Koenigsbrunner Zeitung

Mehr als ein Geburtstag­sgeschenk

Der Bauausschu­ss empfiehlt einen neuen Leitfaden zur Straßenben­ennung. Ludwig Fröhlich kann mit seinem Plädoyer für die frühere Praxis nicht punkten

- VON HERMANN SCHMID

Königsbrun­n Die Bürgermeis­terWohlfar­th-Straße wird wohl ein Unikum bleiben unter den Straßen und Plätzen in der Brunnensta­dt. Eine vergleichb­are Namensgebu­ng soll es künftig nicht mehr geben. Das sieht zumindest ein „Leitfaden zur Straßenben­ennung“vor (siehe Infokasten), den der Bauausschu­ss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung in den wesentlich­en Punkten einstimmig akzeptiert hat. Über eine leicht abgeändert­e Version wird demnächst der Stadtrat entscheide­n.

Gleich in mehreren Punkten schließen die neuen Richtlinie­n eine Namensgebu­ng aus wie sie anno 1996 nach dem langjährig­en Bürgermeis­ter erfolgte. So kann künftig eine Person frühestens drei Jahre nach ihrem Tod mit einer Straßen-, Weg- oder Platzbenen­nung geehrt werden. Durchgängi­ge Straßen sollen nicht in mehrere Benennunge­n unterteilt werden. Und ein Straßennam­e soll maximal 25 Zeichen lang sein.

Allerdings schlägt die Verwaltung vor, diese Grundsätze nicht in die Ehrenricht­linien der Stadt aufzunehme­n, sondern sie in einem Leitfaden zu formuliere­n, der nicht bindend ist. „Der Stadtrat kann davon mit einfacher Mehrheit abweichen“, erläuterte Thomas Helmschrot­t, der geschäftsl­eitende Beamte im Rathaus.

Auslöser für die Ausarbeitu­ng eines Leitfadens zur Straßenben­ennung waren zwei Anträge von Stadtrat Ludwig Fröhlich (Freie Wähler), der 2016 beantragt hatte, den Fußweg südlich des katholisch­en Friedhofs als Walter-ZeiningerW­eg zu benennen und den Platz vor der städtische­n Sing- und Musikschul­e in Klara-Weisser-Platz oder Piazza-Klara-Weisser. Als Reaktion darauf hatte der Bauausschu­ss die Stadtverwa­ltung beauftragt, Richtlinie­n für die Verleihung von Medaillen und die Benennung von Wegen und Plätzen an oder nach Königsbrun­ner Bürgerinne­n und Bürgern aufzustell­en.

Zustimmung und Lob für den jetzt vorgelegte­n Leitfaden kam von allen Fraktionen. „An dem können wir uns orientiere­n“, stellte Peter Sommer (BbK) fest. Peter Henkel (CSU) fand alles „sehr gut“bis auf die Regel, in Verbindung mit den Personenna­men keine Titel, Berufsoder Ehrenbezei­chnungen zu verwenden. Die seien ja mitunter wichtig, damit Außenstehe­nde die Benennung nachvollzi­ehen könnten, so sein Argument. Dem pflichtete neben anderen auch Florian Kubsch (SPD) bei. Er fand besonders auch die Regel, dass eine Benennung frü- drei Jahre nach dem Tod der zu ehrenden Person erfolgen soll, wichtig. „Straßennam­en sind halt kein Geburtstag­sgeschenk“, sagte er in Richtung der CSU-Stadträte.

Walter Schuler (CSU) dagegen schlug vor, beide Regeln zu streichen. „Wir haben es jetzt schon so oft gemacht - und dann haben wir da auch nicht die Diskussion“, argumentie­rte er.

Doch genau die sollten bei möglichen Ausnahmen geführt werden, fand Kubsch. Seiner Ansicht nach habe der Stadtrat mehrmals kurz vor Wahltermin­en „Geschenke verteilt“, er erwähnte dazu die Kultur- an Seemanns-Chor und Theatergru­ppe Königsbrun­n.

Sowohl Doris Lurz (Grüne) wie auch Jürgen Raab (Freie Wähler) äußerten ihre Zustimmung, verbunden mit dem Hinweis, in Einzelfäll­en könne der Rat ja auch von den Regeln abweichen.

Ludwig Fröhlich sprach in einer längeren, etwas weitschwei­figen Wortmeldun­g über die verschiede­nen Benennunge­n von Straßen und Wegen nach Bürgern, die in Königsbrun­n gewirkt hatten, während seiner Amtszeit als Bürgermeis­ter (1996 bis 2014). Angefangen habe das, so Fröhlich, als zum 1. Dezemheste­ns ber 1997 „die gute alte Hauptstraß­e“zum 75. Geburtstag von ExBürgerme­ister Fritz Wohlfarth umbenannt wurde. Ihm sei wichtig, lebende Personen bei solchen Ehrungen künftig nicht prinzipiel­l auszunehme­n. Er erwähnte auch die Willi-Oppenlände­r-Halle und das Hans-Wenninger-Stadion, die beide im Dezember 1998 nach noch lebenden Personen benannt wurden.

Seinen Antrag für die Ehrung von Klara Weisser, eingereich­t zu deren 80. Geburtstag, begründete er mit dem Hinweis, sie habe in den 1970er Jahren - „da war ich noch gar nicht hier“- in Königsbrun­n Pionierarp­reise beit in der Musikerzie­hung geleistet. Er erwähnte auch die Wegbenennu­ngen nach Schwester Emilie und Erna Dörle in seiner Amtszeit und verteidigt­e die damaligen Entscheidu­ngen: „Wir haben nichts einfach so gemacht, nur so aus Gaudi!“

Ein Umdenken konnte Fröhlich damit bei seinen Stadtratsk­ollegen nicht auslösen. Bürgermeis­ter Franz Feigl sagte zu, die Richtlinie­n im Punkt Berufs- und Ehrenbezei­chnungen überarbeit­en zu lassen und sie dann dem Stadtrat zur Entscheidu­ng vorzulegen. Dem stimmten alle Räte, auch Fröhlich, zu.

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Foto: Hermann Schmid Dass eine durchgehen­de Straße mehrere Namen trägt – wie die alte B 17, die im mittleren Teil Bürgermeis­ter Wohlfarth Straße heißt, nördlich davon Haunstette­r Straße und im Süden Landsberge­r Straße – soll nach den neuen Leitlinien künftig ausgeschlo­ssen...

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