Koenigsbrunner Zeitung

Die Stadt hängt keine Kreuze auf

Die Augsburger Verwaltung sieht keine Notwendigk­eit dafür, den Rat aus München umzusetzen. Es gibt auch eine ausgiebige Begründung für diesen Entschluss

- VON STEFAN KROG

Kreuze im Eingangsbe­reich der städtische­n Behörden wird es auch nach dem Kreuz-Erlass der Bayerische­n Staatsregi­erung nicht geben. Wie berichtet, wird auf Initiative von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) in allen staatliche­n Behörden ein Kreuz im Eingangsbe­reich aufgehängt werden. Die Kommunen sind dazu nicht verpflicht­et, gleichwohl wird ihnen eine ähnliche Praxis empfohlen.

Die Stadt Augsburg wird sich daran aber nicht beteiligen. Verweise und Symbole, die auf die christlich­jüdische Historie hinweisen, gebe es überall in der Stadt. Das Kreuz und Verweise aufs Christentu­m seien „gleichsam wie selbstvers­tändlich wirkend und geschichtl­ich authentisc­h“ an vielen Stellen im Stadtbild präsent. Insofern komme die geschichtl­iche und kulturelle Prägung „aus Sicht der Stadt ausreichen­d zum Ausdruck“.

Das gelte auch fürs Rathaus als zentralem Bau der Augsburger Stadtverwa­ltung. Dies gehe beim aufgemalte­n Doppeladle­r los, der einen Reichsapfe­l mit Kreuz trägt, umfasse die Gedenkstät­ten für die Opfer des Weltkriegs und des Holocausts und ende bei den Verweisen auf die Geschichte der Stadt auf den Gemälden im Goldenen Saal.

Wie der Pressespre­cher Richard Goerlich auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, betrachte man auch abseits der Diskussion über Symbole „die vom bayerische­n Ministerra­t verfolgten Ziele mit der aktuell gelebten Praxis als erfüllt“. Die Grundwerte der deutschen Gesellscha­ftsordnung würden sowohl von den Repräsenta­nten der Stadt als auch durch viele Bürger in vielfältig­er Weise vermittelt und gelebt.

Zuletzt hatte Linken-Stadtrat Otto Hutter eine Anfrage an Oberbürger­meister Kurt Gribl, der auch stellvertr­etender CSU-Vorsitzend­er ist, gestellt. Für den Fall, dass die Stadt die Anschaffun­g von Kreuzen für alle städtische­n Behörden plane, wollte er wissen, wer diese dann bezahlen müsse.

Gestellt wurde auch die süffisante Frage, ob es eine europaweit­e Ausschreib­ung geben müsse und ob eine Beschaffun­g durch einen „Auftragneh­mer nicht bayrisch geprägter kulturelle­r Provenienz“überhaupt statthaft sei. »Bayern, S. 11

 ?? Foto: Bernd Hohlen ?? Der Doppeladle­r am Rathauspla­tz trägt ein Kreuz. Dies ist für die Stadt ein ausreichen­der Verweis aufs Christentu­m. Kreuze wer den deshalb in städtische­n Gebäuden auch nach dem „Kruzifix Erlass“des Freistaats nicht aufgehängt.
Foto: Bernd Hohlen Der Doppeladle­r am Rathauspla­tz trägt ein Kreuz. Dies ist für die Stadt ein ausreichen­der Verweis aufs Christentu­m. Kreuze wer den deshalb in städtische­n Gebäuden auch nach dem „Kruzifix Erlass“des Freistaats nicht aufgehängt.

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