Nachbar klagt gegen das neue Kuka Parkhaus
Ein Anlieger, auf dessen Grundstück sich auch ein Bordell befindet, ist mit dem neuen Gebäude in Lechhausen nicht einverstanden. Er sagt, die Garage mit 1000 Stellplätzen sei viel zu hoch
Es ist ein Gebäude von großem Ausmaß. Gut 100 Meter ist es lang, 30 Meter breit und 23 Meter hoch. Das neue Parkhaus des Roboterherstellers Kuka in Lechhausen ist in den vergangenen Monaten schnell in die Höhe gewachsen. Nicht alle Nachbarn sind damit einverstanden, denn die Garage überragt alle anderen Gebäude in der Umgebung deutlich. Ein Besitzer eines Nachbargrundstücks, auf dem sich unter anderem ein Bordell befindet, klagt wegen der Genehmigung gegen die Stadt.
Der Nachbar ist der Ansicht, dass die Stadtverwaltung das Gebäude in dieser Form nicht hätte genehmigen dürfen. Ihn stört vor allem die Höhe des Parkhauses. Im Winter werfe es mehrere Monate einen Schatten auf sein Grundstück, argumentiert der Kläger. Er argumentiert, das große Gebäude passe auch nicht zur Umgebung. Tatsächlich schließen sich an das Parkhaus im Bereich der Zusamund Blücherstraße vor allem deutlich niedrigere, zwei- und dreistöckige Gewerbebauten an. Auf zwei Seiten befindet sich Ackerland.
Die Gebäudehöhe wird wohl einer der entscheidenden Punkte sein in dem Verfahren, das vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen wird. Was es nicht einfacher macht: Es gibt für den Bereich, in dem das Kuka-Parkhaus entsteht, bislang keinen Bebauungsplan. Damit fehlen klare Regeln, was dort an Gebäuden erlaubt ist – und was nicht. In solchen Fällen gilt der Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Er sagt allgemein, dass ein Bauvorhaben dann zulässig ist, wenn es sich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Ist das Kuka-Parkhaus der Fall? Der Nachbar sagt: Nein. Kuka sei zwar ein wichtiges Unternehmen für die Region Augsburg. Es müssten aber dennoch für alle Bauherren dieselben Regeln gelten. Der Nachbar liegt selbst seit längerer Zeit mit der Stadt im Clinch. Er will das Bordell mit derzeit 15 Zimmern erweitern. Die Stadt lehnt das aber ab und lässt nun eigens einen Bebauungsplan er- stellen, um eine Ausweitung von Rotlicht-Betrieben zu verhindern. Die Stadt begründet das Bordellverbot unter anderem mit den Plänen der Firma Kuka, ihren Hauptsitz in Lechhausen deutlich auszubauen. Auf einem sogenannten Campus sollen unter anderem eine Produktionshalle, ein neues Ausbildungszentrum und ein rund 80 Meter hoher Büroturm entstehen. Diese „hochbeim wertige Entwicklung“wolle man unterstützen, heißt es bei der Stadt.
Den geplanten Büroturm, er wäre das dritthöchste Gebäude der Stadt und soll ab 2019 gebaut werden, sieht die Stadt positiv. Und mit der Höhe des bereits genehmigten Parkhauses hat man bei der Stadt ebenfalls kein Problem. Trotz der teils angrenzenden Ackerflächen bewertet man das Grundstück, das zuvor als Teststrecke und bereits als Parkplatz genutzt wurde, als eine „Baulücke“. Auch die Höhe sei kein Problem. Es gebe ähnlich hohe „Bauvolumina“auf dem Firmengelände von Kuka an der Blücherstraße, argumentiert Carolin Rößler-Schick, Baujuristin bei der Stadt.
Der Bau des Parkhauses kann trotz der Klage weitergehen. Um einen Baustopp zu erwirken, müsste der Kläger zusätzlich ein „vorläufiges Rechtsschutzverfahren“einleiten. Darauf hat er aber bislang verzichtet. Und selbst wenn das Gericht die Genehmigung nachträglich kippen sollte, bedeutet das längst nicht, dass das Parkhaus wieder abgerissen werden muss. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Abrissverfügung erlassen, muss es aber nicht. Ihr steht ein Ermessen zu. Dabei muss die Behörde die Verhältnismäßigkeit beachten, weil ein Abriss einen Bauherrn gravierend beeinträchtigt.
Bei Kuka will man das Parkhaus möglichst schnell in Betrieb nehmen. Teils soll auf den bisherigen Parkplatzflächen dann der neue „Kuka-Campus“entstehen. Geplant ist, dass das Parkhaus bereits ab dem Sommer genutzt wird. Dazu sind die Arbeiter auch nachts im Einsatz gewesen. Teils wurde mit lauten Bohrhämmern auch weit nach Mitternacht noch gearbeitet, berichten Anlieger. Nächtliche Bauarbeiten seien in einem Gewerbegebiet grundsätzlich zulässig, teilt das Umweltamt der Stadt auf Anfrage mit. Solange nicht Anwohner durch den Lärm zu stark beeinträchtigt werden. Beschwerden von Bürgern seien wegen der Parkhaus-Bauarbeiten bei der Stadt bisher nicht eingegangen.