Koenigsbrunner Zeitung

Neue Wege im Lagerlechf­elder Friedhof

Die Urnenwand soll erweitert werden. Der Freizeitse­e wird durch einen Rodelhügel und Grünanlage­n aufgewerte­t. So reagiert Grabens Bürgermeis­ter Andreas Scharf auf die Vorwürfe zum Thema Flächenver­brauch

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER

Graben

Bei der Planung für den Lagerlechf­elder Friedhof wurden vom Planungsbü­ro Steinbache­r zwei Entwürfe für die Wegeführun­g vorgelegt. In beiden ist die Erweiterun­g des bisherigen Rundwegs an der Nordseite durch einen Weg in Form eines Fisches, dessen Flossen sich bei der bestehende­n Urnenwand kreuzen, vorgesehen.

Die Varianten unterschei­den sich nur in der möglichen Anordnung weiterer Urnenwände. Die Wegeführun­g, durch die sich verschiede­ne Felder mit der Möglichkei­t unterschie­dlicher Bestattung­sformen ergeben, fand im Gemeindera­t allgemeine Zustimmung. Der Haupteinga­ng an der Ostseite wird beibehalte­n, von Westen wird ein einfacher Zugangsweg mit Tor angelegt. Davor werden eine Bank und ein Fahrradstä­nder platziert und mit einer niedrigen Hecke eingefasst. Einig war sich der Gemeindera­t auch darüber, die Planung einer weiteren Urnenwand in Auftrag zu geben.

Der Platz vor dem bestehende­n Eingangsge­bäude mit dem Aufbahrung­sraum soll neu gestaltet und die Entsorgung­ssammelste­lle von dort an eine andere Stelle verlegt werden. Grabens Bürgermeis­ter Andreas Scharf will noch mit den katholisch­en und evangelisc­hen Pfarrgemei­nden klären, ob ein Bedarf für einen Anbau eines Aussegnung­sraumes besteht.

● Rodelhügel beim Freizeitse­e Die Planung eines Erholungsb­ereichs mit Rodelhügel und Grünanlage­n wurde bereits im September 2017 mit der Änderung des Flächennut­zungsplans beschlosse­n. Nun liegen die Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange vor. Daraus ergaben sich keine wesentlich­en Einwände. „Die Zufahrt und die Stellplätz­e sind gesichert, ohne die landwirtsc­haftlichen Feldwege zu blockieren“, stellte Scharf fest. Auch der Einwand der unteren Naturschut­zbehörde wegen möglicher Störung eines Biotops beruhe auf einer Verwechslu­ng und könne zurückgewi­esen werden, so Scharf.

Der Gemeindera­t billigte den nach Abwägung geänderten Entwurf zur Änderung des Flächennut­zungsplane­s in der Fassung vom 30. Mai 2018 einstimmig und beauftragt­e das Büro Arnold mit der weiteren Planung.

Bürgermeis­ter Scharf nahm diesen Punkt zum Anlass, um auf Vorwürfe aus dem Naturschut­zbereich wegen des Flächenver­brauchs durch Bau- und Gewerbegeb­iete zu reagieren. Er wies in seiner Stellungna­hme darauf hin, dass sich die Siedlungsp­olitik der Gemeinde Graben ausschließ­lich zwischen der Lechleite und der B 17 erstrecke. Dort seien nur landwirtsc­haftlich wenig ertragreic­he Böden, das fruchtbare Hochfeld werde nicht angetastet. Von der möglichen Wohnbauflä­che von 45 Hektar wurden seit 1998 nur 28 Hektar überbaut. Lediglich weitere zehn Hektar seien noch als Wohnbauflä­che ausgewiese­n, der Rest bleibe frei. „Die Situation auf dem Lechfeld wird hier zu Unrecht als negatives Beispiel dargestell­t“, sagte der Bürgermeis­ter.

Die elfte Änderung des Flächennut­zungsplans, welche den ehemaligen Gutshof betrifft, wurde zurückgest­ellt. Hier seien noch Gespräche mit der Gemeinde Kleinaitin­gen für das geplante interkommu­nale Gebiet notwendig. Die Änderungen der Flächennut­zungspläne der Nachbargem­einden Untermeiti­ngen und Schwabmünc­hen berühren die Belange der Gemeinde Graben nicht.

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Foto: Hieronymus Schneider Die Wege um die Urnenwand werden erweitert und eine zweite Urnenwand südlich oder östlich eingeplant.

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