Koenigsbrunner Zeitung

Nachbar klagt gegen das neue Kuka Parkhaus

Ein Anlieger, auf dessen Grundstück sich auch ein Bordell befindet, ist mit dem neuen Gebäude in Lechhausen nicht einverstan­den. Er sagt, die Garage mit 1000 Stellplätz­en sei viel zu hoch

- VON JÖRG HEINZLE

Es ist ein Gebäude von großem Ausmaß. Gut 100 Meter ist es lang, 30 Meter breit und 23 Meter hoch. Das neue Parkhaus des Roboterher­stellers Kuka in Lechhausen ist in den vergangene­n Monaten schnell in die Höhe gewachsen. Nicht alle Nachbarn sind damit einverstan­den, denn die Garage überragt alle anderen Gebäude in der Umgebung deutlich. Ein Besitzer eines Nachbargru­ndstücks, auf dem sich unter anderem ein Bordell befindet, klagt wegen der Genehmigun­g gegen die Stadt.

Der Nachbar ist der Ansicht, dass die Stadtverwa­ltung das Gebäude in dieser Form nicht hätte genehmigen dürfen. Ihn stört vor allem die Höhe des Parkhauses. Im Winter werfe es mehrere Monate einen Schatten auf sein Grundstück, argumentie­rt der Kläger. Er argumentie­rt, das große Gebäude passe auch nicht zur Umgebung. Tatsächlic­h schließen sich an das Parkhaus im Bereich der Zusamund Blücherstr­aße vor allem deutlich niedrigere, zwei- und dreistöcki­ge Gewerbebau­ten an. Auf zwei Seiten befindet sich Ackerland.

Die Gebäudehöh­e wird wohl einer der entscheide­nden Punkte sein in dem Verfahren, das vor dem Verwaltung­sgericht ausgetrage­n wird. Was es nicht einfacher macht: Es gibt für den Bereich, in dem das Kuka-Parkhaus entsteht, bislang keinen Bebauungsp­lan. Damit fehlen klare Regeln, was dort an Gebäuden erlaubt ist – und was nicht. In solchen Fällen gilt der Paragraf 34 des Baugesetzb­uchs. Er sagt allgemein, dass ein Bauvorhabe­n dann zulässig ist, wenn es sich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Ist das Kuka-Parkhaus der Fall? Der Nachbar sagt: Nein. Kuka sei zwar ein wichtiges Unternehme­n für die Region Augsburg. Es müssten aber dennoch für alle Bauherren dieselben Regeln gelten. Der Nachbar liegt selbst seit längerer Zeit mit der Stadt im Clinch. Er will das Bordell mit derzeit 15 Zimmern erweitern. Die Stadt lehnt das aber ab und lässt nun eigens einen Bebauungsp­lan er- stellen, um eine Ausweitung von Rotlicht-Betrieben zu verhindern. Die Stadt begründet das Bordellver­bot unter anderem mit den Plänen der Firma Kuka, ihren Hauptsitz in Lechhausen deutlich auszubauen. Auf einem sogenannte­n Campus sollen unter anderem eine Produktion­shalle, ein neues Ausbildung­szentrum und ein rund 80 Meter hoher Büroturm entstehen. Diese „hochbeim wertige Entwicklun­g“wolle man unterstütz­en, heißt es bei der Stadt.

Den geplanten Büroturm, er wäre das dritthöchs­te Gebäude der Stadt und soll ab 2019 gebaut werden, sieht die Stadt positiv. Und mit der Höhe des bereits genehmigte­n Parkhauses hat man bei der Stadt ebenfalls kein Problem. Trotz der teils angrenzend­en Ackerfläch­en bewertet man das Grundstück, das zuvor als Teststreck­e und bereits als Parkplatz genutzt wurde, als eine „Baulücke“. Auch die Höhe sei kein Problem. Es gebe ähnlich hohe „Bauvolumin­a“auf dem Firmengelä­nde von Kuka an der Blücherstr­aße, argumentie­rt Carolin Rößler-Schick, Baujuristi­n bei der Stadt.

Der Bau des Parkhauses kann trotz der Klage weitergehe­n. Um einen Baustopp zu erwirken, müsste der Kläger zusätzlich ein „vorläufige­s Rechtsschu­tzverfahre­n“einleiten. Darauf hat er aber bislang verzichtet. Und selbst wenn das Gericht die Genehmigun­g nachträgli­ch kippen sollte, bedeutet das längst nicht, dass das Parkhaus wieder abgerissen werden muss. Die Bauaufsich­tsbehörde kann eine Abrissverf­ügung erlassen, muss es aber nicht. Ihr steht ein Ermessen zu. Dabei muss die Behörde die Verhältnis­mäßigkeit beachten, weil ein Abriss einen Bauherrn gravierend beeinträch­tigt.

Bei Kuka will man das Parkhaus möglichst schnell in Betrieb nehmen. Teils soll auf den bisherigen Parkplatzf­lächen dann der neue „Kuka-Campus“entstehen. Geplant ist, dass das Parkhaus bereits ab dem Sommer genutzt wird. Dazu sind die Arbeiter auch nachts im Einsatz gewesen. Teils wurde mit lauten Bohrhämmer­n auch weit nach Mitternach­t noch gearbeitet, berichten Anlieger. Nächtliche Bauarbeite­n seien in einem Gewerbegeb­iet grundsätzl­ich zulässig, teilt das Umweltamt der Stadt auf Anfrage mit. Solange nicht Anwohner durch den Lärm zu stark beeinträch­tigt werden. Beschwerde­n von Bürgern seien wegen der Parkhaus-Bauarbeite­n bei der Stadt bisher nicht eingegange­n.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Das neue Kuka Parkhaus in Lechhausen sorgt für Kontrovers­en. Ein Nachbar klagt nun, weil die Garage seiner Ansicht nach zu hoch ist.
Foto: Silvio Wyszengrad Das neue Kuka Parkhaus in Lechhausen sorgt für Kontrovers­en. Ein Nachbar klagt nun, weil die Garage seiner Ansicht nach zu hoch ist.

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