Koenigsbrunner Zeitung

Wenn der Mindestloh­n ausbleibt

So oft ermittelte das Hauptzolla­mt wegen Lohnprelle­rei

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In Augsburg gibt es weiterhin Unternehme­n, die ihren Beschäftig­ten weniger als die gesetzlich vorgeschri­ebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n aus. Die NGG Schwaben verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit beim zuständige­n Hauptzolla­mt Augsburg. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangene­n Jahr insgesamt 159 Ermittlung­sverfahren gegen Arbeitgebe­r ein, die gegen das Mindestloh­ngesetz verstoßen haben.

Nach Einschätzu­ng der Gewerkscha­ft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“, wie sie mitteilt. Die Dunkelziff­er liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlich­en Minimums verdient haben“, kritisiert Tim Lubecki, Geschäftsf­ührer der NGG Schwaben. Gewerkscha­fter Lubecki beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldi­chte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerb­e. „2017 wurden im gesamten Bereich des Augsburger Zolls 369 Betriebe der Branche geprüft. Allein in Augsburg gibt es nach Angaben der Arbeitsage­ntur jedoch 549 Hotels, Gaststätte­n und Restaurant­s“, so Lubecki weiter.

Bei der Zollstatis­tik beruft sich die NGG Schwaben auf eine Auswertung des Bundesfina­nzminister­iums für die Bundestags­abgeordnet­e Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzolla­mt im vergangene­n Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1864 Arbeitgebe­r auf Schwarzarb­eit, Lohn-Prellerei und Steuerhint­erziehung.

Für die Verstöße gegen den gesetzlich­en Mindestloh­n verhängten die Kontrolleu­re Bußgelder in Höhe von rund 427 000 Euro. Die Gewerkscha­ft fordert mehr Kontrollen; dafür müsse die Finanzkont­rolle personell kräftig aufgestock­t werden.

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