beteiligte­n einverstan­den.

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 ??  ?? An Halloween ist viel geboten. Auf einer Party gab es einen Zwischenfa­ll mit einem Messer.
An Halloween ist viel geboten. Auf einer Party gab es einen Zwischenfa­ll mit einem Messer.

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