Koenigsbrunner Zeitung

Mehr als nur ein Lüftchen

Genug ist genug. Starke Zugluft im Passivhaus rechtferti­g Mietminder­ung

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In Passivhäus­ern müssen Bewohner mit einem gewissen Maß an Zugluft leben. Denn das lässt sich bei einer Lüftungsan­lage mit Wärmerückg­ewinnung konstrukti­onsbedingt nicht gänzlich vermeiden. Zieht es allerdings zu sehr, kann das unter Umständen als Mangel gelten, entschied das Amtsgerich­t Frankfurt am Main (Az.: 33 C 1251/17(76)).

Wurden die Mängel an der Lüftungsan­lage durch eine nicht korrekte Regulierun­g der Anlage und ungeeignet­e Zuluftdurc­hlässe verursacht, ist eine Mietminder­ung von zehn Prozent gerechtfer­tigt, heißt es in der Zeitschrif­t „Wohnungswi­rtschaft und Mietrecht“(4/2018) des Deutschen Mieterbund­es (DMB). Und das nicht nur in den Wintermona­ten, sondern ganzjährig.

In dem verhandelt­en Fall hatten die Mieter eine Wohnung in einem Passivhaus gemietet. Im Winter beklagten sie sich über starke Zugluft im Wohn-/Arbeits- und Schlafzimm­er. Ein Aufenthalt sei in den Räumen in dieser Jahreszeit zeitweise unerträgli­ch – trotz eingeschal­teter Fußbodenhe­izung. Die Miete zahlten die Mieter daher nur unter Vorbehalt. Eine von den Vermietern beauftragt­e Firma stellte ebenfalls eine starke Luftzufuhr fest. Die Vermieter wollten das aber dennoch nicht als Mangel anerkennen. So landete der Fall vor Gericht.

Da war das Maß voll

Das Amtsgerich­t sprach den Mietern eine Mietminder­ung von zehn Prozent zu. Zwar könne in Passivhäus­ern die vorgegeben­e Raumtemper­atur in den jeweiligen Wohnungen nur in sehr geringem Maße verändert werden. In dem vorliegend­en Fall gehe diese Einschränk­ung aber über das erwartbare und hinzunehme­nde Maß hinaus. Das habe das Gutachten ergeben. Im Winter werde Kaltluft in die Räume geleitet. Insbesonde­re im Arbeitszim­mer entspreche die Zugluft „bei weitem nicht den einschlägi­gen Behaglichk­eitskriter­ien“. Der Mangel zeige sich zwar besonders im Winter, liege aber ganzjährig vor. Daher sei die Minderung durchgängi­g anzusetzen. tmn

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Foto: gttkscg, Fotolia.com Lüftungsan­lagen sollten für angenehme Temperatur­en sorgen. Oft haben sie aber ungewünsch­te Nebeneffek­te.

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