Gignoux Haus: Wände dürfen weg
Bauausschuss bestätigt umstrittenen Beschluss. Der Investor kann die Sanierung trotz Kritik wie geplant umsetzen
Die umstrittene Sanierung des denkmalgeschützten Gignoux-Hauses in der Altstadt ist nun endgültig genehmigt. Am Donnerstagabend sprach sich der Bauausschuss einstimmig dafür aus, dass einige Innenwände im Gebäude herausgebrochen werden dürfen, um größere und zeitgemäße Wohnräume zu schaffen. Der Investor darf nun auch alle Wohnungen im Baudenkmal mit Balkonen ausstatten.
Konkret geht es um den Abbruch von Innenwänden im Südteil des Hauptflügels des Gignoux-Hauses im Lechviertel. Hier sollen mehrere Wände entfernt werden, die aus dem 19. Jahrhundert stammen. Ziel ist es, jeweils einen großen Raum im ersten und im zweiten Obergeschoss zu gewinnen. Die Denkmalschutzbehörde hatte zuvor den Erhalt der historischen Wände gefordert. Die Stadträte entschieden nach einer Ortsbesichtigung im Gignoux-Haus anders. Damit darf der Investor den ursprünglichen Zuschnitt der Räume aus dem 18. Jahrhundert wieder herstellen.
Stadtheimatpfleger Hubert Schulz sprach sich in der Sitzung für „kreativen Denkmalschutz“aus. „Wir haben das Recht, die Geschichte des Gebäudes im 21. Jahrhundert weiter zu erzählen.“Es sei ein großer Glücksfall, wenn in dem Baujuwel hochwertige Wohnungen geschaffen werden. Damit müsse es auch die Möglichkeit für den Investor geben, heutige Wohnvorstellungen zu realisieren. Weiter genehmigte der Bauausschuss mit großer Mehrheit (gegen drei Stimmen), dass an dem Wohn- und Fabrikgebäude aus dem Rokoko künftig Balkons im Innenhof angebaut werden dürfen, und zwar jeweils einer für die kleineren Wohnungen und jeweils zwei Balkone für die größeren Wohnungen. Damit setzten sich die Stadträte auch in diesem Punkt über die Empfehlung der Denkmalpflege hinweg. Diese hatte einen Balkon pro Wohnung vorgeschlagen.