Wenn der Mindestlohn ausbleibt
So oft ermittelte das Hauptzollamt wegen Lohnprellerei
In Augsburg gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Schwaben verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Augsburg. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 159 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“, wie sie mitteilt. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Tim Lubecki, Geschäftsführer der NGG Schwaben. Gewerkschafter Lubecki beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Augsburger Zolls 369 Betriebe der Branche geprüft. Allein in Augsburg gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 549 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Lubecki weiter.
Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Schwaben auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1864 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung.
Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 427 000 Euro. Die Gewerkschaft fordert mehr Kontrollen; dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden.